Nun steht ganz klar im Vertrag, wer der Ansprechpartner ist. Allerdings ist die Zahlung ja an den Vermittler geflossen, wodurch der Anspruch auf Erstattung durchaus besteht gegenüber diesem. Leider zeigt die Erfahrung, das die LFU gerne auf den Vermittler verweisen bei entsprechender Einrede und so oft ein sehr lästiges Pingpong der Zuständigkeiten entsteht.

Ich lese "abgebucht", einer Einzugsermächtigung kann man widersprechen und sich den Betrag zurückholen. Begründung mangelhafte Erfüllung.

Letzten Endes ist die Buchung über solche Vermittlerportale nie so viel günstiger um die bekannten Risiken zu kompensieren - just my 2 cents!