Das Wichtigste in Kürze:

  • Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt 
  • Zur FTI Touristik GmbH gehören die deutschen Reiseveranstalter FTI, FTI packaging, BigXtra, BigXtra XBIG, 5 vor Flug und 5VF tagesaktuell
  • Sämtliche Pauschalreisen sowie Nur-Hotel-Buchungen der oben genannten Reiseveranstalter werden abgesagt. Für Pauschalreisen greift dann der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
  • Der DRSF hat am 08. August 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Betroffene Kunden werden proaktiv kontaktiert.  
  • Um ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen Sie folgende Unterlagen
    ● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH, 
    ● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen, 
    ● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. 
  • Weitere Informationen: https://drsf.reise/informationsueberlick-zur-insolvenz-der-fti-group/
  • Wichtiger Hinweis: Es gibt bereits erste Meldungen über betrügerische Versuche, an Kundenbankdaten zu gelangen. Überprüfen Sie sorgfältig jede Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Bankdaten. Offizielle Kommunikationen werden ausschließlich über E-Mail-Adressen, die auf "@drsf.reise" enden, und über die offizielle Webseite www.drsf.reise erfolgen. Aktuell gibt es noch keine Aufforderungen seitens des DRSF. 
  • Nur-Hotel-Buchungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf. 
  • Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.
  • Wir müssen bei HolidayCheck in der Bearbeitung leider nach Abreisedatum priorisieren. Daher möchten wir Sie bitten, von Rückfragen zum Status Ihrer Buchung abzusehen, sofern Sie nicht innerhalb der nächsten 5 Tage abreisen sollten
  • Den Austausch unserer Urlauber zur aktuellen Situation finden Sie hier im Reiseforum

Allgemeine Fragen

Welche Anbieter und Marken sind von der Insolvenz betroffen? 

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.  
Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.   
  
Die Windrose Finest Travel GmbH mit der Luxusmarke WINDROSE wird ihre Geschäfte weiterführen. 

Warum hat HolidayCheck nicht früher auf die Situation der FTI Gruppe hingewiesen und Reisen weiterhin verkauft?

Die Insolvenz der FTI Group ist am Montagvormittag (3.6.) bekannt gegeben worden. Mit Kenntnisnahme über die Insolvenz haben wir umgehend reagiert und die betreffenden Angebote auf unserem Portal abgeschaltet.

Wie wird der HolidayCheck Gutschein ausbezahlt, den ich bei der Buchung eingelöst habe?

Gutscheine werden nur ausbezahlt, wenn die Reise auch angetreten wurde. 

Ich habe bei einem anderen Veranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen? 

Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet.

Greift meine Reiserücktritts-Versicherung? 

Nein, bei Insolvenzfällen greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). 

Was ist der DRSF? 

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Pauschalreisende bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Meldet ein Anbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sorgt der DRSF dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden, und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Zukünftige Reisen

Ich habe eine Pauschalreise, Nur-Hotel-Buchung oder einen Mietwagen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum bis einschließlich 5. Juli gebucht .

Leider ist die FTI Group gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren. 

Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise: 

  • Es sind betrügerische Versuche festgestellt worden, bei denen Kunden aufgefordert werden, ihre Bankverbindungen für angebliche Schadensregulierungen zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch keine solchen Anforderungen von offiziellen Stellen, wie dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), gestellt werden. 
  • Überprüfen Sie sorgfältig jede Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Bankdaten. Offizielle Kommunikationen werden ausschließlich über E-Mail-Adressen, die auf "@drsf.reise" enden, und über die offizielle Webseite www.drsf.reise erfolgen. 

Einzelleistungen, wie z.B. nur Hotelübernachtungen, nur Transfers, etc. fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI bittet darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen abzusehen.

Ich habe eine Pauschalreise mit Abreise ab 6. Juli gebucht.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)

Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.  
Bei Pauschalreisen greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise: 

  • Es sind betrügerische Versuche festgestellt worden, bei denen Kunden aufgefordert werden, ihre Bankverbindungen für angebliche Schadensregulierungen zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch keine solchen Anforderungen von offiziellen Stellen, wie dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), gestellt werden. 
  • Überprüfen Sie sorgfältig jede Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Bankdaten. Offizielle Kommunikationen werden ausschließlich über E-Mail-Adressen, die auf "@drsf.reise" enden, und über die offizielle Webseite www.drsf.reise erfolgen. 
Ich habe eine oder mehrere Hotelübernachtungen mit Abreise ab 6. Juli gebucht.

Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen.   
Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.

Ich habe einen Mietwagen oder ein Wohnmobil über FTI gebucht.

Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen.  Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es die gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.

Ich habe andere touristische Leistungen, wie Ausflüge oder Flughafentransfers bei FTI gebucht.

Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.  Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es die gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.

Zahlung & Rückerstattung von Pauschlreisen

Soll ich meine bereits geleistete Zahlung über Chargeback oder Rücklastschrift zurückziehen?

Für Pauschalreisen sind Ihre bereits geleisteten Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert, sodass Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Für Nur-Hotel-Buchungen sowie Mietwagen- und Wohnmobilbuchungen und weitere Einzelleistungen greift diese Absicherung nicht.
Wenn Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, gibt es die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. 

