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  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin auch der Meinung, wenn der Reisevertrag nicht vom RV gekündigt worden ist bleibt dieser für den Rücktransport gem. geschlossenem Reisevertrag in der Pflicht. Wenn Zusagen gemacht worden sind, das die Hotelkosten bis zum Rückflug übernommen werden, tja, das Wort gilt gem. den Grundsäätzen: auch mündliche Verträge ( durch den RV in Form des Reiseleiters vor Ort ) sind bindend.

    Ich würde auf eine solche Rechnung dem RV einen höflichen Brief schreiben, und die Zahlung ablehnen.

    Falls jedoch eine Kündigung vor Ort erfolgt ist würde ich ebenfalls eine pauschale Rechnung über den 50%-igen Anteil an den Flugkosten ablehnen, wenn nicht schlüssig durch Vorlage von Belegen der in Rechnung gestellte Betrag nachgewiesen wird.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ja, was soll man zu so einem Beitrag sagen. Die gelieferte Begründung lieber Nichts, damit man nicht mit einem schlechtem Gefühl verreist ? Ich habe in dieser Problematik hier in div. threads sehr viele wütende Klagen gelesen, die vor ihrer Reise ganz unsanft aus ihrer Vorfreude auf den Urlaub geweckt worden sind. Manche sogar doppelt: nicht nur der geplante avisierte Hinflug früh und die Rückreise dann spät, und daraus wurde es genau umgekehrt. Für eine einwöchige Urlaubsreise ( u.U. sogar spontan geplant ) ist der Verlust von 2 Tagen ( zu 80% nutzbaren Tagen für Urlaubsaktivitäten ) zu gammeligen An- und Abreisetagen schon ein Ärgernis hoch drei.

    Und dann steht der Flug noch immer als buchbar im Internet. Damit ist die Mär von evtl. technischen Problemen wohl ad acta gelegt. Probleme aber schon ja: wen kegel ich aus egal welchen Gründen bei einer Überkapazität aus der Maschine ?

    Das Urteil ist ein Meilenstein. Ob Revision möglich ist weiss ich nicht. Normalerweise wegen des geringen Streitwertes nicht, aber es ist möglich, das der Richter wg. der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen hat. Wenn nicht bleibt immer noch die Beschwerde.

    Derjenige, der das Urteil erstritten hat, hat sich auch nicht vom "geringen" Nutzen und "hohem" Aufwand abbringen lassen. In dieser Sache ist es um viel mehr gegangen als um diesen einzelnen Fall.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Aber die crux ist doch zweifelsfrei, das ein Gericht die Vorverlegung des Rückfluges um mehr als 10 Stunden bei einer 7 Tage-Reise als Mangel anerkannt hat. Daraus darf man schliessen, das eine Verlegung des Hinfluges um die gleiche Zeitspanne nach hinten ähnlich oder gleich ( von diesem Gericht ) berwertet wird.

    Natürlich könnten nun die RV bzw. die airlines in Zukunft das so drehen, das diese Grenze nicht erreicht wird, mag sein, aber damit ist der Freibrief der in den AGB festgeschriebenen Freiheit der RV bezgl. jedweglicher Änderung der Flugzeiten mal Beschränkungen gesetzt worden.

    Wenn man das so anerkennt ist z.B. eine vom RV einseitig festgelegte Verkürzung der Reisedauer bei einer Kurzreise ( bewusst nicht quantifiziert ) um einen Tag nach dieser Gerichtsentscheidung auch ein Reisemangel, der eben nicht nur mit der eingesparten Tagespauschale im Hotel abgegolten ist. Hatten wir gerade in einem anderen thread.

    Mich würde interessieren, ob diesem Urteil trotz des wahrscheinlichen geringen Streitwertes wg. der Grundsätzlichkeit eine Revisionsmöglichkeit eingeräumt worden ist.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Der Reisevermittler muss anzeigen, wenn er Verträge für alle  (einzelne ) Leistungen des Reisevertrages in ausländischen Währungen in das Vertragsrisiko einbringen will. Sobald er dies nicht tut unterliegt ihm alleine das Währungsrisiko. Der Reisende kann in seinem auschliesslich in Euro ausgewiesenen Vertrag nicht erkennen, welcher Umrechnungskurs zugrunde gelegt wurde. Und es ist doch wohl selbstverständlich, das ein Reiseveranstalter bei jedem euofernen Urlaubsland dort anfallende Leistungen in der jeweiligen Heimatwährung ( resp. in US-Dollar ) einkauft. Und es sollte eigentlich niemand glauben, das bei dieser Kalkulation kein Risikozuschlag eingebaut worden ist.

    Er hat darüberhinaus die Möglichkeit, da dort immerwiederkehrende Leistungen jedes Jahr anfalllen, sich durch ein Währungskonto abzusichern. Solch ein Konto wird in der Regel unabhängig geführt, sprich man füllt es bei positiven Entwicklungen und man baut es im umgekehrten Fall ab.

