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  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dann müsste man solche Pauschalreisen im Billigsegment eigentlich als Glücksreisen einordnen: kann gutgehen, muss es aber nicht. Und sollte dann auch so ehrlich verkauft werden, sprich es ist möglich, das sich der billige Preis relativiert ( und dann durch eine Minderleistung eben doch teurer wird, auch im Verhältnis zum Wettbewerb ! ).

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @seimonie:

    die crux ist die Frist, in welcher Zeit der RV seinen Irrtum bemerkt und den Reisevertrag eben wegen eines Irrtums kündigt. Um das noch einmal klar zu sagen: grundsätzlich darf er das mit dieser Begründung. Aber:

    wenn ich die Zeitschiene errechne, komme ich auf den Buchungszeitpunkt ca. 20.04., die Bestätigung am 22.04. und wenn ich dein posting v. 11.05. zurückrechne auf das Eingangsdatum der erfolgten Rücknahme bei deinem Reisebüro dürfte das dann wohl um den 03.05.2010 gewesen sein.

    Das wären dann rund 13 Tage, die zwischen der Buchung und dem "erkannten" Buchungsfehler liegen. Ich glaube, dass das noch in einem Ermessungsspielraum der Justiz liegt, und daher ein Prozessrisiko auf Erfüllung des Vertrages relativ hoch ist. Kann sein, das der Richter sagen würde, 8 Tage maximal kann der RV sich korrigieren, kann aber auch sein, das er sagt, 14 Tage sind ok.

    Um sicher zu gehen, würde ich auch kostenfrei stornieren und mir was Neues suchen. Nur wenn du nachweisen könntest, das ein Alternativangebot  eines anderen Anbieters in das gleiche Hotel zum gleichen Zeitpunkt günstiger gewesen wäre als das heutige Alternativangebo von FTI ( aber heute eben nicht mehr verfügar ) könntest du mir gutem Erfolg diese Differenz als Schadensersatz einklagen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @curi:

    du hast schon Recht, auf das Thema hinzuweisen. Aber immerhin sind hier auch einige heftige Verbalinjurien in Bezug auf meine Schöffentätigkeit veröffentlich worden, die zwar mit Fakten nicht glänzen konnten, so das diese Klarstellung schon seine Berechtigung hatte.

    @gastwirt: leider noch einmal ein ganz kleines bischen OT: du hast in deinem Zitat leider meinen Nachsatz vergessen, dass das zwei Schmunzelsätze waren. Ich weiss natürlich, wie du das Problem gelöst hast und dass das auch der einzige richtige Weg ist, wie man -allerdings mit rückgrat- auch verfahren sollte.

    Zum Thema: meine Positionen ( oder Rechtsauffassungen ) bestehen aus konsequenten Beurteilungen der juristisch bereits vollzogenen Bewertungen, die bei Überbuchungen von Gerichten abgehandelt wurden.

    In einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, das die RV es -wie im Beispiel angeführt- nicht auf eine Entscheidung des Gerichtes ankommen lassen. Grund dafür dürfte wohl jedem klar sein ! Eben darum gibt es so gut wie keine Urteile darüber, wenn man von dem LG Frankfurt-Urteil mal absieht.

    Meine Beurteilung der Rechtslage ist eine Summierung von Entscheidungen, die den Gesamtkomplex jemals bewertet haben.

    Und daher an diejenigen, die anscheinend meinen Kenntnisstand übertreffen die konkete Frage: wer kennt denn Urteile, die meine hypothetische Beweiskette widerlegen ? Oder wer hat, wie ich schon mal angeregt hatte, mit einem Fachanwalt den Sachstand besprochen ? Ich wäre wirklich gespannt.

    Gruss Gabriela

    PS: @curi: ich habe mich schon ein bischen gewundert, das der verbale Ausfall von bernhard707 von den admins total unkommentiert gelassen worden ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ganz einfach:

    1.) 2 Tage nicht in meinem gebuchten Hotel
    2.) Umziehen, d.h., Stress und Aufwand z.B. einmal umsonst (teil-) auspacken und dann wieder einpacken, ein Tag, den ich im Urlaub nicht  a l l e i n e  bestimmen kann, was ich tue und was ich nicht tue. Sondern was tuen muss. So einfach !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    wo du Recht hast, hast du eigentlich Recht. Nur eins muss gestattet sein; zu dem Thema habe ich eine ganze Menge input gegeben. Verbale Entgleisungen kommen nicht von mir. Ich würde gerne auf die Sachebene zurückkehren, aber wer -bitte schön- hat denn was zu der juristischen Frage "was ist, wenn ich nicht in mein gebuchtes Hotel wg. der Überbuchung einchecken kann" beigetragen ? Nichtwissen ist eine schöne Formulierung von Rechtsanwälten, wenn sie etwas pauschal bestreiten. Aber hier bestreiten ja einige was, ohne zu sagen, das sie nix wissen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @bernhard707:

    ganz wichtiger Beitrag von dir, das Thema betreffend. Gratuliere !

