• Joe_43
    Dabei seit: 1487096755708
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    geschrieben 1575809839750 , zuletzt editiert von Joe_43

    Wir haben bereits im Sommer bei Ebookers einen Gabelflug (Business) von Müchen über Bangkok nach Hongkong und zurück von Krabi über Bankkok nach München gebucht.

    Auf Grund der seit längerem andauernden Proteste in Hongkong hatten wir kurzzeitig erwogen, bereits den Hinflug abzukürzen und statt dessen die 3 Tage in Bankkok zu verbringen.

    Vorgeschlagen hat man uns eine "Umbuchungsgebühr" in Höhe von 1.900,00 €(!) pro Person nur für das wir den Weiterflug von Bangkok nach Hongkong nicht antreten.

    Alternative wäre, dass wir bereits beim einchecken in München sagen, dass wir bereits in Bankkok raus möchten. .... aber dann könne es passieren, dass wegen No Show unser Rückflug storniert werden würde.

    Airline ist die Thai Airways.

    Ist so etwas grundsätzlich rechtens? Wenn ja, warum wird solchen Machenschaften von Gesetzeswegen kein Riegel vorgeschoben?

  • Candecor
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1575811066097

    Was genau verstehst du daran nicht?

    Du hast über ebookers einen nicht stornierbaren Flug gebucht. Der war garantiert viel billiger, als wenn du über die Airline gebucht hättest. Den musst du aber auch so antreten, wie gebucht. Wenn du nun eine Änderung willst, dann ist das mehr oder weniger wie "stornieren und neu buchen" ...

    Nein, das ist kein Wucher, das ist das, was du unterschrieben hast. Augen auf beim Flügekauf!

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Joe_43
    Dabei seit: 1487096755708
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    geschrieben 1575813336661

    Das ist doch alles soweit in Ordnung und ich beschwere mich ja auch nicht.

    Nur wenn eine Abkürzung eines Flug soviel kostet wie der gesamte Flug Hin- und Zurück selbst, was ist an meiner Frage dann nicht zu verstehen?

  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1575814150774

    Die Frage ansich ist nicht zu verstehen. Du hast ein Produkt gekauft und das zu festgelegten Preisen, ohne die Möglichkeit auf Umbuchung.

    Das Produkt besteht aus einzelnen Flugsegmenten, die in genau der Reihenfolge abgeflogen werden müssen. Wenn du jetzt was ändern möchtest, dann kostet das eben. Selbst das Weglassen kostet.

    Du hättest bei der Buchung andere Tarife auswählen können. Da wäre dieses dann gegegen geringen Aufpreis möglich gewesen. Aber die Flüge ansich hätten schon viel mehr gekostet als das Angebot von ebookers.

    Diese supergünstigen Flüge über Vermittler sind nur dann wirklich günstig, wenn man diese dann auch genau so "abfliegt", wie man sie gekauft hat.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Du_darfst
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    geschrieben 1575819374111

    Das ist doch in der gesamten Reisebranche so: Buchst du einen günstigen Tarif/Buchungsklasse dann schränkst du dir damit die Flexibilität ein. Das geht von der Namensänderung, über Streckenänderung bis hin zu Stornierungskosten. Grds. kannst du im Gegenzug davon ausgehen, je Höher der Preis (Tarif, Buchungsklasse) je mehr Freiraum für Änderungen hast du.

    Ob, wie in deinem Fall, ein Flug dadurch kürzer wird, ist völlig unerheblich. Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Umbuchungsgebühren aus den AGB. Denen dürftest du beim Kauf zugestimmt haben.

    Den Ruf nach gesetzgeberischen Maßnahmen halte ich für unangebracht. Hier sind wir im Vertragsrecht und es geht um Angebot und Annahme eines solchen durch den Reisenden.

    Oder versuch mal einen im Preis reduzierten Gegenstand in einem Geschäft umzutauschen. Da wirst du auch regelhaft die Auskunft bekommen, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1575827062500 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Vielmehr ist die Unterstellung von Wucherpreisen einigermaßen pikant! :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Joe_43
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    geschrieben 1575829808907

    Was ist daran jetzt pikant?

    Richtlinien hin oder her, trotzdem vielen Dank für die Belehrungen.

    Für mich ist es trotzdem ein absolutes Unding, dass hier in diesem Fall die Änderungsgebühren 100% des Buchungspreises betragen sollen bzw. überhaupt dürfen - auch wenn die Richtlinien von der Airline oder Ebookers so vorsehen.

    Selbst dem netten Herrn an der Hotline von Ebookers war es hörbar peinlich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575831047967

    Vielleicht hilft dir diese Begriffserklärung deiner gewählten Headline?

    Wir versuchen dir hier Aufschluss bezüglich deiner rechtlichen Optionen zu geben, genau danach hattest du doch gefragt?!

    Was für dich ein Unding ist kann dennoch vertragsrechtlich vollkommen unbestritten sein - q.e.d.! - du brauchst das nicht als Belehrung abzuwatschen.

    Man kann sich mit Anstand aufregen oder blöd werden - am Ergebnis ändert das nichts.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Joe_43
    Dabei seit: 1487096755708
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    geschrieben 1575833078195

    Dass ich rechtlich hier nicht weiterkomme, ist mir sehr bewusst.

    Irritiert bin ich nur, dass - wie man hier sieht - die Höhe der im Raum stehenden Änderungsgebühr für die Mitlesenden hier völlig Okay ist.

    Und wenn dem so ist, warum soll dann Verbraucherschutz oder Gesetzgeber überhaupt tätig werden?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575834632687

    Wird denn der eine, der andere oder beide?

    Ich fürchte nein ...

    Der Preis deines Angebots war an bestimmte Bedinungen geknüpft. Willst du sie jetzt ändern ist der Vertrag obsolete, und für dich gelten die tagesaktuellen Bedingungen.

    Es steht dir frei bessere zu finden und diese dem Anbieter entgegen zu halten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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