Hallo, ich habe noch eine Frage. Entschuldigung, im Moment gibt es Fragen über Fragen.
Wenn der Reiseveranstalter Tui eine Reise storniert. Mit wie viel Vorlauf geschieht das?
Unsere Kreta Reise vom 10.05. habe ich nach Warnung des Auswärtigen Amtes am 30.04. storniert. Als Antwort bekam ich nur eine Mail das HolidayCheck bzw der Veranstalter proaktiv auf mich zukommen würden. Ich schrieb zurück das mich das nicht mehr interessiert, da ich aktiv storniert habe. Antwort von HolidayCheck das aufgrund Nichterstattung der Fluglinien und Hotels keine Erstattung gezahlt würde, man wolle die Diskussion in Berlin abwarten usw. Ich habe daraufhin eine Frist gesetzt, die mittlerweile fruchtlos verstrichen ist. Nachfrist zur Erstattung bis zum 27.05.2020 gesetzt. Ich werde am 02.06 einen Mahnbescheid beantragen und daraus zur Not pfänden lassen. Als Interessante Nebeninfo ich hatte bei der Condor Sitzplätze und Priority Package zu dem Flug gebucht beides wurde innerhalb 2 Tagen erstattet ebenso der gebuchte Mietwagen genau 2 Tage bis zur Erstattung nur bei HLX bzw Holidaycheck haperts. Na egal nächste Woche geht wie gesagt der Mahnbescheid raus dann müssen sie reagieren und es wird noch teurer, muss eigentlich nicht sein aber anders geht´s ja nicht.
Dein Veranstalter ist HLX. HolidayCheck ist der Vermittler.
Und der Vermittler kann dir nur mitteilen, was ihm der Veranstalter = HLX übermittelt.
Und wem willst du nun einen Mahnbescheid zukommen lassen ?
Wir möchten Anfang August für 4 Wochen in die USA fliegen (2 Erwachsene und zwei Kinder 10 und 8 Jahre). Von New York aus über Washington, Charlotte, Savannah, Orlando bis Miami mit dem Auto fahren. Von Miami fliegen wir auf die Bahamas und nach 1 Woche dort wieder retour nach Miami. Von dort aus Retour nach Deutschland über Lissabon. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Reise tatsächlich möglich sein wird. Hotels kann ich alle problemlos stornieren aber die Flüge sind bezahlt. Hin mit Eurowings retour mit TAP dazwischen Bahama Airways. Hat jemand eine Ähnliche Situation bzw. was könnt ihr mir raten was ich machen soll? Am liebsten wäre es mir an mein Geld zu kommen aber mittlerweile wäre ich schon über einen Gutschein heilfroh.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Lg Thomas
Die Reise wurde am 21.01.20 gebucht und Mitte März habe ich beim Reiseveranstalter angerufen (kann mit dem Einzelverbindungsnachweis nachgewiesen werden), um wegen der aktuellen Ereignisse zu stornieren.
Mir wurde geraten, die weitere Entwicklung abzuwarten, da die Mindeststornierungegebühr bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % beträgt und nicht sicher sei, ob die Reise stattfinden wird. Ob die Reise stattfinden wird, scheint nach wie vor nicht sicher zu sein, da die Restzahlungen für alle Reisen mit Reisebeginn im Mai und Juni derzeit nicht geleistet werden müssen.
Die Anzahlung betrug 25 % und die Stornierungskosten bis zum 30. Tag vor Reisebeginn sind ebenfalls 25 %. Unsere Anzahlung = derzeitige Stornierungsgebühr ist also auf dem Konto des Reiseveranstalters. Wenn der Reiseveranstalter einen stornokostenfreien Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB nicht akzeptiert und unseren Rücktritt als Rücktritt im Sinne von § 651h Abs. 1 BGB ansieht, liegt es doch an uns, ob wir einen Rechtsstreit auf Auszahlung der Anzahlung eingehen oder nicht. Richtig?