    Zusätzlich kann der RV Termingeschäfte auf die Währung abschliessen. Heisst also, für die Dauer seiner Katalogreisezeit z.B. die Sommersaison sichert er seinen darin kalkulierten Umrechnungspreis ab.

    Und darum noch einmal: wird im Reisevertrag für einzelne ( oder alle ) Leistungen explizit keine Fremdwährung erwähnt, die zu einem Tageskurs umgerechnet worden ist, entfällt für den Reisenden das Währungsrisiko. So und nicht anders ist es im BGB festgelegt worden. Das Währungsrisiko ist ein völlig normales Kalkulationsrisiko für den RV, ohne jede Einschränkung.

    Übrigens: die airlines machen das mit dem Kerosineinkauf genau so. Sie sichern bis in die weite Zukunft sowohl den Bezugspreis als auch den Dollarkurs.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ganz einfach:

    Reisebestätigung ( Buchung übers RB ) Preise in kanadischen Dollar, umgerechnet am Tage des Reisevertrages zum Tageskurs in Euro: Währungsrisiko bleibt bis 20 Tage vor Reiseantritt, danach nicht mehr !!

    Reisebestätigung wie vorher ausschliesslich Leistungen und Preise in Euro: absolut kein Währungsrisiko.

    Das meint übrigens das BGB mit Benennung im Reisevertrag von Währungsrisiken: es muss verifiziert sein.

    Ich finde es übrigens auch schade, das hier einige Beiträge gelöscht wurden. Damit meine ich aber nicht die Verbalinjurien von travelmind.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, es geht um einen ganz ernsthaften Punkt:

    ich bin der Meinung, wenn ein Reiseveranstalter aus seinen wie auch immer gearteten Gründen mir ein Tag Urlaub streicht, will ich nicht nur die eingesparten Hotelkosten vefrgütet bekommen, sondern den Tagespreis -errechnet aus meinem bezahlten Gesamtpreis. Mit Zahlen: 10 Tage € 1.000.--, wenn nur 9 Tage eben auch nur € 900.--.

    Zgegeben, ich habe mich dem Thema sehr kompliziert genähert. Aber ich habe sehr viel Spass an den Kommentaren gehabt ( wie ich sehe, rund 500 Klicks ).

    Mach ich in einem anderen Thema aber nicht in der gleichen Art. Versprochen !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @AntoniaW:

    na, dann muss man mitlesen:

    ich habe bei einer 10 Tagesreise den Faktor 70% auf Fixkosten unterstellt, und die variablen Kosten auf 30% geschätzt. Das bedeutet für den 10 Tagespreis € 300.-- = € 30.-- für den Tag Hotelkosten.

    Der doch von uns allen so geschätzte CJ hat aber in seinem Beitrag die Fixkosten auf erstrebenswerte 90% angehoben, ergo bleiben für die Hotelkosten nur 10% = € 100.-- für 10 Tage sprich für

    € 10.--

    für den eingesparten Tag.

    Also Angebot des RV: Abschlag für den Tag € 10 Euro Vergütung, bleiben also € 990.-- für den gezahlten ( imaginären ) Reisepreis.

    Wenn du einverstanden bist kannst du ganz sicher dein Abitur behalten.

    Gruss Gabriela ( sehr amüsiert )

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das können sie nicht, die Flugpreise bleiben gleich. Aber der Umrechnungsfaktor bzw. die Belastung auf den jeweiligen Tagespreis ändert sich. Kapiert ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Herrlich, wieviele noch mitlesen. Deswegen mein Rat: beschränkt euch auf Faust 2. Teil, also die ganz einfache Rechnung mit dem Tagespreis ( ich hoffe, den kann jeder ausrechnen, ansonsten gerne Hilfestellung ). Ich bin sicher, in der Sache seit ihr bei mir, oder wollt ihr euch mit dem anteiligen Hoteltagespreis zufrieden geben ?

    @ gastwirt: was war nun mit den Umrechnungstabellen bei der Währungsänderung ? Ich habe nochmal bei Freunden nachgefragt, sie glauben nach wie vor, da wäre es nicht mit rechten Dingen zugegangen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Gerne, denn das war ja nur Faust 1. Teil:

    die Kosten einer Pauschalreise setzen sich aus den Fixkosten und aus den variablen ( zeitabhängigen ) Kosten zusammen. Wenn ein Faktor x aus den Fixkosten und ein Faktor y aus den variablen Kosten ermittelt wird ( also der jeweilige prozentuale Anteil von den Gesamtkosten ) kann der Reisende errechnen, wie hoch der jeweilige Kostenanteil dieser Faktoren für seine -z.B. 10-tägige Reise- sich auf seinen daraus resulitierenden Tagespreis errechnet hat.

