@Oberfranken
Wenn ich in einem Fall wie diesem nicht 100% weiß, wer mein Ansprechpartner ist, würde ich immer an alle schreiben.
Hast du ja nun auch gemacht.
M. E. gibt es bei einer derartigen Verspätung 2 Punkte zu beachten:
Die von vonschmeling zitierten Fluggastrechte, die die Airline betreffen, z. B. hier nachzulesen . Gilt für alle, auch wenn kein Hotel gebucht wurde.
Und die Frankfurter Tabelle - die den RV / die Pauschalreise betrifft:
"Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus: 5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde" (Klick hier )
Nun ging es hier zwar nicht um einen verspäteten Abflug, aber um eine erhebliche Verzögerung des Transportes und damit der Ankunft - wodurch dir ein Tag im Hotel verloren ging.
Ob man sich sowohl auf die Fluggastrechte als auch auf die Frankfurter Tabelle berufen kann, weiß ich nicht. Aber vllt. kommt hier noch jemand vorbei, der dies mit Sicherheit beantworten kann. 
Kourion
Beiträge
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Condorflug v. Ffm - Punta Cana -
Pauschalreise - Flug gestrichen"Seit 2004 ist Club Magic Life eine 100prozentige Beteiligung der TUI AG, mit Sitz in Hannover." Hier nachzulesen (Dies zum Thema Vermittler / RV)
Ob eine durch R&F inkludierte dreistündige Zugfahrt im ICE von FRA nach MUC - und ich gehe mal davon aus: 1. Klasse - zumutbar ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Was den Aufpreis für eine 14 Tage vorverlegte Reise betrifft, so könnte ich mir vorstellen, dass dieser Aufpreis verhandelbar ist.
Denn - wie aus anderen Beiträgen zu den z. Zt. gestrichenen Flügen nach Ägypten / Tunesien, etc. immer wieder hervorgeht, ist ein Verhandeln mit der TUI sehr wohl möglich.
Führt diese Alternative zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann man kostenfrei stornieren... und ja, das musst du tun, da du die neuen Angebote ablehnst.
Was ich nicht wirklich verstehe, sind diese 2 Sätze:
"Beide Gegenangebote kann ich zum gleichen Preis selbst buchen.
Beide Angebote habe ich daher als unzumutbar abgelehnt."
Geht es dir hier um eine Entschädigung ?
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Link in meinem BeitragEin Link sollte vor allem sinnvoll sein.
Z. B. im Zypern-Forum einen Link zu den Zypern-Seiten, zu Larnaca, Ayia Napa oder Paphos, etc. setzen, ergibt Sinn.
Dort aber einen Link zu - was weiß ich - Wien finden, da der User schreibt, dass er wahrscheinlich ab Wien fliegen wird, kann für Newcomer verwirrend sein.
Denn auf den Wien-Seiten gibt es natürlich keine Infos zu Flügen nach Zypern.
Ähnliches findet man ab und an auch bei "Tante Wiki": Da wird man durch überflüssige Links in ein anderes Thema / ein anderes Jahrhundert, usw. katapultiert, wobei oft jeglicher Bezug zur ursprünglichen Suche fehlt.
Mein persönliches Fazit: Weniger ist oft mehr. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten@andrea
Schaust du direkt bei der Fluggesellschaft, gibt es noch freie Plätze.
Schaust du bei deinem RV, gibt es keine freien Plätze mehr, weil - wie elyague schreibt - das Kontingent deines RV erschöpft ist.
Er hat alle seine bei der Airline eingekauften Plätze "verkauft".
Die Plätze anderer RV sind noch zu haben, heißt - direkt bei der Fluggesellschaft werden noch freie Plätze angezeigt. -
TUI & XTUI Teil IStart in den Urlaub am 21.4.
Reiseunterlagen heute am 25.3. von TUI erhalten - also rund 4 Wochen zuvor.
Danke schön.
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Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?@Holger
Ich habe noch dieses gefunden: das Urteil zu "keine Kostenübernahme bei Flugausfall durch Schneechaos" (Linien - / Billigflieger / Urteil von 2001).
Könnte mir aber vorstellen, dass es diesbezüglich schon Neueres gibt. -
Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010Nein, ich kann die Seite auch nicht öffnen - weder über deinen Link noch bei der direkten Anwahl.
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Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?@Holger
Ich zitiere mich mal selbst von Seite 1:
Kourion wrote:
"Landet ein Flugzeug auf der Rückreise auf einem anderen als dem vorgesehenen Flughafen (hier: Paderborn statt Hannover), so haben Pauschalurlauber Anspruch auf Schadenersatz in Höhe eines vollen Tagespreises der Reise (Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen: 58 C 14546/01)."Hier nachzulesenNun herrschte am 22.12. 2010 sozusagen "Ausnahmezustand" durch das Schneechaos und ich könnte mir vorstellen, dass in diesem besonderen Fall ein Gericht zugunsten des RV / der Fluglinie entschieden hätte.
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TagesausflügeAngeboten werden auf Zypern selbst:
Nicosia, Troodos-Gebirge + Kykkos-Kloster, Paphos (z. B. Königsgräber), Tour ins Landesinnere allgemein + Kourion, Tour zum Bad der Aphrodite (hierzu weniger gute Rückmeldungen).
(Alles Tagestouren. Abfahrt zwischen 7 und 8 Uhr am Morgen, zum Abendessen zurück = ca. 17 - 18 Uhr.)
