Nach langer Zeit der stillen Mitleserschaft, nun auch mal mein persönlicher „Senf“ zur Thematik:
Wir haben Anfang des Jahres unsere Flitterwochen nach Jamaika gebucht. Kostenpunkt knapp 6.000€.
Die Anzahlung i.H.v. 1.500€ war am 09.01.2020 fällig.
Die Restzahlung i.H.v. 4.500€ war am 10.03.2020 fällig. Geplanter Start der Reise wäre der 04.04.2020 gewesen.
Am 21.03. kam die Meldung seitens TUI, dass das komplette Reiseprogramm bis Ende April ausgesetzt wird - Die Stornierungen der einzeln Reisen erfolgen chronologisch nach planmäßigem Abflug. Bis dahin, kein Problem.
Am 28.03. nun auch faktisch die Stornierung unserer Reise seitens TUI. Auch hier der Hinweis: Alles läuft seinen vorgesehenen Weg, nur Geduld müsse man haben.
Zwischenzeitlich überschlugen sich dann die Meldungen, die Bundesregierung arbeite an einem Vorhaben im Sinne der RV - Gutscheine anstatt Erstattung (Kurzfassung).
Vorweg: Ich bin Banker (Ja, Buh, die böse Banken)
Ich weiß also was es heißt, in einer Branche zu arbeiten, die recht plötzlich und schnell in Verruf gerät.
Ich habe BWL studiert - Ich habe Verständnis dafür, das unternehmerische Entscheidungen nicht immer Populär sind.
Und ja, auch ich freue mich über Dividenden aus Aktien diverser Reiseveranstalter, die ich in meinem Depot habe. Kurzum: Ich ziehe meine Unterhosen nicht über den Kopf aus.
Und jetzt zum eigentlich Punkt: An der (noch) gesetzlich verankerten Pflicht zur Erstattung des Reisepreises bei Stornierung der Reise besteht, so wie oben dargelegt, kein Zweifel.
Fakt ist auch: Ich hätte mich sogar ggf. darauf eingelassen, mir nur einen Teil unseres Reisepreises erstatten zu lassen. Dafür hätte aber jemand mit mir sprechen müssen.
So blieb mir letztendlich nur eines: Der Gang zum Anwalt - Frist gesetzt, abgewartet, Lastschrift (Über Restzahlung) auf Anraten der Anwältin widerrufen. Nun kümmert sich die Anwältin um die „Eintreibung“ der Anzahlung.
Ja ich weiß, das Geschaftsmodell der RV ist auf Kante genäht. Ja, ich weiß, hier hängen einige Arbeitsplätze dran.
Aber wenn ein Reiseveranstalter eine für mich nachteilige Regelung durchsetzen will (nichts anderes wäre eine Reglung „Gutschein statt Bargeld“ für mich) , dann muss ich dich zumindest erwarten können, das der RV mich diesbezüglich auch in irgendeiner Form kontaktiert - Oder als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Und wenn es nur ein formloses „wir melden uns in 1,2,3,4 Wochen bei Ihnen um weiteres mit Ihnen zu besprechen“.
Stattdessen versucht(e) TUI ziemlich eindeutig die ganze Sache auszusitzen, schaltet Hotlines ab, stellt die Kommunikation über Social Media ein, reagiert nicht auf Mails und nicht auf Einschreiben - Ja, ich weiß, die haben im Moment sicherlich viel zu tun, viel zu viel. Aber unterm Strich sieht das für mich im Moment einfach wie folgt aus: TUI will ALLES, bringt allerdings, Status Quo, nichts.
An dieser Stelle ist dann auch mein „Ehrgeiz“ geweckt. Ich will mein Geld zurück. Vollständig und zeitnah. Einen Gutschein lehne ich mittlerweile ob des Verhaltens von TUI, einem
DIENSTLEISTER (!), kategorisch ab.
In diesem Sinne: Ich wünsche euch einen schönen Restabend und zufriedenstellende
Lösungen mit eurem RV.