@Sandra-Schr. sagte:
Zusätzlich entzieht sich Alltours nämlich seiner Verantwortung, indem das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren (söp) grundsätzlich in der Lage ist.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Falls du darauf abstellst, dass alltours kein Mitglied der SÖP Trägerschaft ist so sind sie da in guter Gesellschaft. Das ändert nichts an deinen Möglichkeiten zur Schlichtung, diese kannst du dann eben über das BMJ einleiten lassen.
Da Flugzeitenangaben immer voraussichtlich sind rate ich gebetsmühlenhaft von einer teureren Buchung allein deshalb ab.
Klar ist jedoch auch dein Anspruch auf Rücktritt wegen der Verschiebung.
Die Einleitung eines Chargebacks dürfte ins Leere gehen, m.E. reichen die gegenständlichen Umstände hierfür nicht aus.





