Da es bisher über den RV "CANUSA" noch keine Beiträge und Informationen gibt, möchte ich hiermit auch mal berichten. Es gibt sicher einige User, die davon auch betroffen sind.
Nochmals mein Sachverhalt, da es sonst bei den vielen Beiträgen unübersichtlich wird:
Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
Aufgrund der Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV bisher nicht nachgekommen und hat jetzt folgendes großzügiges und kundenorientiertes Angebot unterbreitet:
Liebe CANUSA-Kunden,
die gesamte Welt durchlebt derzeit aufgrund der Corona-Krise eine noch nie dagewesene Situation. Stark davon betroffen sind die Wirtschaft und insbesondere der nationale und internationale Tourismus.
Weder die Menschheit noch die geltenden Gesetze sind auf diese Situation vorbereitet gewesen. So sind in allen Bereichen außergewöhnliche Losungen notwendig - so wie wir sie alle tagtäglich in unserem Umfeld gespiegelt bekommen.
Die aktuelle Lage bedroht viele Unternehmen im Tourismus in ihrer Liquidität, da mit den bereits erhaltenen Zahlungen Mitarbeiter und Leistungsträger, wie etwa auch Fluggesellschaften, bezahlt wurden. Besonders diese haben die sonst automatische Ruckzahlung von auszahlungsfähigen Tarifen bereits zu Beginn der Krise eingestellt und jeden auf Monate hinaus vertröstet. Genauso auch Partner in den USA und in Kanada, die vielfach durch reduzierte Arbeitszeiten oder bei temporaren Hotelschließungen gar nicht erreichbar sind.
Forderungen nach Ruckzahlung des Reisepreises wurden in kürzester Zeit Arbeitsplatze bei einer Vielzahl der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und anderen Leistungsträger gefährden und zu großen Problemen fuhren. Die Folge: Ein Großteil der Kunden erhalten entweder gar nichts oder nur einen sehr kleinen Teil des Reisepreises zurück. Damit wäre niemandem geholfen.
Eine bereits in 15 anderen EU-Staaten durch Notstandsgesetze praktizierte Losung besteht für den Kunden darin, einen Gutschein in der Hohe des gezahlten Reisepreises zu erhalten, der für eine zukünftige Reise einsetzbar ist. Diese Losung hat jetzt auch die Bundesregierung erarbeitet, allerdings ist dieses Gesetz noch in der finalen Umsetzung. Es wird vermutet, dass dieser Prozess Ende April abgeschlossen sein wird. Der Gutschein wird nach jetzigen Planen staatlich abgesichert sein.
Bei CANUSA TOURISTIK haben wir uns dazu entschlossen bereits jetzt eine fur unsere Kunden sinnvolle Gutschein-Losung auszuarbeiten und damit ein positives Zeichen zu setzen. Ihre bereits getätigten Zahlungen werden wir in ein Guthaben umwandeln, das weiterhin abgesichert ist. Dafür steht unter anderem die Insolvenzversicherung der Zurich. Den Sicherungsschein haben Sie gemeinsam mit Ihrer ursprünglichen Buchungsbestätigung erhalten.
Auf politische Losungen wollen wir nicht warten, sondern Ihnen jetzt einen Weg anbieten, der Planungssicherheit bietet! Folgende Optionen haben wir daher für Sie vorbereitet:
1. Stornierung & CANUSA Gutschein
● Sie erhalten von uns einen Gutschein über die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen.
● Bei Einlösung des Gutscheins werden wir den Wert um 50 Euro erhöhen und somit den neuen
Reisepreis reduzieren!
● Der Gutschein ist übertragbar.
○ Bei einer Übertragung auf eine andere Person wird eine Gebühr von 10% des zu übertragenden
Wertes abgezogen.
○ Der Gutschein ist nur komplett übertragbar.
○ Die oben aufgezeigte Wertsteigerung von 50 Euro entfällt, da diese nur für den ursprünglichen
Hauptbuchenden vorgesehen ist.
