Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.
Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.
Die Windrose Finest Travel GmbH mit der Luxusmarke WINDROSE wird ihre Geschäfte weiterführen.
Die Insolvenz der FTI Group ist am Montagvormittag (3.6.) bekannt gegeben worden. Mit Kenntnisnahme über die Insolvenz haben wir umgehend reagiert und die betreffenden Angebote auf unserem Portal abgeschaltet.
Gutscheine werden nur ausbezahlt, wenn die Reise auch angetreten wurde.
Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet.
Nein, bei Insolvenzfällen greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF).
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Pauschalreisende bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Meldet ein Anbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sorgt der DRSF dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden, und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.
Leider ist die FTI Group gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
Einzelleistungen, wie z.B. nur Hotelübernachtungen, nur Transfers, etc. fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI bittet darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen abzusehen.
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Bei Pauschalreisen greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen.
Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.
Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es die gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.
Leider ist die FTI Group gezwungen, diese gebuchten Leistungen abzusagen. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Haben Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt, gibt es die gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut, Ihrer Bank oder PayPal auf.
Für Pauschalreisen sind Ihre bereits geleisteten Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert, sodass Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Für Nur-Hotel-Buchungen sowie Mietwagen- und Wohnmobilbuchungen und weitere Einzelleistungen greift diese Absicherung nicht.
Wenn Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, gibt es die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern.
Der DRSF hat am 08. August 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Betroffene Kunden werden proaktiv kontaktiert.
Um Ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH,
● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen,
● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
Der DRSF hat am 08. August 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Betroffene Kunden werden proaktiv kontaktiert.
Um ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH,
● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen,
● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) erweitert seine unkomplizierten Unterstützungsangebote für Pauschalreisende, die ihren Urlaub bereits angetreten haben. Er erstattet nun auch Ausgaben für Reisen, die schon vor dem 3. Juni 2024 begonnen wurden. Falls Sie während Ihres Urlaubs Kosten selbst tragen mussten, um diesen fortsetzen zu können, werden diese Kosten voraussichtlich vom DRSF erstattet.
Offiziell ist der DRSF für Angelegenheiten zuständig, die ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung der FTI Touristik GmbH am 3. Juni 2024 aufgetreten sind. Für solche Reisen hat der DRSF bereits am 4. Juni 2024 Erklärungen zur Kostenübernahme bereitgestellt, die bei den jeweiligen Hotelbetreibern eingereicht werden können. Es gibt jedoch auch Reisen, die vor dem 3. Juni begonnen haben und noch nicht beendet waren. In solchen Fällen stehen Urlauber oft vor der Notwendigkeit, ihren Aufenthalt selbst zu finanzieren.
Wenn das auf Sie zutrifft, ist es wichtig, diese Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, beispielsweise durch eine Rechnung oder Quittung des Hotels. Weitergehende Schritte müssen Sie zunächst nicht unternehmen – der DRSF wird sich mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald alle notwendigen Reisedaten für den Erstattungsprozess verfügbar und ausgewertet sind.
Es ist ratsam, sämtliche Dokumente, die Ihre Reisebuchung belegen, sorgfältig aufzubewahren. Besonders wichtig ist der Sicherungsschein des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der Ihren Buchungsunterlagen beigefügt sein sollte. Falls Sie während Ihres Aufenthalts zusätzliche Zahlungen selbst vorgenommen haben, um Ihren Urlaub fortzusetzen, ist es essenziell, die entsprechenden Quittungen oder Rechnungen aufzubewahren und bei der Beantragung einer Rückerstattung vorzulegen. Ebenso ist es notwendig, den Nachweis über Ihre ursprüngliche Zahlung an FTI für den Erstattungsprozess beim DRSF einzureichen. Weitergehende Schritte müssen Sie zunächst nicht unternehmen – der DRSF wird sich mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald alle notwendigen Reisedaten für den Erstattungsprozess verfügbar und ausgewertet sind.
Sie müssen im Moment keine sofortigen Maßnahmen ergreifen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) kooperiert intensiv mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und anderen Beteiligten, um die Rückerstattung von abgesicherten Ansprüchen vorzubereiten. Der DRSF wird von sich aus auf die betroffenen Kunden zugehen, sobald das zuständige Gericht eine Entscheidung zum Insolvenzantrag getroffen hat und alle erforderlichen Daten für den Erstattungsprozess verfügbar sind.
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