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  • hat die türkische gemeinschaft was gegen deutche??
    Sina1S Sina1

    Wenn die Deutschen allzu blöde Fragen stellen und sich nicht vernünftig ausdrücken können...vielleicht 😱 Aber was hat das mit Holidaycheck zu tun?
    Fragen über Fragen...und "endlich" mal wieder eine Nationalitätendiskussion :? Ich bin schon gespannt, wann die leidige Russenfrage wieder herausgekramt wird :? :? :?

    Türkei (alt)

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    Sina1S Sina1

    Das ist keine *******, sondern Marktwirschaft 💡

    Reiseveranstalter

  • an alle die nicht den gleichen Nachnamen wie ihre Kinder haben!!!!!
    Sina1S Sina1

    @ Nuni: Sicherlich ist es nett, wenn das Reisebüro Dich auf Einreisebestimmungen aufmerksam macht - es ist aber nicht dazu verpflichtet!
    Die Verantwortung für die Vollständigkeit Deiner Reiseunterlagen trägst Du ganz alleine und Du hättest Dir auch ganz alleine die entsprechenden Informationen beim Ordnungsamt, der Fluggesellschaft, etc. holen müssen bzw. einen Blick in die allgemeinen Einreisebestimmungen im Katalog des Reiseveranstalters werfen können 💡

    Airlines

  • Baulärm - Beschwerde beim Reisebüro oder beim Reiseveranstalter?
    Sina1S Sina1

    Vergiss es - Du hast Dich (wie schon mehrmals erläutert) nicht schadensmindernd verhalten und kannst somit schon mehr als zufrieden sein, wenn Du aus Kulanz einen kleinen Reisegutschein (ca. 5 - 10% des Reisepreises) bekommst. Ein Erstattungsanspruch oder gar ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in meinen Augen nach wie vor nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baulärm - Beschwerde beim Reisebüro oder beim Reiseveranstalter?
    Sina1S Sina1

    Weil das Reisebüro nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler einer Reise ist. Den Vertrag hast Du mit dem Reiseveranstalter, nicht mit dem Reisebüro - also ist der Veranstalter im Falle von berechtigten Reklamationen haftbar. Solange nicht der Reisebüroinhaber höchstpersönlich mit dem Presslufthammer auf Deinem Balkon herumhantiert hat, hat Dein Reisebüro mit Deiner Reklamation nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wirklich nicht ;)Siehe nochmals Veranstalter - AGB 💡

    1. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen
      a) Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hoteliers, Beförderungsunternehmen etc), die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung und ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Ferner steht der Veranstalter für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten und unter der Adresse www.schauinsland-reisen.de angegebenen Reisedienstleistungen ein, sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsabschluss oder nach Maßgabe von Ziff. 5 eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. Der Veranstalter haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.
      b) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
      c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Veranstalter oder dem benannten örtlichen Repräsentanten - die örtliche Repräsentanz bzw. die Reiseleitung sind jeweils den Reiseunterlagen zu entnehmen - anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber der örtlichen Reiseleitung und - sofern diese nicht erreichbar sein sollte - gegenüber dem Veranstalter direkt erfolgen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Veranstalter unzumutbar machen.
      d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß 651 e BGB nur dann zu, wenn dem Veranstalter (bzw. der örtlichen Reiseleitung) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
      e) Im Falle berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Der Veranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung im Reisevertrag mit umfasst, so hat der Veranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
      f) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den der Veranstalter zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muss man sich Impfen lassen in der Türkei und wenn ja gegen was denn so??
    Sina1S Sina1

    Dann guck doch mal auf die Seiten vom Auswärtigen Amt oder in die Länderinformationen im Katalog Deines Reiseveranstalters oder auch hier ins "Gesundheits - Board" 💡

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Vermisst Jutta Brodrecht
    Sina1S Sina1

    Was mir am meisten Sorge bereitet, ist die Zeit, die verrinnt 😱 Alle hier gegebenen Tipps sind gut (und richtig - in einer solchen Situation zählt jede Info, auch wenn sie noch so klein und unbedeutend erscheinen mag) - aber jede Sekunde, jede Minute, jede Stunde und jeder Tag der Ungewissheit und der Sorge müssen für die Angehörigen, denen mein ganzes Mitgefühl gilt, eine unerträgliche Qual sein.
    Dylf, um der hier angesprochenen Fotoproblematik zu entgehen, könntest Du evtl. eine Homepage mit Infos, Fotos, Kontaktdaten, etc. für Jutta basteln (lassen) - in deutscher, türkischer, englischer und möglichst auch russischer Sprache und sie zusätzlich zu Deinen Postings in den verschiedenen Foren verlinken.