    Ändert sich nun eine Bezugsgrösse, also die Reisedauer, ergibt sich nach den gleichen Berechnungsmetholden ein anderer Tagespreis, da der Fixkostenanteil gleich geblieben ist, aber die variable Grösse der Zeit nicht mehr zu dem gleichen Anteil wie vorher beiträgt. Allerdings ist das Ergebnis -habe ich ja vorher in anderen Beiträgen schon errechnet- nicht wesentlich. Bei 70% Fixkosten ca. 8 Euro, bei 90% Fixkosten ca. 10 Euro, basierend auf den Tagespreis. Also nicht bzw. kaum der Rede wert.

    So, das war mir ein inneres Vergnügen, dieses -ich bleibe dabei sachlich richtiges- Kauderwelsch zu präsentieren. Nein, die Ausgangsbasis meiner Ausführungen hätten sich sofort auf den zuletzt von mir genannten Faktor einer Entschädigung für einen verlustigen Reisetag beschränken sollen. Alles andere war -ich gebe es zu- sehr verwirrend. Weiss selber nicht mehr, warum ich einen doch eigentlich klaren Sachstand so kompliziert dargestellt habe. Sorry !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das Kostenrisiko einer Pauschalreise trägt der Veranstalter. Darum steht es überhaupt nicht zur Debatte, ob und wie sich ein Flugpreis oder sonst noch was auf der Kostenseite des RV ändert.

    Was sich bei einer durch den RV verkürzten Reise ändert ist ausschliesslich der Kosten-/Nutzeneffekt des Reisenden. Und nur den gibt es zu beurteilen. Hat wohl anscheinend noch kaum jemand gemacht oder es ist in den Mauscheleien der RV mit Betroffenen unter den Teppich gekehrt worden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn ich aus meinen persönlichen Gründen meine Reise von 10 auf 9 Tage reduziere, ja, dann muss ich die Konsequenzen tragen. Also Katalogpreis ( oder Tagespreis ) für 9 Tage, und -völlig korrekt- nur Reduzierung des Hotelpreises.

    Aber wenn mir der RV von sich aus -gegen meinen Willen, gegen meine Absicht- den Aufenthalt um einen Tag verkürzt, errechne ich nach dem Kosten-/Nutzen einen Verlust von -meine Beispielrechnung- von € 100.--.

    Aber ich wollte doch nicht einen Tag weniger bleiben. Und mich als Reisenden interessiert nur meine Rechnung, und nicht die des Reiseveranstalters. Ich konnte/durfte mir vorher ausrechnen, das mich die Reise pro Tag eben diese € 100.-- kostet. Und dann soll ich € 10.-- als Vergütung akzeptieren ? Ich ? Niemals !!!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Den Verlust, den das Hotel tragen muss, regelt der Veranstalter mit dem Hotel. Hier geht es ausschliesslich darum, wer meinen ( des Reisenden ) Verlust zu tragen hat. Ich habe einen Preis für eine bestimmte Leistung bezahlt: 10 Tage € 1.000.--. Der RV nimmt mir jetzt einen Tag ( klar, auch dem Hotelier, das ist aber nicht mein Bier ), und will mir dafür ( nach extremer Rg. von CJ ) nur € 10.-- vergüten. Mein Tagespreis waren aber € 100.--, und daher nur noch € 900.-- für 9 Tage. Wer das nicht akzeptieren will ( RV ) ok, dann gebt mir meine 10 Tage. Habe ich ja auch bezahlt.

    Es betrifft hier nur den Streitfall Ersatz für den Verlust eines Urlaubstages auf Basis des gezahlten Reisepreises. Unabhängig davon würde ich sogar noch Ausgleich für einen verlorenen Urlaubstag fordern. Aber das ist ein anderes Thema.

    Aber ob der Beiträge bezgl. meiner Rechnung: wer kann denn darin eine Fehlkalkulation erkennen, oder andere sachliche Gründe, die dagegen sprechen ? Es spricht in meinen Augen Bände, das sich normalerweise in der Reisebranche involvierten Personen gar nicht äussern.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ehrlich nicht ? Gastwirt ( und andere hier oft Schreibende ) hat es wohl anscheinend jetzt verstanden.

    Ganz kurz: du hast für 10 Tage € 1.000.- bezahlt, man kürzt dir -gegen deinen Willen- einen Tag, und will dir dafür € 10.-- gutschreiben.

    Die normale Rechnung: ich habe für 10 Tage € 1.000.-- bezahlt, entspricht € 100.-- pro Tag, jetzt nur noch 9 Tage, daher zahle ich nur noch € 900.-- !