    Leider OT, muss aber gesagt werden: die Qualität deiner Aussagen -mich als Person betreffend- sind mangels sachlicher Argumente auf der nach unten offenen verbalen Schmähskala anscheinend in neue ungeahnte Tiefen vorgestossen.

    @June2:

    also dein Insiderwissen würde mich schon interessieren, basierend auf was das beruht. Dabei sind wir doch anscheinend gleicher Meinung, das ein überbuchtes Hotel nicht in einem Strafverfahren vor Gericht bezgl. eines Schadensersatzes geklärt wird.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Juristisch wäre einzuklagen eine Entschädigung für die nicht erfolgte Information. Das LG Frankfurt hat das ja mit 15% des Reisepreises bewertet, allerdings nicht als Einzelentscheidungsgrund, sondern in einer Entscheidung basierend auf mehreren Gründen. Fraglich ist dann, ob das sinnvoll ist, dafür eine Grunsatzentscheidung anzustreben, wenn ansonsten die Alternative akzeptabel war und der Urlaub ok.

    Ich würde eine kleine Entschädigung vom RV anstreben, aus den geschilderten Gründen. Und die Kosten für den Dolmus -das schreibt man doch so, oder nicht ?- werden sowieso wg. Geringfügigkeit nicht einklagbar sein.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @June2:

    leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist. Oder wie soll ich sonst dein berufliches Umfeld einordnen ? Etwa Protokollschreiber oder Auszahler der Reisekosten ? Das Betätigungsfeld ist gross ! Wie dem auch sei, ich habe in den 3 Jahren keinen Richter kennen gelernt, der eine solche von dir geäusserte Grundeinstellung gegenüber Schöffen hat erkennen lassen. Ganz im Gegenteil !

    @gastwirt:

    wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster einberufen, den RV unverzüglich schuldig gesprochen und über die Kompetenz der Jury hinaus sogar ein Urteil gesprochen hättet. Ansonsten würde ich vorsichtig sein, da es in Amerika möglich sein könnte, das eine vorsätzliche Überbuchung eine Straftat wäre. Und dann halt doch die Jury. Das waren jetzt aber 2 Schmunzelsätze !!!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @June2:

    Es ist richtig, ein Schöffengericht wird nur in einem Strafverfahren eingesetzt. Soviel zu den "inhaltsreichen fundierten sachbezogenen" Beiträgen hier.

    Aber: ein Schöffe ( ich war es 3 Jahre ) wird sich niemals als Richter ansehen. Dazu fehlen fundamentale Grundkenntnisse des Rechts. Und das ist auch nicht seine Aufgabe, sich eine Meinung allein aus Rechtskenntnissen zu bilden. Ähnlich wie im amerikanischen Jury-System. Aber nur ähnlich. In Amerika entscheidet die Jury ( keine Berufsrichter, nur von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgewählte Zivilisten oder besser ganz einfach Privatleute ) im Strafverfahren über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Das Strafmass setzt im allgemeinen dann der Richter fest.

    In Deutschland aber sind in einem Strafverfahren der Richter und seine 2 Schöffen bei der Urteilsfindung gleichberechtigt. Wenn beide Schöffen den Angeklagten für nicht schuldig halten, überstimmen sie den Richter durch das 2:1 Verhältnis.

    Das ist allerdings zugegeben nicht sehr realistisch, da im Verlaufe des Prozesses sich die Schöffen von den Positionen der Anklage, der Verteidigung und der Verhandlungsführung des Richters beeinflussen lassen. Und das Wort und die Meinung des Richters im Richterzimmer hat schon grosses Gewicht.

    Aber de facto: er -der Richter- kann nicht alleine das Urteil bestimmen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @reifel:

    völlig richtig, was du hier zur Konsequenz des Urteiles schreibst. Aber darum ging es nicht. Die airlines hatten sich in ihrem Tarifgestrüpp total verfangen. Sie haben einfach nicht geglaubt, das der Reisende -woher er das auch immer erfahren hat- diese von Ihnen nicht erkannten Mängel ihrer Konstruktionen aktiv nutzen würde. Hat sicher auch erheblichen Ärger in den dafür verantwortlichen Abteilungen gegeben.

    Dann haben sie aber einfach gesagt, nee, so geht das nicht. Muss in der Reihenfolge abgeflogen werden, sonst geht gar nichts !

    Ich finde, das es ein gutes Urteil ist. Auf der einen Seite muss akzeptiert werden, das Scheintatbestände Missbrauch verursachen und damit auch Benachteiligungen gegenüber Dritten. Auf der anderen Seite mussten die airlines zur Kenntnis nehmen, das "Entscheidungen nach Gutsherrenart" juristisch nicht hingenommen werden.

