• Kathrin T.
    Dabei seit: 1527002534269
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    geschrieben 1594891509461

    Sorry, in meinem Post sollte eigentlich Lind-24 vom 02.07. zitiert werden...

  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1594905351321

    Das entscheidet alles der anwalt. Redet ihm nicht rein. Das hat er gelernt und dafür wird er bezahlt.

    bei uns war es fristsetzung und dann, als nichts geschah, klageeinreichung.

    alles ging an die Msc zentrale in München.

    ein RB hat damit ja nichts zu tun, da sie nicht der verteagserfüller und erbringer sind.

    war ganz easy. Wir brauchten nichts zu tun.

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • Kathrin T.
    Dabei seit: 1527002534269
    Beiträge: 10
    geschrieben 1594924741397

    Danke, das ist genau was ich hören wollte ;-)

    Suche einen Anwalt der MSC in München bereits erfolgreich verklagt hat. Mein Anwalt sagte, er könne mir nicht helfen, da MSC seinen Hauptsitz in der Schweiz hat.

    Hat dein Anwalt eine Website und könntest du mir den Link schicken? Lieben Dank!

  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1594971416702

    ich gehe mal davon aus, dass du eine rechtsschutzversicherung hast.

    wenn dem so ist, weisen die dir einen RA zu u d den musst du dann nehmen.

    das sind dann immer fachanwälte, in diesem fall reiserecht.

    mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.

    Msc schweiz ist NICHT zuständig.

    falls dukeine RSV hast, google einfach anwalt reiserecht in deiner stadt und sprich mit den leuten. Das 1. gespräch ist immer gratis.

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  • Don Arnulfo
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    geschrieben 1595004165585 , zuletzt editiert von Don Arnulfo

    @cjmddorf sagte:

    mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.

    unser Anwalt sagt auch, die zahlen schneller an die aus, wenn es begonnen hat zu brennen, dann wird das Feuer schnell gelöscht.

    Und, der Anwalt verlangt auch noch Gebühren von MSC für seine Arbeit, weiter wird MSC dann auch noch, wenn es vor Gericht geht, die Gerichtskosten zahlen müssen.

  • Kathrin T.
    Dabei seit: 1527002534269
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    geschrieben 1595010883357

    Danke Euch für die Antworten. Das bestärkt mich in dem was ich eigentlich schon wusste. Nur mein Anwalt hat mich verwirrt indem er den Fall nicht annehmen möchte, obwohl er gerade viele Reiseveranstalter in die Mangel nimmt. MSC scheint sich dem ja zu beugen, auch wenn ich von einigen Fällen gehört habe wo sie wirklich erst nach der Klage reagiert haben, was sie ja dann am meisten Geld kostet. Sie scheinen da eine Mischkalkulation zu machen: jeder Kunde, der sein Geld nicht vehement mit Anwalt zurückfordert, bedeutet für sie längere Liquidität und refinanziert die Extra-Kosten von zwei verlorenen Klagen... scheint immer noch einen besseren Finanzfluss zu bedeuten als einfach alle nach und nach und einigermaßen zügig zurückzuzahlen.

    Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1595012118519 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @Kathrin T.

    merkwürdige Rechnung, die du da aufgestellt hast - die klappt aber nur, wenn bei MSC nicht ein einziger Mitarbeiter in der Schule beim Zinsrechnen aufgepasst hat : Reisepreis z.B. 5.000 € = Anwaltskosten nur für deinen Anwalt schon bei außergerichtlicher Einigung 1.007 €. Dafür könnte man eine sofortige Rückzahlung aber schon ein paar Jahre mit vorfinanzieren ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1595023199888

    Hallo @jl. lass es einfach bleiben, wenn aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vorhanden ist, kann man die Kosten vom Gegner erstattet verlangen, der wiederum kann sich aus einer Schadensersatzverpflichtung, in selteneren Fällen auch aus einer vertraglichen Beziehung ergeben. Nur mal laienhaft ausgedrückt. :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1595051793470

    @haberling sagte:

    Nur mal laienhaft ausgedrückt. :wink:

    In der Tat sehr laienhaft - denn darum ging es in meiner Aussage garnicht. Tenor war, dass sich bestimmt kein Veranstalter 2 x 1007 € für eine außergerichtliche Einigung an die Backe nagelt um im Gegenzug ein Mal die Verzinsung der entsprechenden Reisekosten für eine kurzfristige Auszahlungsverzögerung einzusparen ( bei oben angenommenem Reisepreis und 1,9% Verzinsung wären das tatsächlich je Monat Verzögerung 7,93 € - dafür lohnen doch aufwendiger Rechtsstreite mit den entsprechenden Kosten ! :wink:)

    Ansonsten gilt die Aussage : Entscheidungen in Rechtssachen treffen immer noch Gerichte, und damit auch die Entscheidung wer die Kosten trägt ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Kathrin T.
    Dabei seit: 1527002534269
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    geschrieben 1595054432465

    Ich wollte hier keine mathematische Diskussion lostreten ... ;-)

    Es ging weniger um Zinsrechnung als vielmehr um den Gedanken, dass man um Wahrung der Liquidität um jeden Preis bemüht ist. Warum sonst schickt man seine Mitarbeiter in Kurzarbeit, die gerade mehr denn je zu tun hätten, und bewirkt dadurch eine extreme Verlangsamung der Rückabwicklungen?!

    Dass es sich finanziell am Ende des Tages nicht rechnet, sich von irgendjemandem wegen 5000 Euro und Zahlungsverzug verklagen zu lassen, ist wohl klar, denke ich. Dennoch nimmt man es in Kauf.

    @Haberling: Danke für den Beitrag zur Sache.

    Viele Grüße

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