@sarahsofia sagte:
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.
Nun, ganz so einfach ist es nicht. Die Rechtslage bei Stornierungen durch RV ist ja völlig klar. Wenn die Reise für den RV nicht durchführbar ist, hat er das Geld zu erstatten. Manche RV haben das anständig gelöst, viele nicht. Darüber sind wir aber nun hinweg denke ich, die jeweiligen Veranstalter sind bekannt.
Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann. Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird. Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.