ad 1 - Heimflug
ich habe beschrieben, wie die rechtliche Seite aussieht - wie es dann praktisch aussieht ist wieder eine andere Sache.
Aber grundsätzlich muss man keine Alternative vor Ort akzeptieren. Natürlich gilt auch hier: jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Ist beispielsweise die Alternative in unmittelbarer Nähe und gleichwertig, dann wird man diese wohl annehmen müssen. Hat aber die gebuchte Anlage etwas Besonderes, was die Alternative nicht hat, muss man sie schon wieder nicht annehmen.
Ist man in einem Urlaubsgebiet, das aus mehreren Strandabschnitten größerem Ausmaßes besteht, wird die Ablehnung einer Alternative meist auch möglich sein.
ad 2
Gleichwertig muss nicht unbedingt mit Sternen oder Ausstattung zu tun haben! Gleichwertig kann auch Lageeigenschaften betreffen: denn es ist ein Unterschied, ob man ein 4-Sterne-Hotel mit identen Einrichtungen am A... der Welt in der Einöde angeboten bekommt oder in Randlage zu einem Dorf oder mitten in einer großen Stadt. Hier wäre SICHER NICHT Gleichwertigkeit gegeben!
Auch spielt die Größe eine Rolle. Nicht gleichwertig ist, wenn man ein Hotel mit 1.000 Betten gebucht hat und als Alternative eine gemütliches kleines Hotel mit 80 Betten angeboten bekommt - und umgekehrt. Vielleicht will man ja unter vielen Leuten sein oder umgekehrt...
Aus diesen Informationen zusammen ergibt sich eben die Möglichkeit, Alternativen abzulehnen und sofort wieder heimzufliegen.
Ist nun beispielsweise kein Flug vom Veranstalter frei und hat man ausdrücklich und nachhaltig den sofortigen Heimflug verlangt, kann man auf Kosten des Reiseveranstalters sich selbst einen Rückflug organisieren, notfalls auch im Linienflugzeug.
Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass man sich sicher sein muss, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt zu haben. Und das wird möglicherweise für einen Laien schwierig sein. Aus diesem Grund machen dies nur wenige, aber immerhin, mir sind da einige Urteile bekannt, zu Gunsten der Kunden.
Gruß
Peter