@Türkeifliegende sagte:
Mir hat Mal Jemand (Schlaumeier?) gesagt, dass der Nachweis des Empfanges eines Einschreibens noch kein Beweis des Inhaltes des Schreibens ist. Nach dem Motto, da kann ja auch ein leeres Blatt Papier drin gewesen sein.
Nix "Schlaumeier" - ist so!
Die einzige sichere Zustellung ist die durch einen Gerichtsvollzieher bzw. die persönliche Zustellung durch einen Zeugen, der den Brief gelesen, die Eintütung überwacht und dies alles auf einer Kopie des Schriftstücks dokumentiert und unterschrieben hat. Da reicht übrigens der Einwurf in den Briefkasten des Adressaten.
LG
Sokrates

- kuckst Du 