● Das Guthaben ist auf jede Buchung bei CANUSA TOURISTIK anrechenbar, gleich für welche
Destination Sie sich aus unserem Programm entscheiden.
● Eine Aufteilung des Gutscheins auf verschiedene Buchungen ist möglich.
● Der Gutschein behalt eine unbegrenzte Gültigkeit.
● Der Gutschein ist gebunden an eine Buchung bei CANUSA TOURISTIK GmbH & Co. KG.
2. Stornierung & Auszahlung des Fluganteils und Vorbehalt der Auszahlung des Land-
programms abzüglich unserer Kosten
● Sollte ein Gutschein (Option 1) fur Sie aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommen, so bieten
Wir Ihnen an, den Wert des Fluganteils bereits jetzt ausgezahlt zu bekommen. Die Auszahlung
erfolgt nach Ihrem Auftrag innerhalb von 30 Tagen.
● Die Auszahlung der Landprogrammleistungen müssen wir unter Vorbehalt zurückstellen, da wir
hierzu von unserer Agentur noch keine Informationen über anfallende Stornierungskosten bei den
Leistungsträgern erhalten haben. Viele der Hotels sind geschlossen und antworten momentan nicht
auf Anfragen von unserer Agentur. Dieser Prozess wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch
nehmen. Sobald wir gesichert wissen, ob Stornokosten anfallen und wie hoch diese sind, können wir
die Auszahlung der restlichen gezahlten Summe abzüglich unserer Kosten in die Wege leiten.
● Sonderkonditionen wie bei Option 3 “Umbuchen” gelten bei einer späteren Neubuchung ganz sicher
auch für Sie.
3. Abwarten
● Wie bereits beschrieben hat die Bundesregierung eine Gutschein-Losung in Aussicht gestellt.
● Sobald das Gesetz verabschiedet wird, werden wir unsere Gutscheinlosung entsprechend
anpassen.
● Unsere aktuelle Einschätzung ist, dass unsere eigene, von uns beschriebene Gutscheinlosung, sehr
viel kundenorientierter ist als die kommende Gesetzgebung.
Sie werden überrascht sein, dass wir Ihnen einer gesetzlichen Regelung zuvorkommend ein so
großzügiges und flexibles Angebot unterbreiten, obwohl die offiziellen Vorgaben dies so nicht vorsehen und restriktiver sind. Wir mochten Ihnen jedoch die Unsicherheit vor der Zukunft nehmen. Es ist uns wichtig, auch weiterhin Ihr Vertrauen bei Ihrer Reiseplanung für Nordamerika geniesen zu dürfen. Daher denken wir bei CANUSA über die offizielle Regelung hinaus und mochten Sie auch zukünftig bei uns als Kunden begrüßen.
Bei Fragen zu diesem Thema lassen Sie uns bitte auch diese per E-Mail vorab wissen, da wir aufgrund der aktuellen Lage telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen sind. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.
Viele Grüße und Dank für Ihre bisherige Geduld und das Verständnis.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Team von CANUSA TOURISTIK
Ich bin mit diesem Angebot nicht einverstanden und fordere den RV nochmals auf, um unverzügliche Rückerstattung vollen Reisepreis gem. § 651 h III 1 u. V BGB. Sollte der RV sich dann weiterhin sperren, dann geht es halt nur mit Rechtsanwalt.
Es ist schon eine Unverschämtheit wie dieser RV mit seinen Kunden umgeht. Von Kundenbindung haben die auch noch nichts gehört und ich werde mit Sicherheit bei diesem RV nicht mehr buchen. Das ganze Blabla in dem Schreiben ist deren Problem, man nennt dies auch Unternehmerrisiko und dafür bin ich nicht verantwortlich. Der RV sollte auch mal, die Rechte des Kunden nach § 651 h zur Kenntnis nehmen und nicht nur für sich den Vorteil suchen. Eine Entschädigung und Aufwand steht dem RV überhaupt nicht zu, falls er dies noch nicht verstanden hat.