    Sie sind jetzt gefordert, vernünftige marktgerechte Angebote zu machen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    du machst es mir aber doch sehr schwer: in dem ( mit Günter ) streitigem FTI-thread hat dieser mir angedroht und das auch wahrgemacht, Beiträge von mir zu löschen. Und jetzt stell dir vor: ich rutsche ohne grosses Nachdenken in den allgemeinen FT-thread, in dem ich tatsächlich nie einen Beitrag geschrieben habe, weil ich nie mit FTI gereist bin, und finde von mir in diesem ( falschen ) thread von mir keinen aktuellen Beitrag.

    Also was denke ich ? Na, Herr Kandidat ? Null oder 100 Punkte ? Falls du dich bei 100 einordnest: richtig, ich denke, Günter hat meine Beiträge komplett gelöscht. Darf er ja kraft seines Amtes. Ist ja auch zwischen uns nicht das Thema.

    Und später stelle ich dann fest, Blödsinn, du warst ja falsch.

    Jetzt capito ? Oder muss zwecks weiterer erläuterung ich mich wie Lexilexi in Richtung Babysprache bewegen, aber das liegt mir eigentlich nicht so.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nur das sich die Gemüter abkühlen: es gibt den allgemeinen FTI-thead und den thread über das Veralten von FTI während bzw. nach der Krise. Da hatte ich den falschen erwischt.

    Schön zu lesen, wieviel wohlmeinende "Freunde" man hat. Muss man sich wirklich ehrlich erarbeiten.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    wie du weisst stehen manche Beiträge von mir auf wackeligen Füssen und verschwinden dann teilweise im Nirwana. Aber hier lag ich falsch, hatte im falschen FTI-forum nachgesehen. Tut mir leid, war mein Fehler !

    Gruzss Gabriel

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    welche Beiträge von mir meinst du im FTI-forum ? Findest du welche ?

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Lexilexi:

    bist du eigentlich hier Stichwortgeber ? Oder bist du eventuell invoviert in ein System ? Kommt mir beinahe so vor.

    Wenn du was zu meiner Frage beitragen kannst melde ich mich dazu. Ansonsten, ganz ehrlich, lege ich auf deine Kommentare keinen Wert mehr.

    Übrigens: du hast dich bei mir auf meiner Freundesliste eintragen lassen, wenn du das löschen willst, keine Widerrede von mir. Ganz im Gegenteil.

    Reiseveranstalter

  • Flexible Preisangaben zulässig !!!
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Lexilexi:

    was schreibst du eigentlich für merkwürdige Beiträge hier ? Sollen die witzig sein, oder vor esprit glänzen ? Oder sachlich sein ?

    Ich finde nichts davon und empfehle dir, Emotionen aussen vor zu lassen. Mit Blablabla kann ich mich leider nicht auseinandersetzen. Und dein Geschwafel ist mir zu dumm !!

    So isses !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    ohh Günter: klingt erst mal positiv, aber ich bin natürlich Realist und denke, das geht mehr in die andere Richtung. Seis drum !

    Zum Thema hier: dann zitiere ich die 2. Zeile von Alice & Stefan Waggershausen: " so nah am Tabu".

    Und darum trotze ich dem Steichen meines betreffenden Beitrages, und stelle noch einmal die Frage:

    ist FTI nur kulant in den Billigländern ?? Jetzt bin ich gespannt.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, ich gebe zu, ich habe diesbezüglich nicht alle betreffenden Beiträge der verschiedenen Veranstalter gelesen. Aber mir ist aufgefallen, das TUI und FTI in der Mehrzahl der Beiträge lobend erwähnt wurden.

    Ich bin, und das möchte ich ausdrücklich betonen, sehr froh, das ich zu der Zeit nicht in der Haut der betroffenen Urlaubern gesteckt habe. Und ich sage genau so frank und frei heraus, das mir hier einige Beiträge ( insgesamt in der Sache, nicht zu einem einzelnen Veranstalter ) gewaltig auf den Keks gehen. Mit dem Hintern gemütlich auf dem Sofa sitzen oder in der Situation vor Ort zu sein: das sind 2 Paar Stiefel.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ausser der Frage, warum es keine Erklärung über die unterschiedlichen Meinungen zum Verhalten von FTI in der Krise gibt. Ich hatte eine solche, aber die schien ja nichts zur Wahrheitsfindung beizutragen.

    Und Stefan Waggershausen ? Ich finde seinen Song ( vergiss nicht Alice ) toll. So nah am Feuer ! Mit etwas Fantasie "könnte" man hier einen Bezug zu meinem Beitrag herstellen. Aber das ist ein anderes Thema und gehört nicht hier her. Aber anscheinend hast du Waggershausen ja auch noch gekannt.

    Na dann: Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Aber in aussergewöhnlichen Situationen lernt man seinen Partner erst richtig kennen. Normal kann jeder ! Und zuhause auf dem Sofa sah man die Situation doch nicht so schwierig an, oder ? Konnten die doch noch ein paar Tage mehr Urlaub machen. Ob das allerdings alle so wollten wage ich zu bezweifeln.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter
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