@ta-mara sagte:
Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...
Ach, und als was ist deine Forderung dann zu betrachten wenn nicht als Schadenersatz?
Dem Grunde nach sieht das Recht vor, dass bei einem Abbruch - auch wegen außergewöhnlicher Umstände! - nur die Teile der Reise bezahlt werden müssen, die auch in Anspruch genommen werden konnten.
Da jedoch eine Situation wie die Covid 19 Pandemie vollkommen neu ist, kann man sich m.E. nicht auf die bisherige Spruchpraxis stützen.
Was könnt ihr also tun? Wie an anderer Stelle schon geraten steht es euch frei, die Fehltage auf der Grundlage des Hotelpreises zu beziffern (es können nur die tatsächlich nicht genutzten Teile gefordert werden) und mittels eines Einwurfeinschreibens dem Veranstalter (ich glaube es ist bei euch beiden Schlauinsand?) überlassen.
Weigert er sich weiterhin, bleibt euch noch die Option zur streitigen Einigung - mit schwer vorhersehbaren Risiken.