Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586191649619

    @candecor sagte:

    @@dunklerfuerst

    Wenn du dem Veranstalter vorab noch eine Mahnung schicken willst, ist der von mir geschriebene Text voll ausreichend. Der Satz mit dem Gutschein soll in jedem Fall mit aufgeführt sein.

    Ja, natürlich ist er "voll ausreichend" ... ich befürchte nur, dass er eine ebenso durchschlagende Wirkung entfaltet wie die Alternativen Kopie eines Kühlschrankpostits mit den Worten "Sahnejoghurt ist meiner!" - oder halt eben jeder andere "Musterschreiben" gestützte Text auch.

    Dann doch schon lieber gleich die Mahnkeule rausholen - wenn man sich mit deren Risiken versöhnen kann.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586192047086 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @kloppihnrein sagte:

    @ trostlos71

    Nach gerichtlichem Mahnbescheid über das kostengünstige Onlineportal hat der RV 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Davon ist die Länge des Verfahrens abhängig.

    Schön wär´s ... :smirk:(Hervorhebung durch mich)

    Und wie eben bereits geschrieben: Der kostengünstige Antrag auf Erlass ist nur für Streitwerte bis 5k € optional.

    Ferner würde ich bestreiten, dass allein die Stornorechnung etwas an den Ansprüchen ändert, sollte die Aussetzung der Rückzahlungsklausel beschlossen werden.

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  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586192083316

    vs - weder deine Meinung noch deine Befürchtungen sind mir wichtig. Für alle anderen hast du diese in geschätzten 1.000 post dargelegt. Hier noch mal meine Meinung:

    Letztlich hat ma zwei Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.

    Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.

    Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Pirat54
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    geschrieben 1586192563873

    Hallo,

    ich suche verzweifelt die Postings zu "Erfahrungen mit Canusa". Finde diese auch nicht mit der Suchfunktion. Wo sind diese versteckt? DANKE!

    mfg

  • Candecor
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586192811255

    Guckst du hier ... Seite 1

    https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/erfahrungen-mit-canusa-reisen--102663

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586193084244

    Nicht, dass du das nicht bereits auch zum 1000x wiederholst, Candecor ...

    Und im Prinzip ist es sogar gar nicht falsch sondern nur etwas unvollständig, da du die Widerspruchsmöglichkeiten (zwar leider offenbar auch schon wieder beschränkt!?) bei den Zahlungsarten SEPA Lastschriftverfahren und KK Zahlung nicht aufzählst.

    Wenn jemand aktiv werden möchte und keine allzu verstiegenen Vorstellung von den Auswirkungen hat, kann durchaus einen Mahnbescheid erlassen (sofern die Fälligkeit der Rückzahlung bereits verstrichen ist).

    Deinen Satz zur Arbeitsweise der Gerichte kommentiere ich jetzt mal lieber nicht ... es kann auch nicht schaden, wenn man eine warme Unterhose hat!

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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586193357823

    @pirat54 sagte:

    Hallo,

    ich suche verzweifelt die Postings zu "Erfahrungen mit Canusa". Finde diese auch nicht mit der Suchfunktion. Wo sind diese versteckt? DANKE!

    mfg

    Den Thread wurde vor ein paar Tagen technisch "zerlegt"- wir müssen ihn bei Gelegenheit mal durch unsere Techniker rekonstruieren lassen.Momentan geht das aber nicht, tut mir leid.

  • HC-Mitglied2705315
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    geschrieben 1586194529033 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling sagte:

    Und wie eben bereits geschrieben: Der kostengünstige Antrag auf Erlass ist nur für Streitwerte bis 5k € optional.

    Korrekt.

    Ferner würde ich bestreiten, dass allein die Stornorechnung etwas an den Ansprüchen ändert, sollte die Aussetzung der Rücckzahlungsklausel beschlossen werdenJ

    Jein. Meine Stornorechnung ist noch die "klassische" Rechnung vor Corona. Diese beinhaltet auch den rechtverbindlichen Hinweis das Überzahlungen auf mein Bankkonto gutgeschrieben werden.

    Ich nehme an zukünftige Storno Rechnungen beinhalten Rechtsvorbehalte bezüglich der Gutscheinlösung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586195335407

    Aha, danke für den Hinweis, dennoch bleiben meine Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit der Überzahlungsklausel, sollte die Aussetzung der Pflicht je die Gremien passieren.

    Da wird´s dann um ein Stichdatum gehen und nicht um einzelne Klauseln in Erstattungszusagen in Form von Stornorechnungen.

    Verstehe ich richtig, dass du dich jetzt des Instruments des Mahnbescheides bedient hast?

    Um so wichtiger sind diverse Details deiner Causa, sei da ruhig mitteilungsaffin!

    Falls du nämlich ein Ergebnis erhältst (im Sinne von Widerspruch / kein Widerspruch) ist Präzison im Blick auf die genaue Ausgangslage elementar.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • steelydan1
    Dabei seit: 1569332807221
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    geschrieben 1586197637978 , zuletzt editiert von steelydan1

    Der Stichtag wurde ja bereits veröffentlicht: 8.März

    Aber nicht in Bezug zum Stornozeitpunkt oder dem Datum der Stornorechnung, sondern in Bezug zum Tag der Buchung.

    Bedeutet: Kommt die angedachte Änderung für die Rückerstattung/Gutscheine, verlieren alle vor dem 8.März gebuchten Reisen den Rückerstattungsanspruch in der bisher bekannten Form.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
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