Und - wie schon geschrieben - eine Tour nach Ägypten. -
Urlaubsabbruch nach 5 Übernachtungen wegen Krankheit des Ehepartners@pberghoff
Ergänzung zum Posting von nate:
Aus den AGB von 5 vor Flug:"Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den Kunden erstatten."Hier nachzulesen .
Bezüglich der Kosten für den Flug: Ja, das war korrekt.
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Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten@Robbi und Tanja
Lies mal hier ab ca. Seite 270. Ich meine, euer RV wurde mehrere Male positiv erwähnt.
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Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten@dammludwig
Ähnliches habe ich hier schon des öfteren gelesen.
Es scheint allerdings unterschiedlich von den RV gehandhabt zu werden.
Könnte mir aber vorstellen, dass man Robbi und Tanja entgegenkommt. -
Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?Danke chepri
Und noch viel Freude beim Einkaufen 
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Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?@chepri
Ja, die Sache mit dem Rückflug ist klar.
Das von mosaik angedeutete Urteil bezügl. des geänderten Abflughafens und der "Zumutbarkeit" finde ich nirgendwo.
Zum geänderten Abflughafen an sich: Dein verlinkter Artikel deutet einiges an.
Übrigens bin ich persönlich auch betroffen, aber es geht nicht um eine Reise nach Ägypten.
Es deutete sich schon bei der Buchung im November an, dass es in diesem Jahr komplizierter werden könnte und als es dann dazu kam, konnte man die ev. Gründe für die Verschiebung schon ein wenig nachvollziehen.
Bezüglich des Verhaltens des RV: sehr korrekt, auch sehr frühzeitige Benachrichtigung - und der geänderte Abflughafen stört mich nicht wirklich. Bin diesbezüglich flexibel... na ja, außer, man möchte mich bis nach München schicken.
Was nun diese Zusammenlegungen der Ägyptenflüge betrifft, so sehe ich den Grund schon in den Ereignissen vor jetzt rund 6 / 7 Wochen. Und ich befürchte, es geht noch einige Zeit so weiter. -
Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?@chepri
OT - Dieses Urteil habe ich auch schon gesucht und nicht gefunden. :? -
Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?@doc
Klar können sie, wenn sie wollen oder wie auch immer.
Aber das ist keine Frage des Reiserechts sondern der Kulanz und hier kann bestimmt niemand über die jeweilige Kulanz eines RV Auskunft geben.
Heißt - bei diesen "Verhandlungen" bezügl. der Finanzen ist der Urlauber auf sich allein gestellt. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten@Robbi und Tanja
Nein, es ist kein Vertragsbruch und du kannst keine Überführungskosten, etc. geltend machen bzw. Vergünstigungen einfordern.
Du hast auch keinen Anspruch auf Schadenseratz, da rechtlich (noch) kein Schaden entstanden ist.
Du kannst nach Alternativen suchen, diese dem RV unterbreiten - die dieser annehmen kann / wird, wenn es sich von seiner Seite her ermöglichen lässt.
Entfällt diese Möglichkeit, kannst du kostenfrei stornieren.
Und wie curiosus schrieb: Du kannst es im Forum Reiserecht nachlesen. -
Gepäckschaden@DNAN
"Hat jemand Erfahrung wie schnell bzw. wie kullant Emirates Gepäckschäden reguliert ?"
Diese Frage solltest du eher im Airline Forum im Emirates Thread stellen.
KLick hier . -
Abflug um 3 Tage vorverlegt!!!
@Flugnomade
Ich zitiere hier mal den sehr guten Beitrag von chepri:chepri
Der von traveller angesprochene Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) ist zwar richtig, sein Gegenstück ist aber "impossibilium nulla est obligatio" (Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit). Diese Leistungsunmöglichkeit kommt in § 275 I BGB zum Ausdruck. Man kann nun einwenden, die Leistung sei zwar dem Veranstalter nicht möglich, aber generell schon. Dann ist abzuwägen ob nicht eine faktische Unmöglichkeit im Sinne von § 275 II BGB vorliegt, weil die Leistung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erbracht werden kann.Fazit: Aus Zeitgründen wird es vor Reiseantritt nicht möglich sein, einen Beschluß oder ein Urteil zu bekommen, das den RV zur Vertragserfüllung zwingt. Also muß der Kunde in Vorleistung treten und dann schauen, wie er wieder zu seinem Geld kommt.
Ein bißchen Risiko ist schon dabei!Natürlich kann man versuchen, eine Sache auszureizen. Ob's was bringt, ist eine andere Sache.
@first1kart
Ich wünsche dir aber viel Glück bei deinen Verhandlungen.
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Rückflug zu einem anderen Flughafen und mit der Bahn weiter, gibt es eine Entschädigung?castroper1904 wrote:
Was kann ich nun machen? Kann TUI ( Reiseveranstaler über den wir gebucht haben ) mir wenigstens mit dem preis entgegen kommen ??Wie schon geschrieben wurde:
Du kannst kostenfrei stornieren, mit dem RV über andere Möglichkeiten diskutieren / verhandeln, das Zug zum Flug Ticket benutzen, mit dem PKW fahren...
Es gibt viele Möglichkeiten.
Ob aber die TUI dir mit dem Preis entgegenkommen kann, ist eine Frage, die dir hier leider niemand beantworten kann, denn diese Alternative steht in keinem Zusammenhang zu einer Rechtsfrage.