Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Pirat54
    Dabei seit: 1309132800000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1587563959554

    Da es bisher über den RV "CANUSA" noch keine Beiträge und Informationen gibt, möchte ich hiermit auch mal berichten. Es gibt sicher einige User, die davon auch betroffen sind.

    Nochmals mein Sachverhalt, da es sonst bei den vielen Beiträgen unübersichtlich wird:

    Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.

    Aufgrund der Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV bisher nicht nachgekommen und hat jetzt folgendes großzügiges und kundenorientiertes Angebot unterbreitet:

    Liebe CANUSA-Kunden,

    die gesamte Welt durchlebt derzeit aufgrund der Corona-Krise eine noch nie dagewesene Situation. Stark davon betroffen sind die Wirtschaft und insbesondere der nationale und internationale Tourismus.

    Weder die Menschheit noch die geltenden Gesetze sind auf diese Situation vorbereitet gewesen. So sind in allen Bereichen außergewöhnliche Losungen notwendig - so wie wir sie alle tagtäglich in unserem Umfeld gespiegelt bekommen.

    Die aktuelle Lage bedroht viele Unternehmen im Tourismus in ihrer Liquidität, da mit den bereits erhaltenen Zahlungen Mitarbeiter und Leistungsträger, wie etwa auch Fluggesellschaften, bezahlt wurden. Besonders diese haben die sonst automatische Ruckzahlung von auszahlungsfähigen Tarifen bereits zu Beginn der Krise eingestellt und jeden auf Monate hinaus vertröstet. Genauso auch Partner in den USA und in Kanada, die vielfach durch reduzierte Arbeitszeiten oder bei temporaren Hotelschließungen gar nicht erreichbar sind.

    Forderungen nach Ruckzahlung des Reisepreises wurden in kürzester Zeit Arbeitsplatze bei einer Vielzahl der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und anderen Leistungsträger gefährden und zu großen Problemen fuhren. Die Folge: Ein Großteil der Kunden erhalten entweder gar nichts oder nur einen sehr kleinen Teil des Reisepreises zurück. Damit wäre niemandem geholfen.

    Eine bereits in 15 anderen EU-Staaten durch Notstandsgesetze praktizierte Losung besteht für den Kunden darin, einen Gutschein in der Hohe des gezahlten Reisepreises zu erhalten, der für eine zukünftige Reise einsetzbar ist. Diese Losung hat jetzt auch die Bundesregierung erarbeitet, allerdings ist dieses Gesetz noch in der finalen Umsetzung. Es wird vermutet, dass dieser Prozess Ende April abgeschlossen sein wird. Der Gutschein wird nach jetzigen Planen staatlich abgesichert sein.

    Bei CANUSA TOURISTIK haben wir uns dazu entschlossen bereits jetzt eine fur unsere Kunden sinnvolle Gutschein-Losung auszuarbeiten und damit ein positives Zeichen zu setzen. Ihre bereits getätigten Zahlungen werden wir in ein Guthaben umwandeln, das weiterhin abgesichert ist. Dafür steht unter anderem die Insolvenzversicherung der Zurich. Den Sicherungsschein haben Sie gemeinsam mit Ihrer ursprünglichen Buchungsbestätigung erhalten.

     

    Auf politische Losungen wollen wir nicht warten, sondern Ihnen jetzt einen Weg anbieten, der Planungssicherheit bietet! Folgende Optionen haben wir daher für Sie vorbereitet:

    1. Stornierung & CANUSA Gutschein

    ● Sie erhalten von uns einen Gutschein über die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen.

    ● Bei Einlösung des Gutscheins werden wir den Wert um 50 Euro erhöhen und somit den neuen

      Reisepreis reduzieren!

    ● Der Gutschein ist übertragbar.

      ○ Bei einer Übertragung auf eine andere Person wird eine Gebühr von 10% des zu übertragenden

         Wertes abgezogen.

      ○ Der Gutschein ist nur komplett übertragbar.

      ○ Die oben aufgezeigte Wertsteigerung von 50 Euro entfällt, da diese nur für den ursprünglichen

         Hauptbuchenden vorgesehen ist.

    ● Das Guthaben ist auf jede Buchung bei CANUSA TOURISTIK anrechenbar, gleich für welche

      Destination Sie sich aus unserem Programm entscheiden.

    ● Eine Aufteilung des Gutscheins auf verschiedene Buchungen ist möglich.

    ● Der Gutschein behalt eine unbegrenzte Gültigkeit.

    ● Der Gutschein ist gebunden an eine Buchung bei CANUSA TOURISTIK GmbH & Co. KG.

    2. Stornierung & Auszahlung des Fluganteils und Vorbehalt der Auszahlung des Land-

       programms abzüglich unserer Kosten

    ● Sollte ein Gutschein (Option 1) fur Sie aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommen, so bieten

      Wir Ihnen an, den Wert des Fluganteils bereits jetzt ausgezahlt zu bekommen. Die Auszahlung

      erfolgt nach Ihrem Auftrag innerhalb von 30 Tagen.

    ● Die Auszahlung der Landprogrammleistungen müssen wir unter Vorbehalt zurückstellen, da wir

      hierzu von unserer Agentur noch keine Informationen über anfallende Stornierungskosten bei den

      Leistungsträgern erhalten haben. Viele der Hotels sind geschlossen und antworten momentan nicht

      auf Anfragen von unserer Agentur. Dieser Prozess wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch

      nehmen. Sobald wir gesichert wissen, ob Stornokosten anfallen und wie hoch diese sind, können wir

      die Auszahlung der restlichen gezahlten Summe abzüglich unserer Kosten in die Wege leiten.

    ● Sonderkonditionen wie bei Option 3 “Umbuchen” gelten bei einer späteren Neubuchung ganz sicher

      auch für Sie.

