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Aktuell

  • Nochmal: Schmerzensgeld zu Lasten des Reiseveranstalters
    emdeboE emdebo

    als "Verursacher" eines Sturzunfalles:

    Morgenpost

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LTU City Quickies - ein Fake???
    emdeboE emdebo

    Da die Winterflugpläne schon seit geraumer Zeit auf dem Markt sind,
    auch die LTU-Quickies, wird man behaupten, dass die beworbenen
    29€ Flüge zwischenzeitlich schon ausgebucht sind. Es war mal davon
    die Rede, dass mindestens 10% der Werbung an Flugsitzen zur
    Verfügung stehen müssen. Das bezieht sich aber nicht auf die
    einzelne Maschine, sondern auf das Gesamtangebot. Soll heissen,
    Weihnachten kein Sitz, Anfang Januar vielleicht 20 Prozent usw..

    Wenn offensichtlich Missbrauch betrieben würde, haben nur Institutionen wie die Verbraucherzentrale das Recht, dagegen zu klagen.

    Airlines

  • Hilfe....Februar 06 Drei Wochen mit kind ...
    emdeboE emdebo

    Das Riu Funana eröffnet im Oktober auf SAL, Kapverdische Inseln.
    Sand bis zum Abwinken und ca. 6 Stunden Flug (falls nonstop).
    Brauche dringend Erfahrungsberichte (':D')

    Allgemeine Fragen

  • Thema: 16407
    emdeboE emdebo

    Hotel Restaurant zum Hackstueck in Hattingen /Ruhr
    Hotel Restaurant Antoniushuette in Balve /Sauerland

    Einfach mal googln, Viel Spass !

    Deutschland

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    emdeboE emdebo

    Hilft momentan nicht wirklich, aber innerhalb der EU ist in Planung,
    die Angabe der Fluggesellschaft als festen Bestandteil eines
    Reisevertrages mit aufzunehmen. Dieser kann dann nur im
    beiderseitigen Einverständnis geändert werden oder alternativ
    dem Kunden dann zu einem kostenlosen Rücktritt verhelfen.

    Warten wir's mal ab ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Benötige Hilfe!! Kurzfristige Hotelabsage des Veranstalters!!
    emdeboE emdebo

    Hier ist das Thema nochmals besprochen, besonders interessant
    die Informationen zum BGH-Urteil:

    [url]http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=17626&[url]

    @admins
    Warum funktioniert die Verlinkung ( gem. euren Anleitungen )
    hier nicht. Habe ich was falsch gemacht?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • VOX - Billigflieger-Preiskampf am Himmel
    emdeboE emdebo

    Ging um Easyjet und GermanWings Berlin sowie um DauAir Aufnahme Flugbetrieb Dortmund. Die Drehs erfolgten bereits im Juni 2005 ( Bericht
    über GermanWings Taufe "Berliner Bär" ), daher keine
    Panikmache wie die neueren Datums.

    Airlines

  • VOX - Billigflieger-Preiskampf am Himmel
    emdeboE emdebo

    Ging um Easyjet und GermanWings Berlin sowie um DauAir Start Dortmund. Die Drehs erfolgten bereits im Juni 2005 ( Bericht
    über GermanWings Taufe "Berliner Bär" ), daher keine
    Panikmache wie die neueren Datums.

    Airlines

  • Benötige Hilfe!! Kurzfristige Hotelabsage des Veranstalters!!
    emdeboE emdebo

    1 Seiten zurück "Hotel überbucht ..." gleiches Problem,
    bitte mal hier durchlesen:

    http://holidaycheck.de/view.php?ch=fo&tid=4834

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    emdeboE emdebo

    @holginho

    Niemandem soll etwas unterstellt werden. Im konkreten Fall gab es
    jedoch einen Hotelier, der illegal eine Wasserrutsch-Attraktion
    gebaut und betrieben hat. Wenn der Veranstalter davon Kenntnis
    hatte, hat er dies im Katalog dennoch nicht erwähnt, weil es eben
    eine illegale Anlage war. Oder er wusste wirklich nicht davon.
    Auch da schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
    In beiden Fällen kommt ihn seine Sorglosigkeit jetzt teuer zu stehen.