    Türkei (alt)

  • Räuberbande auf Fuerteventura???
    Sina1S Sina1

    Schon putzig - sobald jemand nicht auf Deine Panikmache einsteigt oder sachlich argumentiert, arbeitet er/sie gleich für einen Reiseveranstalter 😄 😄 😄

    Fuerteventura

  • Vermisst Jutta Brodrecht
    Sina1S Sina1

    Dylf, wenn Jutta mit einem Reiseveranstalter unterwegs war, könntest Du diesen evtl. auch kontaktieren. Vielleicht ist es möglich, daß Du ein paar Handzettel zum Veranstalter schickst, dieser sie an die Reiseleiter im Zielgebiet weiterleitet und die Reiseleiter die Zettel am Flughafen (vorausgesetzt, das ist erlaubt) aushängen?

    Türkei (alt)

  • Baulärm - Beschwerde beim Reisebüro oder beim Reiseveranstalter?
    Sina1S Sina1

    Robert, Du wurdest doch vor Reiseantritt vom Reiseveranstalter auf die Baustelle hingewiesen, wie Du selbst schreibst. Sicherlich hast Du auch die Möglichkeit gehabt, gebührenfrei in ein anderes Hotel umzubuchen oder Dir wurde ein Ausweichhotel ohne Aufpreis oder eine Reisepreisminderung angeboten. Das ist bei den meisten Reiseveranstaltern jedenfalls gängige Praxis. Insofern stehen Deine Chancen auf eine nachträgliche Erstattung recht schlecht - schließlich wußtest Du von der Baustelle und bist trotzdem angereist, obwohl Du noch eine Möglichkeit zum Umbuchen hattest. Daß Du nicht gleich bei Buchung informiert wurdest, ist zwar ärgerlich - aber vielleicht bestand zum Zeitpunkt der Buchung noch gar keine Beeinträchtigung durch eine Baustelle? Gerade Baustellen außerhalb der Vertragshotels sind für die Veranstalter schlecht vorhersehbar. Daß Du das Umzugsangebot der Reiseleitung abgelehnt hast, wird sich ebenfalls nachteilig auf eine mögliche Erstattung auswirken. Wenn Du die einzige effektive Abhilfe (Hotelwechsel) abgelehnt hast, kann der Baulärm ja nicht soooooooooooooo dramatisch gewesen sein 😉

    Wenn Du jetzt trotzdem Deine Reklamation abschicken willst (versuchen kann man es ja ;)), dann sollte diese im Idealfall auch vollständig mit Kopien aller Belege, Fotos, etc. sein.

    Realistische Chancen sehe ich in Deinem Fall ehrlich gesagt allerdings nur, wenn Du mit einem Goodwill - Reisegutschein (reine Kulanzentscheidung des Veranstalters) einverstanden wärst.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baulärm - Beschwerde beim Reisebüro oder beim Reiseveranstalter?
    Sina1S Sina1

    Beim Veranstalter - Details siehe Veranstalter - AGB...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Räuberbande auf Fuerteventura???
    Sina1S Sina1

    Was soll das Management denn machen, wenn die Gäste nachts bei gekipptem/offenen Fenster schlafen? Daß das nicht unbedingt ratsam ist, dürfte wohl jedem normalen Menschen klar sein.

    Um eines klarzustellen: Ich will diese Überfälle/Einbrüche keineswegs beschönigen. Aber diese Jammern und Dramatisieren auf Bildzeitungsniveau geht mir ganz gewaltig gegen den Strich.

    Wo leben wir denn, daß wir meinen, im Urlaub jegliche Eigenverantwortung von uns weisen zu können???

    Hier in Deutschland passieren auch schreckliche Überfälle, da wird auch mal mit Gas in der Gegend herumgesprüht oder sogar geschossen oder mit Messern herumgewedelt 😱 Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko ganz einfach mit dazu.

