@armin sagte:
Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.
Das ist richig, allerdings müsstest Du ungehend stornieren, um den Betrag für die Reiserücktrittsversicherung so gering wie möglich zu halten!
LG
Sokrates
Ironie-Modus aus!
