@divekathi
ich verstehe schon, dass ihr Urlaub machen wolltet und Tauchgänge euer Wunsch war.
Aber dem Grunde nach muss ich @Thorben-Hendrik recht geben:
Der Gesetzgeber hat seit einigen Jahren ausdrücklich die Pflicht an die Reiseveranstalter erlassen, dass sie ihren Kunden Telefonnummer und Adresse vom örtlichen Partner - Reiseleitung mit auf die Reise geben müssen. Eben um sofort sich in Verbindung setzen zu können, wenn was nicht so läuft, wie es soll.
Informiert man die Reiseleitung aber erst Tage später, so kann man eine Entschädigung erst ab dem Zeitpunkt der Information vom Veranstalter verlangen.
Bietet der Veranstalter einen Umzug an und lehnt man diesen ab, so hat man keine weiteren Ansprüche mehr gegenüber den Veranstalter.
Geschickt wäre in diesem Fall zumindest noch gewesen, trotzdem umzuziehen und die Kosten für den entfallenen Tauchgang als Schadenersatz vom Veranstalter nach Rückkehr zu verlangen. Darüber hinaus wäre einem ein Prozentsatz an Entschädigung für den Umzugstag zugestanden.
Es ist halt so, dass man zwar Rechte hat, nimmt man sie aber nicht wahr oder verwirkt sie, dann ist der Veranstalter eben aus dem Schneider.
Man muss das auch so sehen: wenn jemand einen Reisevertrag unterzeichnet, ist es vom Gesetz her dem Konsumenten auch zumutbar das zu kennen / lesen / zur Kenntnis zu nehmen, was einem der Veranstalter aufgrund von gesetzlichen Vorschriften schreibt - mitgibt usw.
Verständlich, dass man im Urlaub sich nicht ärgern und mit solchen Dingen rumplagen möchte. Aber auch hier gilt das alte Sprichwort: Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe" (--> Pech).
Also, lieber Thorben-Hendrik, sei doch nicht immer so grob mit den Hilfesuchenden, die dich noch nicht kennen - WIR kennen ja deine rauhe Schale und den weichen Kern schon...
Gruß
Peter