    Zu dem Beispiel mit der Wasserglätte am Pool:
    Es ist Stand der Technik, dass man problemlos rutschige Fliesen,
    Naturstein usw. auch nachträglich mit geringem Aufwand trittsicher
    machen kann. Nur, es ist zu tun - und wer seiner Sorgfaltspflicht
    nicht nachkommt, der zahlt halt dafür.

    Möchte nicht wissen, wieviele Erste-Hilfe-Kästen, Notausgänge oder Feuermeldeanlagen nicht funktionstüchtig sind. Es ist immer erst mal
    teurer, in Sicherheit zu investieren. Aber gegen den schlimmsten anzunehmenden Fall in der Luftfahrt, den Absturz, sind die noch
    so teuren Wartungskosten "Peanuts". Im kleineren Rahmen gilt
    das auch z.B. für die Sicherheit in Hotelanlagen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 16342
    emdeboE emdebo

    Es gibt z.B. hier auf HC unter Reiseangebote auch noch für den
    20.09.05 kurzfristige Reisen für 3 Personen und 3 Tage.
    Wenn der Vertragspartner die kostenfreie Kündigung akzeptiert,
    viel Spaß beim Aussuchen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 16342
    emdeboE emdebo

    Das sehen Gerichte oft sehr unterschiedlich, z.B. hier:

    Bericht WDR
    Donnerstag, 15.9.2005

    LG Kleve
    1997-09-03
    4 S 128/97
    Rechtsbereich/Normen: BGB
    Einstellung in die Datenbank: 1998-05-18
    Bearbeitet von: Anna Seelentag
    Änderung des Abflugortes ist ein Kündigungsgrund
    Wenn der Reiseveranstalter entgegen dem Reisevetrag vor Reiseantritt den Abflugsort ändert, kann der Reisende den Vertrag kündigen.

    Einem Mann war vor Beginn seiner Reise vom Reiseveranstalter mitgeteilt worden, daß sich der Abflugsort geändert habe, der Ankunftsort aber der vorher vereinbarte bleibe. Daraufhin kündigte der Mann den Vertrag und verlangte die Rückerstattung des bereits angezahlten Geldes. Außerdem forderte er auch noch Schadensersatz, weil die Familie ihren dreiwöchigen Urlaub nun zu Hause verbringen mußte. Der Reiseveranstalter weigerte sich jedoch und forderte sogar noch die Zahlung des restlichen Reisepreises. Das Landgericht Kleve gab dem Kunden recht. Der Reiseveranstalter sei nicht berechtigt gewesen, den Vertragsinhalt einseitig in dieser Weise abzuändern. Daher habe der Kunde kündigen dürfen. Außerdem sei es für den Reisenden unzumutbar, mit seinen drei Kindern an unterschiedlichen Flughäfen abzufliegen und anzukommen. Denn der Transport mit dem eigenen Pkw sei zumindest sehr schwierig, wenn nicht unmöglich: Bei der Rückkehr stehe das Auto ja am anderen Flughafen. Schließlich sprach das Gericht dem Reisenden noch Schadensersatz in Höhe von 1.500 DM wegen der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit zu.

    © 2004 WDR Köln
    7.12.2004

    Noch ein Fall:

