@tanjac sagte:
Weiß jemand, ob man ein Anrecht auf di Rückbuchung von der Kreditkarte hat? Targo verweigert und verweist auf Insolvenzversicherung.
Es kommt auf deine Kreditkarte an.....schau in die AGB.
@tanjac sagte:
Weiß jemand, ob man ein Anrecht auf di Rückbuchung von der Kreditkarte hat? Targo verweigert und verweist auf Insolvenzversicherung.
Es kommt auf deine Kreditkarte an.....schau in die AGB.
@jf110 sagte:
Gerade mal die Nummer der KAERA gewählt.
Bandansagen.....
Ergebnis: Sollte ihre Reise gebucht und gezahlt sein, aber sie haben noch kein Storno erhalten, wenden sie sich bitte an ihren Reiseveranstalter.
Tja, der Reiseveranstalter ist Bucher.....da erreichst du niemanden.
Also an HC wenden.
Ergebnis: Ich soll mich an die KAERA wenden.Tja, das Spiel kann ich jetzt wohl endlos treiben
Leute, da rufen jetzt überall 120000 Menschen an. An alle die nicht in dieser Woche fliegen wollen.....Wartet doch alle mal ein paar Tage ab. Die Mitarbeiter wissen doch wahrscheinlich selbst noch nicht, was das alles nun bedeutet und wie es weitergeht.
Gebuchte Reisen über die betroffenen Veranstalter werden wohl nicht mehr stattfinden.
Wilder Aktionismus nutzt jetzt auch niemandem und die Versicherung anschreiben, um den Schaden zu melden kann man auch noch nächste oder übernächste Woche.
@paetke18 sagte:
Warum willst du dich denn überhaupt schon an die Versicherung wenden? Es ist doch völlig unerheblich, ob man sich als einer der ersten gemeldet hat. Erst recht, wenn die Reise noch nicht mal abgesagt wurde.
Die Versicherung greift doch erst bei Insolvenz.
Wie ich gehört habe, haben die Töchter heute auch Insolvenz eingereicht. Aber ob man als erster oder letzter meldet ist völlig unerheblich. Bis nicht alle Ansprüche von der Versicherung festgestellt sind, wird da eh nichts ausgeschüttet. Sprich, wenn du das heute wegschickst, hast du nicht in 2 Wochen das Geld.....das dauert Ewigkeiten.
@wuelfi71 sagte:
Um eins mal klar zu stellen:
Es gibt keine Möglichkeit, bereits gezahlte Anzahlungen kurzfristig wiederzubekommen und risikolos einen neuen Urlaub zu buchen!
Da hilft weder ein guter Jurastudent, noch blinder Aktionismus.
Folgende Möglichkeiten habt Ihr je nach Zahlungsart:
SEPA-Lastschriftverfahren:
Problemlose Rückgabe innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung möglich. Eine Rückbelastung ist auch nach Insolvenz des Unternehmens möglich. Darf man das? Streng genommen: Nein, da der Einzug vertragsgemäß war/ist. Würde ich es in dieser Situation machen? Ja! Denn da wäre mir das Hemd näher als die Hose. Widerruf SEPA-Mandat, Sperre TC bei Hausbank für SEPA-Lastschriften: Kann man alles machen, ist aber ohne Zusatznutzen, da man ja Lastschriften immer innerhalb von 8 Wochen zurückgeben kann. Konto abräumen und Lastschriften mangels Deckung zurückgehen lassen? Nun wenn einem der eigene Bonitätsindex bei seiner Bank nichts wert ist...Kreditkartenzahlung:
Zum Chargeback Verfahren geistern hier die meisten Fehlinformationen rum, was auch daran liegen könnte, dass das Verfahren selbst Bankern -wenn überhaupt- erst seit der AirBerlin/Germania Pleite bekannt ist, da es zuvor tief in den Bedingungen der Kreditkartengesellschaften versteckt und kaum genutzt und schon gar nicht beworben wurde.Ganz wichtig: Chargeback funktioniert nicht so einfach wie eine Lastschriftretoure! Es sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Vor Bestätigung des Begünstigten, in diesem Fall Thomas Cook oder seiner Tochterunternehmen (im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter), dass die Leistung nicht ausgeführt wird, gibt es kein Chargeback! Mehr als ein Formular gibt es für Euch bei der Bank derzeit also nicht zu holen. Nur wenn die Nachrichtenlage so eindeutig ist, dass nicht mehr mit einer Ausführung der Leistung zu rechnen ist (Insolvenzeröffnung und Einstellung des Geschäftsbetriebes), erklären sich Kreditkartenunternehmen kulanterweise schon mal bereit, unter dem Vorbehalt der Rückforderung Gutschriften vorzunehmen. Davon sind wir bei TC aber noch entfernt, wir haben ja noch nicht einmal einen Insolvenzantrag für die deutschen Töchter. Irgendwelche Bestätigungen ausländischer Hoteliers sind für das Verfahren ohne Relevanz.
Noch komplizierter ist die Situation, wenn die Kreditkartenbelastung durch einen Vermittler erfolgte (ob HC selbst belastet oder die Belastung durch TC erfolgte, weiß ich leider nicht, könnte aber auch andere Vermittler betreffen), so ist die rechtlich Lage strittig, da der Vermittler dem Charge Back widersprechen kann. Denn in diesem Fall wird die Acquirer Bank, bei der der Schaden sonst hängen bleibt, den nicht insolventen Vermittler in Anspruch nehmen, der das Geld vom insolventen Unternehmen aber nicht wieder bekommt und damit -gerade bei einem Großschadensfall wie Thomas Cook- selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann.
