Ich würde es mal anders herum anschauen.
Vielleicht sind auch die Gesetze in Deutschland zu locker.
Wieviel Sexualstraftäter haben in der letzten Zeit nach ihrer Haftentlassung wieder Straftaten begangen? Genügend.
Daß die Türkei bei diesem Thema mit harten Bandagen vorgeht, find ich nicht mehr wie richtig. Jedoch sollte es ein faires Verfahren sein und dabei ein persönliches Erscheinen der englischen Schülerin zur Pflicht machen.
Papier ist ja bekanntlich geduldig.
Eie persönliche Aussage kann vom Richter, Staatsanwalt und Verteidiger hinterfragt werden. Ein schriftliches Gutachten eben nicht.
Und ich habe so meine Bedenken an der Geschichte.
Ich gehe davon aus, das Mädchen spätestens bei einer persönlichen Aussage umkippt, weil sie doch nicht ganz unschuldig daran war.
LG
holzwurm