Stichwort war "Durcheinander" = selbsterklärend.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1584909085830 , zuletzt editiert von vonschmelingModerator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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geschrieben 1584910769144
@lori2611 sagte:
... Wir haben vom 08.05-23.05 Mauritius gebucht, fliegen mit Türkisch Airlines ... auf der Seite der DER Tourisik steht, das man reisen im Mai schon mal vorsorglich umbuchen könnte … Ich müsste am 08.04 die Restzahlung leisten die etwas über 2800€ ist … Wartet ihr noch bis April und entscheidet dann?
Bei diesem Corona-Supergau kann keiner sagen, was in zwei Wochen ist, auch nicht, was in 2 Monaten ist und auch nicht, was in zwei Jahren ist. Umbuchungen oder auch Gutscheine für andere Reisen zu einem Zeitpunkt X sind m.E. daher nicht tauglich als Antwort auf eine völlig ungewisse Reise-Zukunft. An Deiner Stelle würde ich abwarten bis zum 08.04. Sollte sich die weltweite Corona-Situation bis dahin nicht verbessert haben, musst Du aus dem Reisevertrag raus (nicht selber stornieren, sondern auf Stornierung des RV warten) und alles dransetzen, dass Du Deine Anzahlung zurückkriegst. Und dann erst mal alle – auch noch so verständliche – Reiselust auf Eis legen, denn die Dimension der Bedrohung durch diesen Virus ist historisch dramatisch ...
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geschrieben 1584916854603
Sollte sich die Situation bis dahin nicht kosolidiert haben darf man eine angemessene Reaktion (z.B. Kündigung) erwarten.
Es geht in der gegenständlichen Frage nicht um einen Gutschein sondern um eine Umbuchung.
Falls die Betroffenen geneigt sind eine solche jetzt schon vorzunehmen entsteht ihnen jedenfalls kein Nachteil.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1584922025050
Für Mai bereits jetzt ohne akute Notwendigkeit Umbuchungen anzubieten, ist aus Sicht des RV sicherlich ein kluger Schachzug. Um nicht zu sagen ein sehr kluger. Durch eine Umbuchung baut man vor, dass man bei einer etwaigen zukünftigen weitergehenden Reisewarnung der Bundesregierung über den 30.04. hinaus nicht notgedrungen Reiseverträge kündigen muss (und bereits gezahlte Gelder zurückzahlen muss), sondern im Gegenteil: man erhält diese Reiseverträge.
Was für den RV von Vorteil ist, muss aber nicht zwangsläufig auch für den Reisenden von Vorteil sein. Zum einen vergibt er ohne Not sein Recht auf sofortige Rückerstattung des Reisepreises bei Nichtzustandekommen der Reise (neu buchen kann er jederzeit und viel unabhängiger als bei einer unter zeitlichem Druck erfolgten Umbuchung). Zum anderen wollte der Reisende in einem ganz bestimmten Zeitraum für einen ganz bestimmten Preis in Urlaub fahren; Umbuchung kann aber heißen, die Reise wird teurer und ich muss sie zu einem Zeitpunkt antreten, an dem ich eigentlich nicht verreisen wollte. Wenn dem so wäre, müsste man das als Nachteil bezeichnen...
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geschrieben 1584943122941
aenderungen der flugplaene bei bangkokairways teilweise jetzt schon bis zum 24.10.2020
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geschrieben 1584944680938
Natürlich liegt der Option zur Umbuchung die Hoffnung zugrunde, dass der Reisevertrag zu einem späteren Zeitraum erfüllt werden kann.
Ist der Umbuchungszeitraum zu kurz gefasst kann man sich ja dagegen entscheiden - bzw. ggf. dann vom neuen Vertrag zurücktreten.
Auch wenn ich das Geld zurückerhalte kann meine Reise zu einer anderen Zeit teurer sein, für mich ist das gehupft wie gesprungen.
Von "Rechte aufgeben" und "Zwang" keine Rede ...
!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1584960177668
Hallo zusammen,
ich habe das meiste des Threads überflogen, aber habe trotzdem eine Frage für meine Tante und Onkel.
Diese waren in Ägypten und durften das Hotel nicht mehr verlassen, einzelne Restaurants waren auch geschlossen. Sie wollen vom RV Schadenersatz fordern, allerdings denke ich, das steht ihnen nicht zu wegen außergewöhnlicher Umstände?! Wir haben Jedoch im Internet nicht so wirklich was dazu gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße
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geschrieben 1584962997087
Der Veranstalter wird sich auf von außen kommende unvorhersehbare Ereignisse berufen, die nicht seiner Sphäre zuzurechnen sind.
Anders ausgedrückt: Es besteht kein Anspruch.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1584965413146 , zuletzt editiert von vonschmeling
xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Schönen Gruß an Tante und Onkel. Ich kann Dir sagen, warum Ihr dazu im Internet nichts gefunden habt: Auf so'ne irre Idee kommt in diesen Zeiten keiner, Schadenersatz dafür zu fordern, dass er das Haus nicht mehr verlassen darf und Restaurants geschlossen sind...