Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1586125435646

    @ta-mara sagte:

    Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...

    Ach, und als was ist deine Forderung dann zu betrachten wenn nicht als Schadenersatz?

    Dem Grunde nach sieht das Recht vor, dass bei einem Abbruch - auch wegen außergewöhnlicher Umstände! - nur die Teile der Reise bezahlt werden müssen, die auch in Anspruch genommen werden konnten.

    Da jedoch eine Situation wie die Covid 19 Pandemie vollkommen neu ist, kann man sich m.E. nicht auf die bisherige Spruchpraxis stützen.

    Was könnt ihr also tun? Wie an anderer Stelle schon geraten steht es euch frei, die Fehltage auf der Grundlage des Hotelpreises zu beziffern (es können nur die tatsächlich nicht genutzten Teile gefordert werden) und mittels eines Einwurfeinschreibens dem Veranstalter (ich glaube es ist bei euch beiden Schlauinsand?) überlassen.

    Weigert er sich weiterhin, bleibt euch noch die Option zur streitigen Einigung - mit schwer vorhersehbaren Risiken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • MichaElsa
    Dabei seit: 1239494400000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1586127786577

    @vonschmeling sagte:

    Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.

    Ich habe versucht, das Chargeback-Verfahren für meine Reisezahlung bei meiner Bank (ING) einzureichen. Da ich bisher nur eine allgemeine Nachricht am 21.3. von HC bekommen habe, dass die Reise abgesagt ist und seit über 2 Wochen auf die Stornobestätigung von FTI warte, habe ich lediglich diese Reiseabsage an die ING geschickt. Diese haben mir geantwortet, dass das Chargeback-Verfahren nicht eingeleitet werden kann, da mir (in meinem Fall) FTI noch nicht schriftlich bestätigt hat, dass ich das Geld zurückbekomme. Ich habe dann mit denen telefoniert und gesagt, dass mir das FTI aller Voraussicht nach auch nicht bestätigen wird und wenn sie mir das bestätigen würde, ich wahrscheinlich auch gar kein Chargeback-verfahren eingeleitet hätte. Was bitte ist daran logisch? Ich habe bei der TC-Pleite das Geld damals überwiesen und damals bereits mit einem Bankmitarbeiter telefoniert, der mir sagte, hätte ich mit KK bezahlt, wäre das Zurückholen problemlos möglich. Genau aus diesem Grund habe ich diese Reise dann mit KK bezahlt und jetzt wiegelt man mich wieder ab.

    Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.

    Vielen Dank

    MichaElsa

  • steelydan1
    Dabei seit: 1569332807221
    Beiträge: 421
    gesperrt
    geschrieben 1586129241147 , zuletzt editiert von steelydan1

    @michaelsa

    Chargeback war bei der TC-Pleite relativ problemlos möglich, weil Insolvenz angemeldet wurde. Das ist der entscheidende Unterschied zum aktuellen Fall mit FTI, die sind nicht insolvent.

    Da für FTI Touristik bereits ein Rettungspaket aus Staathilfen und Bankkrediten geschnürt wurde ist das Risiko einer Pleite eher gering.

    Wie alle RV spielt FTI momentan etwas auf Zeit, bis klar ist ob die Gutschein-Alternative kommt oder nicht.

    Ansonsten kann vonschmeling auch nur ihre Einschätzung der Sachlage präsentieren. Die ist in diesem Fall identisch mit meiner, aber wenn es die Bank anders beurteilt...was sollen wir dann raten? Da musst du schon selbst nach alternativen Wegen beim Bankinstitut deines Vertrauens suchen, z.B. einen anderen, höherrangigen Mitarbeiter ausfindig machen.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
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  • Ta_Mara
    Dabei seit: 1218412800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1586156207423

    @vonschmeling

    Aber wo ist der Unterschied zu denjenigen, die ihren Urlaub nicht antreten konnten?

    Die bekommen alles zurück und andere, die zb 2 von 14 Tagen weg waren, gar nichts?

    Um eins gleich vorwegzunehmen wegen entstandener Kosten: wir sind nicht mit einer Sondemaschine des AA ausgeflogen worden, sondern mit einem regulären Flug, auf dem noch Plätze frei waren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1586156774950

    @MichaElsa

    Du musst leider sehr hartnäckig sein mit dem Begehren.

    Chargeback ist ein aufwendiges Verfahren, die Fakten hingegen sind schicht:

    Reise ist abgesagt (zahlreiche Quellen) - Leistung wird nicht erbracht - Veranstalter verliert den Anspruch auf die Zahlung (dahingehend wird sich auch nichts ändern am §651 BGB) - sie ist dir wieder zuzuführen.

    Die Aussage, man könne erst einleiten, wenn der RV "die Zahlung zugesichert" habe ist - mit Verlaub! - abenteuerlich.

    Ich habe beileibe auch nicht behauptet, es sei "problemlos", die Anforderungen sind sehr hoch.

    Allerdings kann bei der derzeitigen Sachlage keine Bank eine Weigerung wasserdicht verargumentieren.

    Ich habe auch noch keine Bestätigung des Veranstalters und erhielt bei meiner ersten Anfrage eine Ablehnung. Nach einigem Hin- und Her jedoch wäre man schließlich bereit gewesen.

    An der Nichterbringbarkeit des Gegenwertes deiner Zahlung bestehen ja nicht die geringsten Zweifel - also aufstehn, Schlüpper richten und erneut ran an die Sache.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1586157084500

    @Ta_Mara

    Den Unterschied musst du dir von Schlauinsand erklären lassen.

    Wie gesagt - mangels Spruchpraxis weiß ich nicht, wie bei der Weigerung im Streitfall argumentiert würde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Bernard1928
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    geschrieben 1586163428912

    @MichaElsa,

    Nun wird sich zeigen welche Bank auch in Wirklichkeit kundenfreundlich ist. Ich habe genau die gleiche Lage und erwarte, dass die ING nicht nur in der Werbung die Bälle in den Korb bekommt - und das ohne Nachhilfeunterricht vom Rechtsanwalt. Ich glaube an diese Bank!

    Btw. Meldungen mit einem eindeutigen Suchwort könnten allen zeigen, zu welcher Bank man wechseln sollte. Vorschlag: "Kundenfreundliche Bank bei Chargeback: XYZ super" oder "Kundenfreundliche Bank bei Chargeback: ABC eher schwach".

    Dann kann man später mit der Suchfunktion seine neue Bank finden.

  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
    Beiträge: 215
    geschrieben 1586163720553 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

    @michaelsa sagte:

    ..........

    Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.

    Vielen Dank

    MichaElsa

    Nach den hier getroffenen Aussagen von ing-diba.....gehe ich nicht davon aus, das Du deine Bank überzeugen kannst.

    Die wollen einfach nicht.........

    Ing-Diba & Chargeback Corona

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