Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied2705315
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    geschrieben 1586364964342

    @guenter-holidaycheck sagte:

    Das ist vom 2.4........:smirk:

    Trotzdem sehr interessant.Danke!

    "Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt."

    Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur. Es ist ja gerade wegen den Euro Bonds eh dicke Luft in Brüssel:-)

    Dann haben die großen durch Staatsgarantie abgesicherten Veranstalter auf falsche Pferd gesetzt und werden mit gerichtlichen Mahngescheiden bombadiert bis der Briefkasten platzt! Es besteht für die Kunden dann ja kein Prozesskosten und bei den genannten Veranstaltern kein Insolvenzrisiko.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586364967141

    @stefan.zander

    Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?

    Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • MAN-mann
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    geschrieben 1586366113337 , zuletzt editiert von MAN-mann

    Moin,

    Rewe Group/ITS etwas von heute klick hier,jau,meine Restzahlung,Mai Reise, wurde heute bestätigt,werde dann mal abwarten......

    Gruß Heiner & bleibt gesund

    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt
  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
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    geschrieben 1586366329791

    Eine Anmerkung bezüglich der Restzahlung statt Gutscheinen:

    Die Reiseunternehmen, die die "Gutscheinlösung" z.Zt. nicht anwenden, werden bei einer Gesetzesänderung natürlich leider umschwenken. Eines nach dem Anderen....

    Deshalb ist für Reisen nach dem 30.04. in dieser Beziehung noch nichts in trockenen Tüchern.

    "Sollte der Bundestag diese verabschieden, werde Schauinsland-Reisen die Gutschein-Lösung „möglichst anwenden“

    Schauinsland "wartet" auf die Gutscheinlösung

    Allgemein empfehle ich jedem Interessierten die tägliche Lektüre von:

    Aktuelle Touristik-News

  • pxl
    Dabei seit: 1586365443112
    Beiträge: 8
    geschrieben 1586366532790

    Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.

    Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.

    Falls meine Annahme sich als richtig herausstellt, dass alle Juni Reisen auch abgesagt sind , muss mir der RV die Reise stornieren und kann auch somit keine Restzahlung von mir verlangen, da die Leistung nicht erbracht werden kann oder???

    Dann könnte ich auch damit leben, dass nur die Anzahlung als Gutschein ausgestellt wird und nicht der Gesamtbetrag.

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1586366961489

    @sswiti sagte:

    Oder der Vorstand bekommt als Gehalt einen Gutschein, immerhin sind sie nicht in der Lage gewesen Rücklagen zu bilden.

    Herrlich, immer diese Armchair CFO's. TUI hatte am 16.03. noch 1,4 Mrd. € Liquidität (Quelle), das ist mehr als genug Rücklage für eine "normale" Finanzkrise. Aber niemand kann Liquidität für einen womöglich monatelangen Lockdown seines Geschäftsmodels vorhalten. Und zu meinem Bedauern hat TUI trotz aller Erfolge auch keine Story zu bieten, wie Airbnb, denen das dumme Geld nur so zufliegt. Zeigt leider die Richtung, in die das Kapital will: Weg von kleinen inhabergeführten Reisebüros und personalintensiven Reiseveranstaltern hin zu marktbestimmenden Plattformen mit geringer Kostenbasis. Die Heuschrecken wetten pro Airbnb und contra TUI & Co., ein schmutziges Spiel mit voraussichtlich traurigen Ausgang...

    02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1078
    geschrieben 1586367468541

    @ayiraa sagte:

    Uns wurde die Restzahlung am 21.03. von der Kreditkarte abgebucht. Mein Beankberater hat gemeint, wir sollten mit einer möglichen Rückholung noch warten, woanders habe ich gelesen, aber auch nur max. 6 Wochen warten (weil 8 Wochen Frist beachtlich ist) ...

    Die 6 Wochen enden ca. in 2 Wochen, aber da ich hier immer wieder die Sache mit dem Gutscheinen lese ... Für die Anzahlung von 400 € - meinetwegen. Aber Retzahlung mit 1200€ - nein, danke. Da möchten wir unser Geld zurück, wie zugesagt.

    Die acht Wochen kommen aus der Zahlungsdiensterichtlinie der EU und sind eine Mindestfrist. Tatsächlich sehen die Chargeback Bedingungen von VISA und Mastercard längere Fristen vor, die auch erst ab Nichterbringung der Leistung (also z.B. Abflugdatum, nicht Abbuchungsdatum) zu laufen beginnen. Dein Bankberater hat also Recht. Lass Dir die für Deine Kreditkarte geltende Frist von Deinem Bankberater doch einfach kurz per mail bestätigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

    02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA
  • olicheck
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    geschrieben 1586368776604

    @pxl sagte:

    Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.

    Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.

    Wenn Du deine Restzahlung, für eine spätere Reisezeit ohne allg. Reisewarnung, nicht tätigst, wirst Du vertragsbrüchig.

    Der Reiseveranstalter wird dann deine Anzahlung kassieren plus einer evtl. noch anfallenden zusätzlichen Stornogebühr.

    Einen Reisegutschein mußt Du Dir dann selber malen.

    Die EU hat heute unter Applaus des deutschen Innenministeriums eine Einreisesperre bis zum 15.Mai vorgeschlagen.

    IMHO dürfte sich die nächste allgemeine Reisewarnung, wenn sie denn kommt, auch in diesem Rahmen bewegen.

    Der Juni ist noch weit weg....und bloße Annahmen berechtigen dich nicht vertragsbrüchig zu werden.

    Einreisestopp bis zum 15.05

  • stefan.zander
    Dabei seit: 1386374400000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1586369448333

    @vonschmeling sagte:

    @stefan.zander

    Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?

    Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.

    de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug. Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.

    abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.

    der nächste Schritt wäre dann charge back.

    aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586369966401 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @michaelsa sagte:

    Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise ...

    ???

    Nur zum besseren Verständnis, MichaElsa - dreht es sich bei dir um 2 Reisen zu unterschiedlichen Terminen?

    Ich frage, weil zum einen eine Absage und der fehlgeschlagene Versuch der Erstattung über Chargeback in Rede stand, hier jetzt aber über eine sicherlich noch nicht abgesagte Reise beginnend im Juni 2020 gefragt wird?

    An dich und alle anderen Fragesteller die innige Bitte:

    Gebt möglichst alle relevanten Parameter eurer Buchung an und verzichtet auf irrelevante Ausschmückungen.

    Damit ist ein Ergebnis besser einzuordnen, eine Frage präziser zu beantworten und zudem vermeidet man zig aufgeregte Nachfragen nach "wieso weshalb warum"!

    Danke.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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