  • Lastschrift-Zahlung: Sie können bis zu 8 Wochen nach der Zahlung eine Rücklastschrift einleiten. Überprüfen Sie mit Ihrer Bank, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist
  • PayPal-Zahlung: Innerhalb von 180 Tagen nach der Abbuchung können Sie eine Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz beantragen. Klären Sie mit PayPal, ob der Käuferschutz in Ihrem Fall anwendbar ist
  • Kreditkarten-Zahlung: Eine Rückerstattung über das Chargeback-Verfahren ist bis zu 120 Tage nach der Abbuchung oder auch länger möglich. Konsultieren Sie Ihr Kreditinstitut, um zu prüfen, ob das Chargeback-Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist
Ich habe eine Pauschalreise gebucht, wann bekomme ich mein Geld/Anzahlung zurück? 

Der DRSF hat am 08. August 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Betroffene Kunden werden proaktiv kontaktiert.  
Um Ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen Sie folgende Unterlagen: 
● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH, 
● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen, 
● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise: 

  • Es sind betrügerische Versuche festgestellt worden, bei denen Kunden aufgefordert werden, ihre Bankverbindungen für angebliche Schadensregulierungen zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch keine solchen Anforderungen von offiziellen Stellen, wie dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), gestellt werden. 
  • Überprüfen Sie sorgfältig jede Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Bankdaten. Offizielle Kommunikationen werden ausschließlich über E-Mail-Adressen, die auf "@drsf.reise" enden, und über die offizielle Webseite www.drsf.reise erfolgen. 
Wie kann ich eine Rückerstattung meiner Anzahlung oder der gesamten Zahlung beantragen?

Der DRSF hat am 08. August 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Betroffene Kunden werden proaktiv kontaktiert.  
Um ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen Sie folgende Unterlagen: 
● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH, 
● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen, 
● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. 

Erhalte ich auch eine Rückerstattung für Reisen, die vor dem 3. Juni 2024 begonnen haben?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) erweitert seine unkomplizierten Unterstützungsangebote für Pauschalreisende, die ihren Urlaub bereits angetreten haben. Er erstattet nun auch Ausgaben für Reisen, die schon vor dem 3. Juni 2024 begonnen wurden. Falls Sie während Ihres Urlaubs Kosten selbst tragen mussten, um diesen fortsetzen zu können, werden diese Kosten voraussichtlich vom DRSF erstattet.

Offiziell ist der DRSF für Angelegenheiten zuständig, die ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung der FTI Touristik GmbH am 3. Juni 2024 aufgetreten sind. Für solche Reisen hat der DRSF bereits am 4. Juni 2024 Erklärungen zur Kostenübernahme bereitgestellt, die bei den jeweiligen Hotelbetreibern eingereicht werden können. Es gibt jedoch auch Reisen, die vor dem 3. Juni begonnen haben und noch nicht beendet waren. In solchen Fällen stehen Urlauber oft vor der Notwendigkeit, ihren Aufenthalt selbst zu finanzieren. 

Wenn das auf Sie zutrifft, ist es wichtig, diese Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, beispielsweise durch eine Rechnung oder Quittung des Hotels. Weitergehende Schritte müssen Sie zunächst nicht unternehmen – der DRSF wird sich mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald alle notwendigen Reisedaten für den Erstattungsprozess verfügbar und ausgewertet sind.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Rückerstattung?

Es ist ratsam, sämtliche Dokumente, die Ihre Reisebuchung belegen, sorgfältig aufzubewahren. Besonders wichtig ist der Sicherungsschein des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der Ihren Buchungsunterlagen beigefügt sein sollte. Falls Sie während Ihres Aufenthalts zusätzliche Zahlungen selbst vorgenommen haben, um Ihren Urlaub fortzusetzen, ist es essenziell, die entsprechenden Quittungen oder Rechnungen aufzubewahren und bei der Beantragung einer Rückerstattung vorzulegen. Ebenso ist es notwendig, den Nachweis über Ihre ursprüngliche Zahlung an FTI für den Erstattungsprozess beim DRSF einzureichen. Weitergehende Schritte müssen Sie zunächst nicht unternehmen – der DRSF wird sich mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald alle notwendigen Reisedaten für den Erstattungsprozess verfügbar und ausgewertet sind. 

Gibt es bestimmte Fristen für Rückerstattungen, die ich beachten sollte?

Sie müssen im Moment keine sofortigen Maßnahmen ergreifen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) kooperiert intensiv mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und anderen Beteiligten, um die Rückerstattung von abgesicherten Ansprüchen vorzubereiten. Der DRSF wird von sich aus auf die betroffenen Kunden zugehen, sobald das zuständige Gericht eine Entscheidung zum Insolvenzantrag getroffen hat und alle erforderlichen Daten für den Erstattungsprozess verfügbar sind. 

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass HolidayCheck keine Garantie für die Richtigkeit der Informationen sowie Aktualität und Vollständigkeit übernimmt.