Hallo annimaus , das mit den entgangenen 2 Tage Urlaub kann man meines Erachtens nicht mit Reisepreis durch 7 mal 2 errechnen, da der Flug weiterhin noch besteht und wir nicht wissen wie hoch die Hotelkosten für 2 Tage sind.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1757241058633 , zuletzt editiert von vonschmeling
Die Forderung auf Entschaedigung fuer die entgangenen Urlaubstage ist an den Veranstalter zu richten. Zur Anwendung kommt die 5% ab der 5ten Stunde Regelung.
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