Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Vive la France
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    geschrieben 1586796894273

    hallo,

    Es gibt eine Menge sehr versierte Leute in diesem Forum, und sie wissen vielleicht wo man gucken kann.

    Was ich dich anbieten kann ist mein Schwiegersohn zu fragen er ist Pilot und er hat Zugang zu bestimmte Seite wo ich zum Beispiel nicht hingehen könnte.

    Wenn du sagst Von wo nach wo dein Flug war, das Datum und der Flugnummer ich kann ihn bitten zu gucken ob der Flug geflogen ist oder nicht.

    Ich kann es nicht versprechen aber ich könnte es versuchen

  • DominikKS
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    Beiträge: 76
    geschrieben 1586796952486 , zuletzt editiert von DominikKS

    @Stachelkerze, für den Beginn der Frist beim Chargeback Verfahren ist nicht das Buchungsdatum entscheidend, sondern das Lieferung- oder Leistungsdatum. Bei Dir also das Datum des stornierten Urlaubs. Wenn dies mindestens 14 Tage in der Vergangenheit liegt (weil erst dann der gesetzliche Verzug eingetreten ist), kannst Du das Chargebackverfahren einleiten. Wenn sich deine kreditkartenausgebende Stelle quer stellt, musst du hartnäckig bleiben.

    Edit sagt: vonschmeling war schneller. 😀

  • Wülfi71
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    Beiträge: 1078
    geschrieben 1586797240720

    @nordkorea sagte:

    Nochmal wieder eine allgemeine Frage zur geplanten (zumindest vom Corona-Kabinett angedachten) Gutscheinlösung. Warum kommunizieren ausgerechnet die nicht mit Steuermitteln subventionierten Reiseveranstalter eindeutig deren Nichtanwendung.

    Die großen (mit Steuermitteln subventionierten Reiseveranstalter- z.B. TUI und FTI) positionieren sich eher schwammig. Vielleicht wollen Sie das Problem solange aussitzen bis eine eindeutige Entscheidung der EU vorliegt. Kapitalkraft müsste bei diesen Unternehmen ja vorliiegen, da ja noch zu Unrecht einbehaltene Kundengelder vorhanden sind. Sollten ggf. die Subventionen noch nicht geflossen sein bieten diese zumindendest eine 100% Sicherheit für eine Zwischenfinanzierung.

    Das Argument mit dem Erhalt tausender Arbeitsplätze greift m.E. zu kurz, da offensichtlich das Geschäftsmodell der ganz großen Reiseveranstalter nicht tragfähig zu sein scheint. Die außergewöhnliche Situation "Corona" betrifft alle Reiseveranstalter

    @nordkorea: Hättest Du mal meine Beiträge gelesen, hättest Du auch die Antwort. Es gibt Reiseveranstalter, die können sich quer subventionieren (z.B. DerTour -> Rewe, JT -> Lidl), es gibt inhabergeführte Reiseveranstalter mit schlanker Kostenstruktur, wie z.B. Alltours, es gibt Internetbuden wie Airbnb, denen die Milliarden durchs Fenster geschmissen werden und es gibt Großkonzerne wie TUI, die eigene Flugzeuge, Schiffe und Hotels erhalten müssen, die nicht täglich, sondern stündlich hunderttausende von Euros kosten (vergleiche Lufthansa verliert stündlich 1 Mio. €).

    Das hat nichts mit "offensichtlich nicht tragbaren Geschäftsmodell" zu tun, ganz im Gegenteil, die TUI Aktie war nach der Thomas Cook Pleite Ende letzten Jahres noch die Kaufempfehlung überhaupt und in jedem guten Fonds vertreten, eben weil das Geschäftsmodell mit den eigenen Schiffen, Hotels und Flugzeugen so sehr überzeugte. Nur eben jetzt in der nicht vorherzusehenden Corona Krise ohne jegliche Einnahmen nicht mehr. Da schmilzt auch die üppigste Liquidität stündlich dahin. Falls die Gutscheinlösung nicht kommt, werden die bislang gewährten KfW Kredite (die übrigens -wenn sie zurückgezahlt werden- ein Riesengeschäft für den Staat sind, der sich zu Negativzinsen refinanzieren kann, also heul mal nicht wegen "Steuersubventionen" rum) sicher nicht ausreichen.

    @holidaytripguy sagte:

    Hallo an alle,

    ich habe mal eine Frage an euch - weiß zufällig einer, wie die Härtefälle-Regelung genau aussieht? Bei der bisherigen Recherche habe ich nur das mit dem Vorstoß der Gutschein-Lösung, aber nichts zu der Regelung bzw. Bedingungen der "Härtefälle".

    Veröffentlicht ist dazu m.W. noch nichts, ich würde aber mal vermuten, dass man keine neuen Prüfroutinen schaffen wird (Verwaltungsaufwand!), sondern sich auf Bewährtes wie den Nachweis einer Sozialleistung wie Hartz 4, Sozialhilfe, Wohngeld oder Grundsicherung, vielleicht auch Bafög, verlassen wird.

    02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA
  • mogli26
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    Beiträge: 18
    geschrieben 1586799079561

    Wir haben bei TUI gebucht, und sollten gestern nach Kuba fliegen.

