@dueren sagte:
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge, die in der EU starten oder landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden,
oder für Flüge von Nicht-EU-Airlines, die in der EU landen.
Das ist in er Tat uneindeutig formuliert "in der EU starten oder landen"???
Nun hat ja aber wohl jeder Interessent der Thematik bereits Gelegenheit gehabt die epischen Gebetsmühlen betreffend die VO (EG!!!) auf der Foreneben zu finden? Falls nicht: So easy!!!
oder für Flüge von Nicht-EU-Airlines, die in der EU landen. 
Anfrage???

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