    Fuerteventura

  • Räuberbande auf Fuerteventura???
    Sina1S Sina1

    "meinungsfreiheit" wrote:
    Zimmereinbrüche gibt es in jedem Urlaubsland. Offenstehende Balkontüren und Fenster laden die Diebe manchmal förmlich ein 😉

    LG

    Genau das ist es. Sicherlich sind solche Dinge um so dramatischer, wenn man sich in einem fremden Land befindet, viel Geld für seinen Urlaub bezahlt hat, etc.. Allerdings zahle ich auch hier in Deutschland eine hübsche Summe Miete und kann meinen Vermieter auch nicht dafür verantwortlich machen, wenn jemand durch die geöffnete/gekippte Balkontür/Fenster einsteigt 😱

    Fuerteventura

  • Räuberbande auf Fuerteventura???
    Sina1S Sina1

    1-2-FLY hat das Hotel (Sunrise Jandia Resort) gar nicht im Programm und scheidet somit als "Bösewicht" aus.
    Sicherlich ist so ein Überfall tragisch und ein traumatisches Erlebnis für die Opfer - das kann einem aber genausogut in Deutschland passieren. Nicht umsonst warnt auch hierzulande die Polizei alljährlich zu Beginn der warmen Jahreszeit davor, die Fenster im Erdgeschoss während der Nacht oder während man nicht zu hause ist, offen/gekippt zu lassen...

    Fuerteventura

  • Kofferinhalt - Diebstahl!!!
    Sina1S Sina1

    Auf Übertreibungen wird bei Versicherungen höchst sensibel reagiert - aus gutem Grund. Meine persönliche Erfahrung ist, daß die Gäste, die bevorzugt in Ballonseiden - Trainingsanzügen, Badeschlappen und billigsten T-Shirts dem Flieger entstiegen sind und am Flughafen einen Kofferverlust zu beanstanden hatten, in der Regel die exklusivsten Markenartikel als Kofferinhalt angaben 😉 😱 Also lieber immer schön bei der Wahrheit bleiben.

    Es steht mir nicht zu, irgendjemandem etwas zu unterstellen und das habe ich auch nicht vor. Also nichts für ungut... :?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI-fly.com (ex Hapagfly) jetzt auch keine kostenfreien Getränke mehr
    Sina1S Sina1

    Lieber Konakli, erst einmal muß ich mich von Dir nicht anpöbeln lassen.
    Menschlich kann ich Deinen Wunsch mit Sicherheit nachvollziehen, logistisch ist er aber wahrscheinlich nicht ganz so einfach zu erfüllen. Es ist einfach nicht möglich, in einem Flieger (übertrieben ausgedrückt) 20 - 30 verschiedene Frühstücksmenüs für jeden individuellen Geschmack und für jede Glaubensrichtung bereitzuhalten. Selbst wenn sie angeboten würden - stell Dir mal das Choas vor, das ausbrechen würde, wenn die Flugbegleiterinnen die verschiedenen Menüs verteilen müssen. "Alle Gäste mit Menü A bitte den Serviceknopf drücken"..."Und jetzt alle Passagiere mit Menü B, Menü C, Menü D, etc." Zwischendurch ertönt es dann durch die Lautsprecher: "Es sind noch 2 Menü A übrig - liebe Fluggäste, bitte melden Sie sich..." Bis das letzte Frühstück serviert ist, dürfte sich die Maschine im Extremfall schon im Sinkflug befinden. Ob das dann noch im Sinne der Passagiere ist, wage ich zu bezweifeln.

    Um jedoch zumindest einem Großteil der "Andersesser" gerecht zu werden, wäre es wünschenswert, pro Menü zumindest eine vegetarische Variante anzubieten. Vielleicht denkt TUIfly ja künftig einmal darüber nach. Aber irgendjemand wird sich auch dann garantiert immer benachteiligt fühlen.

    Airlines

  • TUI-fly.com (ex Hapagfly) jetzt auch keine kostenfreien Getränke mehr
    Sina1S Sina1

    Konakli, nun mal langsam. Natürlich ist es ärgerlich für Dich, daß sämtliche Frühstücksmenüs Schweinefleisch beeinhalten zu scheinen. Genauso ärgerlich ist es aber für Vegetarier, Veganer, Lebensmittelallergiker, etc.. Man kann es einfach nicht jedem recht machen.
    Ich persönlich erinnere mich noch an eine Zeit, in der es bei Hapagfly gelegentlich ein warmes Crepe mir Kirschen zum Frühstück gab. Ich fand die Dinger grausam, weil sie einfach nicht meinem persönlichen Geschmack entsprochen haben. Andere Passagiere wären förmlich dafür gestorben. Beschwert habe ich mich trotzdem nicht. Warum auch? Als Vielflieger bin ich es wirklich leid, mir mein (Gratis-) Essen aus Alunäpfen zu kratzen und verzichte in der Regel auch gerne darauf.

    Airlines

  • TUI-fly.com (ex Hapagfly) jetzt auch keine kostenfreien Getränke mehr
    Sina1S Sina1

    Ganz genau. Deshalb gibt es ja u. a. auch ******* 😄

    Airlines
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