    Änderung der Rückflug-Reisestrecke (Reiserecht - Flug)
    Weil der Rückflug nicht wie gebucht von Antalya nach Hamburg stattfinden sollte, sondern per Bus nach Dalaman, dort mit dem Flugzeug nach Frankfurt a.M. und dann mit dem Bus nach Hamburg, buchte ein Urlauber auf eigene Verantwortung einen Flug von Antalya nach Frankfurt (ein Flug nach Hamburg gabe es nicht), mietete sich dort ein PKW und fuhr umgehend nach Hamburg.
    Das Hamburger Amtsgericht musste in diesem Fall entscheiden, ob der Urlauber die Kosten für den Flug und Mietwagen (insgesamt 491,92 DM) vom Reiseveranstalter zurückverlangen kann. Die Richter urteilten, daß hier ein erheblicher Mangel vorlag, weil einerseits der Rückflug statt in Hamburg in Frankfurt enden sollte und andererseits der Bustransfer in keinem vernünftigen Verhältnis zur mutmaßlichen Flugzeit stand. Solch ein erheblicher Mängel berechtigt den Urlauber zur Kündigung des Reisevertrages und der Reiseveranstalter muss die für den Urlauber anfallenden Mehrkosten (Flug + Mietwagen) bezahlen.
    Einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung beim Reiseveranstalter hat es in diesem Fall auch nicht bedurft. Der Urlauber habe mit der Nichtteilnahme am Bustransfer nach Dalaman schlüssig seine Kündigung erklärt, so das Amtsgericht Hamburg Altona (AZ: 318c C 36/00) (WZ-Reise-Magazin, S.12, 18.11.2000)

    zurück - reisen recht - reiserecht

    und hier noch aus www.luftrecht.de:

    1. Änderung des Abflug- oder Zielflughafens

    Wird die Flugbeförderung nicht am vereinbarten Flughafen begonnen oder beendet, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reiseveranstalter darf sich die einseitige Änderung der Flugroute nicht ohne sachlichen Grund73 vorbehalten.

    12.1 Das LG Kleve74 hat schon die Verlegung des Abflugortes von Köln nach Düsseldorf für unzulässig erklärt und den Reisenden ein Kündigungsrecht vor Reisebeginn zugebilligt. Ausschlaggebend hierfür war zum einen, daß der Reiseveranstalter die Notwendigkeit der Verlegung nicht überzeugend begründen konnte, zum anderen die Unzumutbarkeit von unterschiedlichem Abflug- und Ankunftsort für die mit dem PKW anreisende fünfköpfige Familie. Demgegenüber sieht das AG Düsseldorf75 in einem Rückflug nach Düsseldorf statt nach Münster keinen Grund für eine Reisepreisminderung, solange die Toleranzgrenze von vier Stunden nicht überschritten wird.76

    12.2 Das AG Wiesbaden77 hat hingegen die Verlegung des Abflugortes von Frankfurt a.M. nach Brüssel für zulässig gehalten. Angesichts der Reisezeit in die Karibik fiel der zusätzliche dreistündige Bustransfer nach Auffassung des Gerichts nicht so entscheidend ins Gewicht, daß die Reisenden den Vertrag deshalb hätten kündigen dürfen.

    12.3 Wird der Rückflug dergestalt an einen anderen Flughafen verlegt, daß dem Reisenden wegen des notwendigen Transfers ein ganzer Urlaubstag entgeht, so kann er nicht nur den Reisepreis um 100 % des anteiligen Preises für einen Tag mindern, sondern auch eine Entschädigung für vertanen Urlaub in Höhe von DM 100,- verlangen.78

    12.3 Die Änderung des Rückfluges von einem Direktflug nach Köln in eine Flugbeförderung nach München mit anschließendem Bustransfer stellt einen Reisemangel dar, der den Reisenden - ohne vorheriges Abhilfeverlangen - zur sofortigen Buchung eines ihm günstigeren Direktfluges (im entschiedenen Fall nach Düsseldorf) berechtigt.79 Führt der Rückflug statt nach Düsseldorf nach Frankfurt a.M., so haftet der Reiseveranstalter für die Kosten des von den Reisenden selbst organisierten Transportes nach Düsseldorf und, wenn die späte Ankunft dort zusätzliche Kosten für die Heimreise zum Wohnort erforderlich macht, auch für diese.80

    12.4 Landet beim Rückflug ein Reisender wegen eines Nachtlandeverbotes auf einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielflughafen und wird er von dort mit dem Bus zum Zielflughafen befördert, liegt ein Reisemangel vor81. Erst recht gilt dies, wenn keinerlei Transfer angeboten wird.82

    ABER VORSICHT, JEDES GERICHT URTEILT UNTERSCHIEDLICH !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 16348
    emdeboE emdebo

    Airline Ranking hier unter

    http://www.airlinequality.com/Airlines/CI.htm

    Airlines

  • Thema: 16323
    emdeboE emdebo

    Ja, bisher 2 x in Anspruch genommen. Einmal als Last-Minute-Pauschalreise vor etwa 4 Jahren,
    einmal als Nur-Hotel-Buchung in diesem Jahr.

