Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

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  • sswiti
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    geschrieben 1586424565716

    @wolle

    Weil sie Geld verdienen müssen. Wenn sommergeschäft noch einbricht, sind sie eindeutig pleite.

    Ich vermute dass bis Juni sich schon einiges normalisieren wird, Österreich will auch schon die ersten Geschäfte aufmachen.

    Wie hoch wäre Storno Gebühr?

    Du kannst entweder abwarten oder selbst stornieren.

    Willst du trotzdem die Reise antreten, wenn es möglich ist?

  • Wolle281155
    Dabei seit: 1475452800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1586424921147

    @sswiti

    die Stornogebühren betragen 388€. Und ich werde wohl nicht fliegen, auch wenn man sagt die Möglichkeit bestehe. Das Risiko für mich und andere ist einfach noch zu gross.

  • Ryda
    Dabei seit: 1306368000000
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    geschrieben 1586425000802

    So wie es sich in den genannten Links anhört, ist eine pauschale Erstattung als Gutschein wohl nun nicht rechtens. Verstehe ich das richtig?

    Wie sieht es hier in meinem Fall aus wenn wir über den TUI Ticket Shop bei Emirates gebucht haben? Emirates hat ihren Sitz ja nicht in der EU.

    Auf der Buchungsbestätigung ist Emirates jedoch mit einer Anschrift in Frankfurt als Vertragspartner angegeben. Müsste ich das Geld dann nicht zurückerstattet bekommen?

  • O & J
    Dabei seit: 1339372800000
    Beiträge: 37
    geschrieben 1586425555985 , zuletzt editiert von O & J

    Auch DER Touristik hat Stellung bezogen. Der Kunde kann zwischen Rückzahlung des Reisepreises oder Gutschein über den Reisepreis + €50,- wählen!

    Siehe hier: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2020/04/09/der-touristik-rueckerstattung-oder-gutscheine/

    Wir unterstützen Sea Shepherd um das Leben im Meer zu schützen, zu verteidigen und zu erhalten. "If the Oceans die - We die" (Paul Watson)
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586425934177 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Dann mal eine dpa Meldung bezüglich der Restforderung eines Reisepreises.

    Leider werden die Veranstalter die das so praktizieren nicht genannt, wir schauen mal, ob wir diese zusammentragen können.

    Hinweis DER hat diese Handhabung auf seiner Homepage veröffentlicht:

    Die dpa Meldung:

    Weil es derzeit recht unwahrscheinlich ist, dass Reisen im Mai stattfinden können, fordern viele Veranstalter im April keine Restzahlungen der Kunden mehr ein.

     

    Wer im Mai eine Pauschalreise antreten wollte, muss die letzte Zahlung für den Urlaub jetzt im April oft nicht mehr leisten. Derzeit sei unklar, ab wann wieder Reisen möglich sein werden, sagte Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbands (DRV). Die Reisewarnung gilt aktuell bis Ende April. Ob sie verlängert wird, muss das Auswärtige Amt noch entscheiden.

    Üblicherweise wird wenige Wochen vor dem Reisetermin die Restzahlung für eine Pauschalreise fällig. Als Reaktion auf die zeitliche Ungewissheit forderten viele Veranstalter nach Kenntnisstand des DRV die Restzahlung für Reisen im Mai nicht ein, so Schäfer. 

    Zudem ist offen, ob und welche Länder im Mai überhaupt wieder deutsche Urlauber einreisen lassen – unabhängig von der Reisewarnung

    Quelle dpa/FVW

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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586426201378 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    DER-Touristik--- Handhabung beim Einzug der Rest-Forderung (wegen der Bedeutung kurzerhand auch hier hereinkopiert):

    Alle Restzahlungen für Abreisen im Mai werden vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, verbleibende Zahlungen über Lastschriftverfahren oder Kreditkarte werden derzeit nicht eingezogen. Restzahlungen per Überweisung werden derzeit nicht von uns eingefordert.

    Damit möchten wir Ihnen ein wenig mehr finanzielle Sicherheit geben bis Klarheit über die Durchführung Ihrer Reise besteht. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren

    (Änderungen vorbehalten)

    Nachzulesen hier DER klick

  • Bernard1928
    Dabei seit: 1584729034054
    Beiträge: 33
    geschrieben 1586426374670

    Kreative Reiseveranstalter könnten doch eine marktwirtschaftliche Lösung anbieten, die ihre Liquidität stützt. Beispiel, der Kunde bekäme die Wahl:

    a) Geld zurück - wie es im BGB steht und stehen bleibt.

    b) Gutschein + 10% fürs Vertrauen (das geht noch ein paar Tage, dann kippt die Solidarität endgültig)

    c) Für die Anzahlung den Gutschein + 10% und Geld zurück für die Restzahlung. Wenn die Restzahlung schon verbraten ist, ist der Veranstalter jetzt schon insolvent.

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