    Ich hoffe, jetzt geht`s.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Auch gut, dann bist du aus dem Spiel und bleibst da auch.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @bernhard707:

    über deinen Beitrag habe ich längere Zeit nachdenken müssen: das er substanzlos war, weil zum Thema keine replik, habe ich sofort erkennen können. Da war ja nix.

    Aber was war es dann ? Satire ? Spott ? Ironie ? Sinnloses Geschwafel ? Ich habe zwar meine Vermutung, aber die will ich hier nicht äussern. Übrigens, das hatten wir doch schon mal in einem anderen thread, muss aber hier nicht noch mal erwähnt werden.

    Wäre dir dankbar, wenn du dich noch mal meldest, dann aber zum Thema was zu sagen. Das lautet sinngemäss: 1 Tag gestrichen, was wäre eine adäquate Ersazleistung dafür ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Bevor hier noch weitere Rechenkünstler sich offenbaren zur Erläuterung, was ich eigentlich damit sagen wollte ( könnte man aber auch vorher im thread nachlesen 😞

    1.) bei einer Verkürzung der Reise um einen Tag ist es nicht damit getan, das man nur den Hotelaufenthalt anteilmässig reduziert
    2.) selbst, wenn man nur den Tagespreis rechnet ( Verhältnis 10 zu 9 Tage ), steigt wegen des unveränderten Fixkostenanteiles dieser Tagespreis
    3.) Die faire Verlustrechnung des Urlaubes ist demzufolge: 10 Tage = € 1.000.--, und wenn dann nur 9 Tage eben nur € 900.--.

    Das ist sein rechnerischer Schaden, und den sollte man auch verlangen !!

    Übrigens noch ein Satz zur Gastronomie: nicht nur in meinem Bekanntenkreis halten sich nach wie vor noch die Gerüchte, das bei der Umwandlung von DM in Euro sich in den Speise- und Getränkekarten rechnerische Defizite eingeschlichen haben. Aber ich bitte zu bedenken, dass das nicht unbedingt meiner Ansicht entspricht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Zwei sehr schöne Beiträge !

    Ich habe im Sinne eines Urlaubers eine nachträgliche Kosten-/Nutzenrechnung gemacht. Man stelle sich vor, das darf der sogar, wenn er sich in seiner Entscheidungsphase mal für einen 10-Tage-Urlaub entschieden hat, und eine Vergleichsrechnung aufmacht, wenn er -ohne seinen Willen-  akzeptieren muss, das er eben nur 9 Tage fahren soll. Und anhand seiner ihm angebotenen Reduzierung erkennt, dass das ( gem. meiner Musterrechnung mit Hilfe von CJ ) eben nur € 10.-- billiger ist !! Ich verstehe jeden, der dann denkt: die spinnen doch, die Römer !

    Ich habe eigentlich immer gedacht, das auch in der Gastronomie Betriebswirtsschaftsdenken notwendig ist. Und Kosten-Nutzenrechnungen gehören dazu. Aber auch die Münchner Bevökerung glaubt ja mehrheitlich, das beim Oktoberfest der Bierpreis diesen Gesetzen nicht unterliegt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das ist eine Musterrechnung, wie sich der Tagespreis verändert, wenn ein Tag gekürzt wird. Mit € 1.000.-- lässt sich nun mal leichter rechnen, auch für die, die damit manchmal Schwierigkeiten haben. Da CJ von Fixkostenanteilen bis zu 90% spricht steigt unter Berücksichtigung dieses Faktors entsprechend auch dieser neue Tagespreis. Um in der Musterrechung zu bleiben: alter Preis € 1.000.-- für 10 Tage, € 990.-- für 9 Tage ! Obwohl € 10.-- pro Tag für das Hotel erscheint mir sehr wenig. 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @mkfpa:

    zu den zeitabhängigen Hotelkosten kommen alle Fixpositionen, die mit der Reisedauer nichts zu tun haben, wie da sind Flugpreise, transfer, Zug zum Flughafen, AVK der Veranstalters, Werbeetat, Provisionen, Gewinnmargen etc.

    Ich schätze mal, das der Fixkostenanteil rund ( plus-/minus 5% ) 70% des Reisepreises betragen kann. Weiss es aber nicht, doch wenn man in anderen threads glaubwürdige Angaben über die Bezahlung der Hoteliers liest kann das wohl so stimmen. Da die RV bei einer Reiseverkürzung nur den Hoteltag vergüten, den Anteil der Fixkosten aber nicht, kann nach meiner Rechnung z.B. bei einer 10-tägigen Reise für € 1.000.-- der rechnerische Tagespreis von € 100.-- sich bei Wegfall eines Urlaubstages ( € 970.-- geteilt durch 9 ) auf ca. € 108.-- steigen. Kein weltbewegender Betrag, gehört aber nach meiner Meinung durchaus zur Erstattungspflicht. Denn der Urlauber wollte ja 10 Tage und nicht 9 Tage.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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