    Wir haben bereits am 27.03 eine Mail verschickt mit Fristsetzung von 14 Tagen unseren Reisepreis zu erstatten, parallel zur Mail haben wir das selbe Schreiben per Einschreiben-Rückschein verschickt.

    Bis heute keine Reaktion von TUI, selbst der Rückschein ist nicht zurück gekommen.

    Das wir keine Reaktion bekommen haben, heißt es für uns morgen die Restzahlung (Lastschrift vom Girokonto) von fast 4000€ zurück zu buchen.

    Parallel dazu werden wir den Verbraucherschutz einschalten um von Ihnen Hilfe zur weiteren Abwicklung zu bekommen.

    Wir hätten uns ggf. auf einen Gutschein eingelassen, wenn man uns gefragt hätte, da man aber z.Z. bei TUI auf Zeit spielt und nicht den Kontakt zu den Kunden sucht ..... Nö da komm en wir uns verar***vor, somit ist nur Bares wahres.

    Zumal aufgrund von Kurzarbeit (Arbeitszeit 100%gekürzt) das Geld an anderer Stelle gebraucht werden kann.

    Lg lasst euch nicht ärgern

  • HC-Mitglied2705648
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    gesperrt
    Verwarnt Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586799457569

    Ach herje, ... dann hat sich ja meine Frage im TUI Forum erledigt. Gebe dann morgen auch alles zum Anwalt. Hatten ebenfalls Null Kontakt mit TUI , und sitzen das Ganze schon 4 Wochen aus....

  • nordkorea
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    geschrieben 1586800805811

    wülfi71:

    Leider bin ich nicht der Bilanzexperte. Ich meinte mit Geschäftsmodell (bspw. bei TUI) das die Aktiva im wesentlich immobil ist.

    Dieses Konstrukt bringt natürlich in solchen Situationen viel höheren Abwertungszwang, da natürlich die Nichtnutzung der eigenen Objekte zusätzliche Verluste produziert. Inwieweit TUI über Berge&Meer durch Aldi quersubventioniert wird kann ich gleich gar nicht beurteilen

  • Michiii66
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    Beiträge: 67
    geschrieben 1586801004310

    Wenn man es realistisch sieht kann man davon ausgehen das es dieses Jahr keine Reisen mehr geben wird ,vielleicht nächstes Jahr mit einer nachweisbaren Impfung oder Anti Gen Test , deshalb sehe ich dieses Jahr vor einer erneuten Buchung ab :angry:.

    Michi

    Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........
  • susannegl
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1586801116584

    @susannegl sagte:

    Umbuchung für Reisen im Mai/Juni

    Hallo Zusammen,

    hat schon jemand Erfahrung bei den Veranstaltern gemacht und kann dazu was sagen?

    Die Bedingungen scheinen so ziemlich identisch zu sein, aber meines Erachtens verschieden schwammig formuliert, kommuniziert und publiziert.

    ... bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, bereits gebuchte Reisen kostenfrei auf einen späteren Reisetermin bis späteste Rückreise 30.04.2021 umzubuchen. Die Umbuchung hat dabei bis 10 Tage vor Reisebeginn, spätestens aber bis zum 30.06.2020 zu erfolgen.

    Abreisen vom 01.05.20 bis zum 30.06.20 können bis 10 Tage vor dem eigentlichen Abreisetermin gebührenfrei umgebucht werden.

    Gebührenfrei oder kostenfrei?

    Gilt der aktuelle Tagespreis oder werden dann zusätzlich bereits bei original Buchung gewährte Frühbucherrabatte in Abzug gebracht?

    Besten Dank für evtl. Infos oder Erfahrungen.

    @michi137 sagte:

    Natürlich buchst du nicht zu haargenau dem Preis um, den du seinerzeit bezahlt hast.

    Der RV berechnet dir keine Umbuchungegebühr, aber selbstverständlich den tagesaktuellen Preis für deine neue Buchung.

    Wir haben (bei TUI) von Mai auf Weihnachten umgebucht.

    Schön wärs, wenn man da nichts zuzahlen müsste, aber die Reisezeit ist teurer, also müssen wir die Differenz drauflegen.

    Also: gebührenfrei, aber nicht kostenfrei.

    Hallo,

    danke für Deine Info. Genau so habe ich das auch vermutet. Das ärgerliche ist nur, dass in dem Fall der Frühbucherrabatt von 16% futsch ist.

    Meine geplante Reise im Mai kostet, wenn ich heute buchen würde, noch das gleiche wie vor der Frühbucher Aktion im Dezember. Auch am gewünschten Termin im September ist der Preis identisch. Den Frühbucherrabatt vom Dezember zahle ich mit dieser Regelung jetzt bei einer Umbuchung drauf. War nicht der Sinn meiner frühen Buchung.

    Da die Hotels auf Gran Canaria sowieso wahrscheinlich im Mai noch nicht öffnen, sollte ich vlt. besser riskieren, dass die Buchung vom Veranstalter selber storniert wird. Neu buchen kann ich dann ja wieder und vlt. wird auch an der Preisschraube nochmals gedreht um das Geschäft zu beflügeln.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59384
    geschrieben 1586802518991

    @Bajans

    Ggf. kannst du auch über die SÖP gehen und Vorverauslagungen für einen Bevollmächtigten damit vermeiden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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