Wir fliegen am 01.04. von Wien nach Ägypten. Heute (also großzügige 2 Tage vorher) hat mir unser Reiseveranstalter auf die Mobilbox geredet und mitgeteilt, dass noch 50 Euro Luftverkehrsabgabe ausständig sind.

Diese Nachforderung ist erstens vom Betrag her falsch (von Österreich sind es 2x20=40 Euro), desweiteren habe ich niemals eine schriftliche Forderung erhalten.

Die Buchung erfolgte im September, wo in Österreich noch keine Rede von der Abgabe war, dementsprechend war sie nicht im Preis erfasst.

Ist eine Nachforderung überhaupt möglich bzw. wie soll ich mich verhalten? Der Veranstalter ist aus Deutschland, es sollte also deutsches Recht gelten. Ich tendiere dazu, ohne schriftliche Forderung überhaupt nicht zu reagieren - kann es da Probleme bei Reise selbst geben?

Danke!