"Verlieren" können wir doch nichts, wenn wir mit den in unserer Person liegenden Gründen und entsprechenden Nachweisen (die wir im Übrigen zur Vorlage bei unseren Arbeitgebern besorgt haben, da diese einen Überblick über die Anzahl der Risikopersonen haben wollten) einen Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB aussprechen. Oder habe ich was nicht bedacht?
Laut den Reisebedingungen nimmt der Reiseveranstalter nicht an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und die OS- Plattform kann auch nicht genutzt werden.
@tomcraft: Aktiv auf die Fluglinien zugehen und evtl. von sich aus die Lösung mit Gutscheinen anbieten. Die Reise dann halt verschieben. Wenn es eine Baustein-Reise ist wird es schlecht ausschauen mit den Flügen. Diese werden höchstwahrscheinlich stattfinden, halt ohne euch (touristischer Grund). Du hast die Flüge selber gebucht, der Grund weswegen interessiert die Fluglinien nicht.
Bis August ist noch vieles möglich oder auch nicht. Hoffe für dich das Frau vonschmeling im Thread vorbei schaut,
die hat wesentlich mehr Sachkompetenz.
Mehr verlieren kannst du nur wenn du streitest, demnach liegt das restliche Risiko tatsächlich in deiner Entscheidung.
Naja, ganz so hart wie von altlöwin formuliert wird es dich nicht treffen.
Deine Reise ist ja eindeutig touristisch motiviert, insofern hast du keine komplette Abweisung der LVU zu befürchten, weil sie zwar den Flug durchführen dich aber nicht darauf zulassen.
Ansonsten ist alles korrekt was sie schreibt - werde aktiv.
Wobei es für August jetzt noch zu früh ist ...
Heute abend wurde im griechischen Fernsehen verkündet, daß offensichtlich ab 15.6.20 auch am Flughafen Thessaloniki wieder ausländische Flüge landen dürfen.
Guten Morgen,
ich melde mich mit einem kurzen Update bzgl. Griechenland Reisen.
Wir warten ja immernoch auf eine Nachricht vom Reiseveranstalter SLR bzgl. unserem Kreta Urlaubs am 19.06.2020.
Check24 sagt nur: "Ihre Reise liegt nicht innerhalb der Reisewarnung, eine finale Bestätigung zur Durchführung der Reise steht aber aus."
Nun habe ich auf der Seite des auswärtigen Amts in Griechenland die offizielle Meldung gesehen, dass alle internationalen Passagierflüge bis 30.06.20 abgesagt sind. Lediglich Athen kann wohl schon früher angeflogen werden.
Dies deckt sich somit nun auch von offizieller Seite mit den Medienberichten.
Vielleicht hilft der Link dem einen oder anderen unter euch!
https://griechenland.diplo.de/gr-de/willkommen/corona/2311302
Wir bleiben momentan standhaft und stornieren von unserer Seite NICHT. Ich denke die Reiseveranstalter wissen bereits sehr genau, ob eine Reise stattfinden kann oder nicht und spekulieren darauf, dass die Kunden von sich aus stornieren und bspw. in meinem Fall fast 1600 Euro an Stornokosten übernehmen sollen...
Was noch zu klären wäre: Wäre eine Umbuchung von Direktflug, "Stuttgart - Heraklion", hin zu "München - Athen - Heraklion" rechtens?
So wie die Meldungen lauten, werden Flüge nach Athen nur von FRA und MUN angeboten. Ehrlich gesagt wäre es für uns extrem aufwendig, mit 2 Kleinkindern bspw. ab München mit Zwischenstopp erst nach Athen, und dann nach Heraklion fliegen zu müssen...
Ich hoffe einfach mal, dass der Reiseveranstalter solch eine Änderung nicht ohne unsere Zustimmung durchführen kann?
Wir bräuchten schon 3 1/2 Stunden zum Flughafen, dann mit Zwischenstopp... Wäre meiner Meinung nach völlig unvorstellbar!
Viele Grüße
Manuela
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!