Geh ins Gespräch mit TUI, allem Anschein nach lässt sich die Restzahlung vermeiden wenn die Reisen abgesagt werden.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1586245649392Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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geschrieben 1586245693572
Wenn alitours wirklich zurückzahlt
- sparen sie sich die Anwaltskosten. (Schlau zum Ersten.)
- Sie werden auch der RV sein, bei dem man zukünftig buchen sollte. (Schlau zum Zweiten.)
- Sie starten unbelastet durch. Die anderen dürfen dann wieder in Werbung investieren, aber das Image ist kaputt. (Schlau zum Dritten.)
Zu FTI gibt es eine Übernahme-Spekulation dies bisherigen 33% Eigentümers. Vielleicht ist der auch schlau?
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geschrieben 1586246067126
wie kommt man denn mit TUI ins Gespräch ? Die sind in Volldeckung und reagieren Null ... selbst auf HC Anmahnungen nicht
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geschrieben 1586246094611
Vielen Dank für die Antwort. Mein Reisebüro steht bereits in Kontakt mit TUI.
TUI sagt, dass bei den Flügen die Restzahlung gezahlt werden muss, sonst gibt es keinen Gutschein. Kann mich Emirates anmahnen wenn ich die a restzahlung verweigere? Da beiße ich lieber in den sauren Apfel und verschenke nur die Anzahlung.
Bei den Hotels ist laut TUI aktuell nur das Hotel in Sri Lanka kostenlos umbuchbar/stornierbar. In das Hotel auf den Malediven würden wir ja erst im Juni reisen. Hier greift die aktuelle Regelung scheinbar nicht. Und das obwohl das Hotel nachweislich bis Ende Juni geschlossen ist.
Ich finde die ganze Situation echt schwierig.
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geschrieben 1586246474432
Ich habe inzwischen die Lastschrift mit der Restzahlung für unseren von ltur abgesagten Urlaub zurückgeholt, nachdem die 14-tägige Frist für die Rückzahlung verstrichen war. Das Geld wurde meinem Konto sofort gutgeschrieben. Ich habe ltur per Mail darüber informiert und sie aufgefordert, mir auch die 30%-Anzahlung aus Dezember zu erstatten. Wenn die dann irgendwann als Gutschein kommt, ist das auch ok, aber den kompletten Reisepreis zu stunden, wäre mir zu riskant gewesen. Ich fürchte, dass gerade die kleinen Anbieter diese Situation nicht überleben werden.
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geschrieben 1586248542702
Ich hab mir schon gedacht, dass das zumindest hinsichtlich des Hotels auf den Malediven kompliziert zu werden droht - ganz verzwickte Situation.
Bitte behalte auf dem Schirm, dass du die Gutscheine auch ausbezahlen lassen kannst, wenn du keine Gelegenheit zu ihrer Nutzung hast, dem Grunde nach "verlierst" du nichts, auch wenn das vermutlich wenig tröstlich ist.
Mit einer Nichtzahlung der Tickets droht dir die Stornierung (so bizarr es scheinen mag!), dann sind deine Flocken tatsächlich futsch.
Was richtig Schlaues fällt mir dazu leider auch nicht ein, zumal ich nicht daran glaube, dass irgendwelche probaten "Druckmittel" zur Verfügung stehen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1586248936610
Gratuliere dir, alles richtig gemacht. So hast du eine Lösung herbeigeführt, die ich auch noch als fair ansehen würde. Mit der Anzahlung als Gutschein könnte ich leben.
Aber wenn ein Veranstalter trotz absehbarer Absage die Restzahlung derart vehement einfordert und mit der Stornotabelle nach AGB droht, wenn man die Restzahlung nicht leisten mag, wie kann er dann Geduld und Rechtverzicht vom Kunden erwarten. Was erlauben sich Strunz?
Leider habe ich per VISA bezahlt und die große ING will vermutlich nicht helfen. Jetzt bereue ich, dass ich die lokale Sparkasse verlassen habe und vermutlich mit ING und VISA im Regen stehe. Sparkasse und Lastschrift in Zukunft. Die paar Euro Kontoführung. Hmm, Schande über mich und Geiz war geil. Zukunft: lokal einkaufen, Sparkasse und Volksbank, Lastschrift, Urlaub in Deutschland.
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geschrieben 1586249178920 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Hallo Ryda,
wir haben auch im Februar eine Reise auf die Malediven nach Kuramathi gebucht. Der TUI ist sehr wohl bewusst, dass das Hotel geschlossen ist. Diese Insel wird exklusiv von der TUI vermarket. Momentan sind für Kuramathi auch keine Buchungen bis Ende Juni mehr möglich, da die komplette Insel geschlossen ist.
Da es bisher noch keine anderen gesetzlichen Regelungen gibt, gelten hier auch für dich nach wie vor die AGB des Reiseveranstalters. Diese sehen vor, dass Du von der Reise kostenfrei zurücktreten kannst, wenn erhebliche Änderungen bei der Reiseleistung eintreten. Eine Änderung des Hotels/Resorts ist solch eine erhebliche Änderung. TUI kann zwar eine Alternative anbieten, Du als Kunde bist aber nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen sondern kannst aber aufgrund dieser Sachlage auf eine kostenfreie Stornierung bestehen.
In unserem Fall hat sich HC mit den vorliegenden Informationen zum Hotel an die TUI gewandt, die daraufhin unsere Reise am 25.03. kostenfrei storniert hat. Mir liegt dazu sowohl eine Bestätigung von HC als auch eine Stornierungsbestätigung der TUI vor. Auf die Rückzahlung der Anzahlung i.H.V. 25% des Reisepreises warten wir noch. Sollte TUI diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen leisten, werden wir sofort ein Chargeback Verfahren einleiten. Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.
XXXEs reicht die Verlinkung auf die AGBXXX