• vonschmeling
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    geschrieben 1754687517233

    Flieg doch erstmal bevor du dich nach Kompensationen erkundigst?

    Was eine :poop: Anfrage???

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Kourion
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    geschrieben 1754719717981 , zuletzt editiert von Kourion

    Naja, so kann man natürlich auch abwägen :flushed:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Düren
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    geschrieben 1754760445990

    @vonschmeling sagte:

    Flieg doch erstmal bevor du dich nach Kompensationen erkundigst?

    Was eine :poop: Anfrage???

    Langsam bitte. Du als sehr verdienter Teilnehmer und mittlerweile Administrator solltest Doch bitte genau lesen und nicht direkt lospoltern.

    Meine Erkundigung war, ob jemand, der mit 12 stündiger Verspätung zu Hause ankam, die Entschädigung die ihm zweifelsfrei zusteht, ohne Problem erhalten hat. Warten wir doch erst mal die Antwort ab.

    Bei der Darlegung meiner Buchungsgedanken ging es nicht um eine Erkundigung, sondern die Darstellung des Abwägungsprozesses.

    Wenn ein ca. 3,5 stündiger Stopover angeboten wird, dann ist das vor dem Antritt eines Langsreckenflugs schon mal ein Pfund. In Bangkok vom Hotel bis zum Abflug mindestens 3-3,5 Stunden, dann 2,5 Stunden Flug nach Singapore und dann noch mal 3,5 Stunden Aufenthalt, das sind dann schon fast 10 Stunden, bevor man einen Langstreckenflug von 12 Stunden antritt. Das ist schon ne Nummer.

    Da ist ein Stopover von 1,5 Stunden schon ein echter Mehrwert, aber das Risiko dass man gar nicht pünktlich zurückkommt, steigt natürlich. In dem Fall dass wir da hängenbleiben, wäre das schon sehr hart und anstrengend. Dazu würden in Deutschland noch zsätzliche Kosten entstehen, weil man den gebuchten Zug nicht bekommt oder den Parkplatz überzieht. Da finde ich die Kompensation schon eine vernünftige Sache, es ist ein echter Ausgleich.

    WÜNSCHEN tue ich mir das alles nicht, das habe ich extra deutlich geschrieben, da ich eine negative Reaktion befürchtet habe, die jetzt auch kam.

    Mein letzter Langstreckenflug von Köln nach Orlando begann mit 14 stündiger Verspätung in Köln, das ist alles kein Spaß, zumal wir nur 5 Tage in den USA waren. Da war ich schon froh, der entnervten und frustrierten Familie zumindest die Nachricht über die Entschädigung zukommen lassen zu können.

    @All: Nein, es sind nicht die frechen Passagiere, die versuchen die Airlines zu betrügen, es handelt sich um hart erkämpfte Regelungen zum Schutz der Kunden. Ist bekannt, dass Airlines regelmäßig mehr Ticket für Flüge verkaufen als die Maschine Kapazität hat, in der Spekulation dass Pasagiere nicht erscheinen? Ich könnte iuch noch andere Sachen aufzählne, aber das hat nichts mit Singapore Airlines zu tun.

    Von daher bin ich ein wenig traurig, dass ich hier so hart angegangen werde, wo ich nur die Gedanken teilen wollte, was doch unter anderem der Sinn des Forums ist.

    Ich hoffe dass nun klargestellt zu haben und freue mich auf einen guten Austausch.

    By the way ist der Flug ganz schön teuer, aber wir wollten gerne mit dieser Airline fliegen, da sie einen guten Ruf genießt und Sicherheit an Nummer eins steht.

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  • Die Zahnfee
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    geschrieben 1754765602581

    So, und nun ziehen wir dem Düren mal einen Zahn :-)

    Du fliegst ab Bangkok (das ist nicht in der EU) mit Singapore Airlines (die ist nicht aus der EU) über Singapore (das liegt nicht in der EU) nach Deutschland.

    Dein Anspruch an die Airline nach europäischem Fluggastrecht beträgt genau 0 Euro.

    Vielleicht hilft dir das bei deiner Planung weiter *lach

  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1754767767790

    @die-zahnfee sagte:

    So, und nun ziehen wir dem Düren mal einen Zahn :-)

    Du fliegst ab Bangkok (das ist nicht in der EU) mit Singapore Airlines (die ist nicht aus der EU) über Singapore (das liegt nicht in der EU) nach Deutschland.

    Dein Anspruch an die Airline nach europäischem Fluggastrecht beträgt genau 0 Euro.

    Vielleicht hilft dir das bei deiner Planung weiter *lach

    Echt? Ist das so? Das war mir nicht bewusst und wenn es stimmt, dass es keine Entschädigung bei Flügen ausserhalb der EU gibt, dann ist das eine neue Information.

    Ist ja krass. Um so mehr sollte der Rückflug klappen - das ist ja eh der Plan und wenn Singapore Airlines diese Verbindung anbietet, werden sie ja auch alles erdenkliche machen, damit es klappt. wir sind ganz sicher nicht die einzigen Paxe für die Verbindung BKK-FRA.

    Danke Dir für die Information! Was das mit dem "Lach" bedeutet, ist mir allerdings nicht klar. Schadenfreude beim ersten Beitrag? Willkommen im Forum!

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1754767846049

    Hier nochmal schwarz auf weiß für @Düren .:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Düren
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    geschrieben 1754767922339

    Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge, die in der EU starten oder landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden, :open_mouth:oder für Flüge von Nicht-EU-Airlines, die in der EU landen. :open_mouth:

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  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1754768337531

    So, ich will jetzt hier kein Riesen Fass aufmachen, da wie schon von von Schmeling geschrieben der Fall erst mal eintreten sollte.

    Das war nun nicht meine Intention. Da es aber sich widersprechende Aussagen und Quellen gibt (Habermann hat was von Singapore Airlines gepostet, was der EU Flugrechtverordnung widerspricht), wäre es schon interessant zu wissen, was denn nun gilt.

    Aber damit ist es dann auch gut. Wir freuen uns auf den Flug und hoffen, dass alles glatt laufen wird. Ein teures Vergnügen, aber es nicht mehr viele solcher Reisen für uns geben.

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  • HABERLING
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    geschrieben 1754768827062

    LBA: Fragen & Antworten zu Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1754769781387

    Danke Haberling, damit ist das Thema eindeutig beantwortet. Für den Hinflug gilt die Verordnung, für den Rückflug die AGB von Singapore Airlines. Ich habe diese nun gesichet und kann gut damit leben. Es zeigt sich aber - man lernt nie aus. Ich danke Dir Haberling:relaxed:

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