Siehe Alltours AGB Sommer 07 (sind auch hier ganz unten links auf der Seite verlinkt):
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann alltours flugreisen gmbh von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.
Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 20 dieser Reisebedingungen.
b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von alltours flugreisen gmbh anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren.
c) Sollten die der alltours flugreisen gmbh durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Tritt bei mehreren Teilnehmern einer Reise einer oder mehrere der Reisenden von der Reise zurück, so haben die verbleibenden Reiseteilnehmer etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.
e) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibungen liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart(Umbuchung) vorgenommen, kann alltours flugreisen gmbh bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reiseteilnehmer erheben.
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro.
Umbuchungen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Als Stichtag gilt der Eingang der entsprechenden schriftlichen Mitteilung bei alltours flugreisen gmbh in Duisburg.
f) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. alltours flugreisen gmbh kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende alltours flugreisen gmbh als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Namensänderung ist eine Umbuchungsgebühr von 25,- Euro pro Kunde und Reise zu zahlen. Bei Flügen mit Martin Air bedarf eine Namensänderung innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt der Zustimmung des Leistungsträgers.
Die Umbuchungsgebühr und die Namechangegebühr beträgt bei Martin Air 100,- Euro pro Kunde.
...und ergänzend nochmal die Stornopauschalen:
**20. Rücktrittspauschale (vergleiche Ziffer 5. a)**a) Pauschalreisen
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 7. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
am Tag des Reisebeginns 100 % des Reisepreises.
b) Buchungen Nur-Flug/ Nur-Mietwagen/ Nur-Hotel
(inkl. RL.)
Bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 20 % des Reisepreises,
30 - 21 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des Reisepreises,
20 - 14 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des Reisepreises,
13 - 6 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des Reisepreises,
5 - 3 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des Reisepreises,
ab 2 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des Reisepreises.
Nur-Hotel-Buchungen jeweils zuzüglich 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
c) Alle Angaben bei Nur-Flug und Nur-Hotel gelten pro Reiseteilnehmer.
Sind mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Nur-Flug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.