Jedenfalls gilt: Kurzfristig gibt es mit Chargeback kein Geld!Überweisungen
Können nur zurückgerufen werden, so lange das Geld beim Empfänger noch nicht angekommen ist. Das passiert in den heutigen digitalen Zeiten meist taggleich, kann man also vergessen.Bleibt zuletzt also nur der
Sicherungsschein
Wie die JT Pleite gezeigt hat, gibt es hier Geld frühestens nach einem Jahr. Also bitte verschont die Versicherung mit Anrufen, zumal die eh nicht zuständig sind, so lange noch keine Insolvenz vorliegt. Ich habe hier im Thread schon von zwei Versicherern gelesen: Zurich und Swiss Re. Daher sind Spekulationen darüber, ob die gesetzliche Höchstdeckungssumme je Versicherung ausreicht, müßig, so lange nicht bekannt ist, wie viele Versicherungen abgeschlossen wurden. Auf jeden Fall gibt es auch hier kurzfristig kein Geld!Und was Neubuchungen betrifft:
Ist eine Wette darauf, dass Thomas Cook die Leistungen nicht mehr erbringt, also nicht ohne (Rest-)Risiko. Falls doch, werden die normalen Stornogebühren fällig. Ist alles schon vorgekommen. Mir als risikoscheuen Menschen wäre das zu heikel. Ich würde abwarten, ob die Reise noch durchgeführt wird oder nicht, dann versuchen mein Geld wiederzubekommen und neu fürs nächste Jahr planen.
Danke für diesen ausführlichen Post! Sehe das genauso. War mir nur zuviel zu schreiben. Danke!
Du hast aber doch einen zur Zeit noch gültigen Vertrag....
Mischae77 das kommt doch drauf an, wie viel du jetzt beim storno VERLIERST? Die Versicherung erstattet dir ja nicht den Reisepreis sondern nur die laut Veranstalter anfallenden stornokosten. Das Risiko muss sich jeder selbst ausrechnen. Im insolvenzfall greift die Versicherung des Veranstalters und du bekommst dein Geld zurück sofern eben die Versicherungssumme hoch genug ist.
Da bekommst du ja nur den Selbstbehalt wieder. Den restlichen Reisepreis müsste wiederum der Veranstalter erstatten....und dein Arzt muss dir bescheinigen dass du nicht fliegen kannst...
Bisher ist nur tc in Insolvenz.
Das ist kein Betrug. Denn die Absicht war ja den Betrieb fortzuführen. Wer in Schieflage gerät wird immer bis zum Schluss weitermachen. Man wirft doch nicht vor Ausschöpfung aller Möglichkeiten hin....und vorher Gerüchte verbreiten ist geschäftsschädigend. Da kann doch ich nicht hergehen und sagen : wir glauben...oder wir haben da gehört....die haben doch auch Verträge mit denen....So ist das in einer Insolvenz. Da sind immer gläubiger betroffen.
Erstmal abwarten. Du hast einen gültigen Vertrag mit einem bisher nicht insolventen Unternehmen. Wenn die noch abbuchen gehen die von einer Fortführung des Betriebs aus. Wenn danach was passiert ist das doch versichert. Oder jetzt frühzeitig die Reise komplett stornieren und was anderes buchen.
Geld bekommt ihr über die Versicherung des RV zurück!
Sicher dass Sun Express euch mitnimmt? Oder habt ihr das separat gebucht. Nicht über Neckermann?
Wenn du keinen Sicherungsschein, ist deine Reise nicht versichert. Z.B. nur Flug....da nützt dir die Nummer auch nix. Die brauchst du natürlich um deine Buchung zu belegen.
Im Ernst? Erstmal brodelt die Gerüchteküche....der von Insolvenz bedrohte Unternehmer wird doch alles versuchen, seine Waren an den Mann zu bringen...Aufträge zu bekommen...etc....der wird nicht erzählen: Wir gehen pleite....um dann nicht nur vielleicht, sondern ganz sicher in die Insolvenz zu gehen....Und wenn ein Reisebüro sowas erzählt bevor es offiziell ist....dann grenzt das ja an Rufmord.
Das kann doch jetzt wirklich keiner verlangen. Solche Dinge passieren und sind für die betroffenen nicht schön. Aber nochmal: Pauschalreisen sind versichert!!!! Denkt mal an die ganzen Mitarbeiter die plötzlich keinen Job mehr haben. Da wird das eigene Problem doch jetzt ziemlich klein....
Die Rückbuchung sollte zumindest bei den Nicht insolventen Firmen der Konzerngruppe noch funktionieren. Jedoch weiß doch noch keiner, wie es wirklich weitergeht. Wer einen Sicherungsschein hat, kann doch erstmal noch ein paar Tage abwarten, bis man informiert wird. Über die Versicherung bekommt man das Geld doch dann zurück.
Allerdings hat Condor schon die Mitteilung rausgegeben, dass keine Passagiere transportiert werden, die über einen der Konzernveranstalter gebucht haben.
Versuch es! Normalerweise sind Insolvenzkonten gesperrt.
Die dürfen jetzt auch nichts mehr abbuchen, wenn sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können. Aber ich würde trotzdem versuchen, bei meiner Bank eine entsprechende Sperre einrichten zu lassen. Sicher ist sicher.
Im Insolvenzfall ist nix mehr mit Rückbuchen. Dafür gibt es aber bei Pauschalreisen den Sicherungsschein. Dieser schützt Pauschaltouristen ja vor genau solchen Fällen. Das ist die Versicherung des Reiseveranstalters.