    Auf Mallorca - und das ist ja das Kerngebiet dieses Spezialveranstalters -
    sehr kompetenter, aber unaufdringlicher Service. Am Flughafen kennen-
    gelernt. Transfer nach Colonia Sant Jordi mit Taxi, obwohl nicht gebucht.

    CBM gibt es schon seit schätzungsweise 25 Jahren?
    Firmensitz: Warstein /Westfalen

    Reiseveranstalter

  • Airtours
    emdeboE emdebo

    Apropos S-Klasse: Airtours gehört laut wer-zu-wem

    zu TUI AG DWS, u.a. sowie Riu (de-es)

    Reiseveranstalter

  • Erfahrung mit HLX
    emdeboE emdebo

    Einchecken - Fliegen - das war's

    Check In normalerweise nach Reihenfolge,
    also Bordkarten 1-30, 31-60 usw.
    Ach ja, mit Kindern zuerst bei freier Sitzwahl.
    Netter, freundlicher Service ( je nach Crew )
    Essen + Trinken gegen Bezahlung oder Gutschein
    des Veranstalters

    Auf letztem Flug Valencia und zurück keine Besonderheiten.
    Dann noch schönen Urlaub ...

    Airlines

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    emdeboE emdebo

    @chaoskind

    Wenn der Achterbahnausflug bei dem Veranstalter gebucht wurde,
    da gibt es parallel noch einen Thread unter "Reiserecht" bis hin zum Teppichkauf, dann sehen die deutschen Gerichte die Verantwortung schon beim Veranstalter.

    In dem wirklich tragischen Ablauf sollte man einerseits Realist
    bleiben, auf der anderen Seite sind Änderungen immer nur
    unter Androhung von empfindlichen Geldbußen umgesetzt
    worden. Was wäre, wenn der Autovermieter die Fahrzeuge
    mit abgefahrenen Reifen oder hier in Deutschland ohne
    TÜV übergibt. Wer haftet für daraus entstandenen Schaden?

    Im Rahmen der Qualitätssicherung ist es wahrscheinlich nicht
    ausreichend, wenn die Reiseleitung bei einem coolen Drink
    einen Blick auf die Hotelanlage wirft, da müssen Profis
    ran. Das schafft auch Arbeitsplätze und bringt letztendlich
    zufriedene Kunden. Wer diesen Mehraufwand zahlt, ist ja
    auch schon klar. Aber jeder Unfall weniger ....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    emdeboE emdebo

    Sorry, ob das Urteil nun die Reisebranche durcheinanderwirbelt oder
    nicht, hier steht doch der Profit im Vordergrund zu Lasten von
    Menschenleben. Verantwortung übernehmen bedeutet nicht
    nur Gewinn optimieren. Ich verstehe durchaus, dass man meint,
    man könnte sich nicht um alles kümmern, aber das Vorlegen
    einer Genehmigung für den Betrieb der Anlage wäre ja
    das Wenigste und leicht kontrollierbar gewesen.

    Der Hotelier wurde zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

    http://www.hz-online.de/index.php?mode=full&cat=15&minDate=&begin=0&id=134861

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    emdeboE emdebo

    Hier noch einige Details. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
    bisher 2 Gerichte so geurteilt haben - die können nun nicht
    alle

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    emdeboE emdebo

    vergessen wurde zu erwähnen, dass die Anlage
    vom Hotelier illegal errichtet wurde ( und vielleicht
    deswegen nicht im Prospekt stand ? ), also es
    lag keine Betriebserlaubnis vor.

    Der Hotelier ist in Griechenland bereits verurteilt worden.

    MD

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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