Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Düren
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    geschrieben 1586375485753

    @Holly-man: Mit dieser Einstellung sind Gutscheine allerdings keine gute Wahl.

    Bleibt die Einstelliung zu überdenken oder die 2 jahre auszusitzen.

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  • HC-Mitglied2705315
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    geschrieben 1586376218481 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    Nach den gleichen Shema wie bei Konzerten geht es in Deutschand eben nicht. Sonst hätte man es bei der Dringlichkeit der Vorlage heute ja mitbeschlossen!

  • Vive la France
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    geschrieben 1586376905803

    @steelydan1 sagte:

    Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.

    für die Pauschalreise , muss es erstmal zum zuständigen Kommissar der DG Just (Justiz und Verbraucherschutz) Didier Reynders (Partei liberal) an die Kommission.

    für die die Flugreisen an die zuständige Kommissarin der DG Move (Transport) Adina Valean ( Nationalliberale/Europäische Volkspartei.

    nun hängt es davon wie empfänglich die beide sind für die Brüsseler Lobbyisten!

    ich Schätze offen, es ist aber nur meine politische Gefühl.

  • HC-Mitglied2705315
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    geschrieben 1586377884907

    Bei Reyners klingt das laut dpa(Stand vor 5 Tagen) noch anders. Da wird die Lobby arbeiten müssen:

    "Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.

    Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA."

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  • MichaElsa
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    geschrieben 1586379462623

    Entschuldigung, dass ich etwas unverständlich geschrieben habe. Es handelt sich bei mir tatsächlich um zwei bei FTI gebuchte Reisen. Die erste Reise sollte in dieser Woche losgehen und ist vollständig bezahlt, die zweite Reise ist angezahlt und sollte im Juni durchgeführt werden.

    Ich habe heute an FTI ein Schreiben per Einschreiben rausgeschickt und nochmal mit Fristsetzung um Rückzahlung der komplett bezahlten Reise gebeten. Außerdem hab ich den § 321 BGB zitiert, wonach ein Vertragspartner, der aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, berechtigt ist, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet ist. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt demnach, wenn die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet wird. Ich habe FTI weiter darauf hingewiesen, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, mir die Reisekosten für die erste Reise innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, nicht fristgemäß nachgekommen sind und ich aufgrund dessen und aufgrund der gegenwärtigen Coronakrise, der unbefristeten Reisewarnung für Ägypten und der von FTI benötigten Staatshilfe bzw. Bankkredit die Leistungsfähigkeit von FTI in Frage stelle. Ich habe FTI aufgefordert, mir eine Absicherung meiner Zahlung für die zweite Reise in Höhe des Gesamtpreises, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, zukommen zu lassen. Für den Fall, dass diese Absicherung bis zum Fristablauf ausbleibt, habe ich mir vorbehalten, gemäß § 321 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten und auch gemäß § 323 BGB auch die Anzahlung zurückzufordern. Außerdem werde ich mein Kreditkartenunternehmen dann anweisen, die Restzahlung zu verweigern.

    Obs was hilft, weiß ich nicht. Aber ich konnte nicht tatenlos zusehen. Falls ich innerhalb der Frist nichts von FTI höre, werde ich mich nochmal an meine Rechtsschutzversicherung wenden und wohl tatsächlich einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen (nicht nur ein kurzes Gespräch am Telefon).

    Zuletzt habe ich noch eine dritte Reise für Oktober bei TUI gebucht. Diese habe ich bisher auch nur angezahlt und da habe ich noch die Hoffnung, dass diese Reise wirklich stattfindet. Ach ja, aufgrund der Thomas-Cook-Pleite fehlen mir auch noch rund 1000 Euro.

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  • Düren
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    geschrieben 1586382165354

    @MichaElsa: Beeindruckend wie Du die Rechtsabteilung ins Schwitzen bringst. Drücke Dir die Daumen und habe ein wenig Geduld da aktuell Kurzarbeit geleistet wird.

    Ansonsten wünsche ich Dir sehnlichst dass die Reise nach Ägypten stattfindet bzw. von FTI angeboten wird. Dann kannst Du da hinfliegen.

    Auch bezüglich des 3. Urlaubs drücke ich Dir die Daumen. Ist ja noch Zeit und Vorfreude ist die schönste Freude.

    Bezüglich der Dir fehlenden 1.000 Euro von Thomas Cook könnte es ja noch sein dass der Steuerzahler einspringt und das kompensiert. Das alles zusammengerechnet bist Du echt ein Pechvogel und besonders von der Krise betroffen. Aber es besteht ja noch eine berechtigte Hoffnung in allen 4 Fällen ohne Verlust aus der Sache rauszukommen bzw. in 2 der 4 Fälle die Reisen zu genießen.

    Drücke Dir von Herzen die Daumen und halte uns mal auf dem laufenden.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1586382312469

    @MichaElsa

    Herrjeh ...?!

    Nu is eh zu spät.

    @steelydan1

    ... das Überspringen der Instanz ist eben nicht ausgeschlossen - wenngleich es wirklich überraschend für mich wäre ...

    So verhalten "wir" uns an sich nich!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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