    3. Abwarten

    ● Wie bereits beschrieben hat die Bundesregierung eine Gutschein-Losung in Aussicht gestellt.

    ● Sobald das Gesetz verabschiedet wird, werden wir unsere Gutscheinlosung entsprechend

      anpassen.

    ● Unsere aktuelle Einschätzung ist, dass unsere eigene, von uns beschriebene Gutscheinlosung, sehr

      viel kundenorientierter ist als die kommende Gesetzgebung.

    Sie werden überrascht sein, dass wir Ihnen einer gesetzlichen Regelung zuvorkommend ein so

    großzügiges und flexibles Angebot unterbreiten, obwohl die offiziellen Vorgaben dies so nicht vorsehen und restriktiver sind. Wir mochten Ihnen jedoch die Unsicherheit vor der Zukunft nehmen. Es ist uns wichtig, auch weiterhin Ihr Vertrauen bei Ihrer Reiseplanung für Nordamerika geniesen zu dürfen. Daher denken wir bei CANUSA über die offizielle Regelung hinaus und mochten Sie auch zukünftig bei uns als Kunden begrüßen.

    Bei Fragen zu diesem Thema lassen Sie uns bitte auch diese per E-Mail vorab wissen, da wir aufgrund der aktuellen Lage telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen sind. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

    Viele Grüße und Dank für Ihre bisherige Geduld und das Verständnis.

    Bleiben Sie gesund,

    Ihr Team von CANUSA TOURISTIK

    Ich bin mit diesem Angebot nicht einverstanden und fordere den RV nochmals auf, um unverzügliche Rückerstattung vollen Reisepreis  gem. § 651 h III 1 u. V BGB. Sollte der RV sich dann weiterhin sperren, dann geht es halt nur mit Rechtsanwalt.

    Es ist schon eine Unverschämtheit wie dieser RV mit seinen Kunden umgeht. Von Kundenbindung haben die auch noch nichts gehört und ich werde mit Sicherheit bei diesem RV nicht mehr buchen. Das ganze Blabla in dem Schreiben ist deren Problem, man nennt dies auch Unternehmerrisiko und dafür bin ich nicht verantwortlich. Der RV sollte auch mal, die Rechte des Kunden nach § 651 h zur Kenntnis nehmen und nicht nur für sich den Vorteil suchen. Eine Entschädigung und Aufwand steht dem RV überhaupt nicht zu, falls er dies noch nicht verstanden hat.

  • bribri
    Dabei seit: 1198627200000
    Beiträge: 56
    geschrieben 1587564492725

    pirat54

    Danke, du hast es verstanden um was es geht

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  • ennio82
    Dabei seit: 1300492800000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1587569831889

    Nochmal konkret:

    Kennt jemand solch ein Rückabwicklungsverfahren von DER Tour, in dem ich so viel zahlen soll, obwohl ich gar nicht storniert habe?

    Ich komme mir irgendwie veräppelt vor.....

    Weiß jemand ob die Thai diese Refund aktuell ausbezahlt? Habe davon gelesen, finde es aber nicht mehr?

  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
    Beiträge: 120
    geschrieben 1587570949401

    @Pirat54: Danke für deinen Post.

    Jedoch erschließt mir dieses Zitat aus dem Post von @Pirat54 nicht: "Der Gutschein wird nach jetzigen Planen staatlich abgesichert sein." WIE BITTE?

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • Fee 1
    Dabei seit: 1438905600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1587572154786

    Habe soeben im HolidayCheck, Hinweis zu Reiseveranstalter gelesen stand 12.33Uhr, Reisen Schauinsland vom 04.05.20 - 18.06.20 können kostenlos storniert werden, die Auszahlung des Guthaben erfolgt aber nur in Form eines Gutscheines. Wir haben die komplette Reise schon bezahlt, Reisebeginn 04.05.20. Sind denn die Gutscheine schon abgesichert?

    Wer kann da Auskünfte geben? Danke im Voraus.

  • Schnitzelesser
    Dabei seit: 1438128000000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1587572959930

    @stefan.zander

    Just heute bekam ich eine Antwort von comdirect. Sie haben den Antrag an ihren Visa-Zahlungsdienstleister equensWorldline weitergeleitet. Die erste Hürde ist also genommen.

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587574988024 , zuletzt editiert von DominikKS

    @Fee 1, nein, die Gutscheine sind zur Zeit noch nicht abgesichert. Ob dies jemals der Fall sein wird ist auch reine Spekulation. Zur Zeit plant die Regierung die Gutscheine lediglich in die Reisesicherungsscheine zu inkludieren, was für die gesamte Reisebranche nur ein abgesichertes Volumen von 330 Mio. Euro wären. Ich verstehe das Angebot deines Reiseveranstalter aber als ein freiwilliges Angebot über den Zeitraum der bisherigen Reisewarnung hinaus. Daher kannst Du Dir überlegen, ob Du wartest welche Entwicklung noch so kommt und ob die Reisewarnung verlängert wird und damit Dein Reiseveranstalter storniert. Dann gelten auch die entsprechenden Bedingungen mit der aktuellen Gesetzeslage oder der bis dahin geänderten Gesetzeslage oder aber du nimmst das aktuelle Angebot an und lebst damit, dass der Gutschein stand heute noch nicht abgesichert ist. Wenn du es heute annimmst, dann kannst du aber später keinesfalls Geld fordern, es sei denn, der Reiseveranstalter kommt dir freiwillig entgegen. Kreditkarten Chargeback beispielsweise steht dir dann nicht mehr zur Verfügung, da du die Alternative ja freiwillig angenommen hast.

  • MKlump
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 225
    geschrieben 1587575318071

    Hier gibts neues von DER Touristik.

    Grüße

    Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer. Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.
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