Hier kommen Nörgler immer auf ihre Kosten, auch Blacklist-Kunden sind kein Problem:
http://www.tortours.de/lastminute.html
@admins: Ist doch keine Konkurrenz für Euch, oder ?
Hier kommen Nörgler immer auf ihre Kosten, auch Blacklist-Kunden sind kein Problem:
http://www.tortours.de/lastminute.html
@admins: Ist doch keine Konkurrenz für Euch, oder ?
Es kann so sein, wie geschildert. Aber es gibt weitaus mehr Möglichkeiten.
1. Die von Dir angesprochene Variante ist das Baustein-Reisen mit Angeboten von Reiseveranstaltern. Also können sowohl Flug als auch Hotel dort gebucht werden. Manche Veranstalter bieten den Transfer gegen Berechnung an, Reiseleiterleistung gehört im Allgemeinen ebenfalls nicht zum Angebot. Obligatorisch nimmt z.B. SLR Schauinsland Euro 5 pro Kunde für diesen "Service". Vorteil: Kann als Pauschalreise mit entsprechender Haftung des Veranstalters angesehen werden.
Wir haben im letzten Jahr im Mai bei Buchung easyJet + TUI-Hotel + AirBerlin Rückflug
für 2 Personen für 1 Woche ca. 600 Euro gespart gegenüber Komplettpaket TUI.
Da war der Leihwagen locker im Preis enthalten.
Buchen Nur-Hotel entweder bei Veranstalter wie SLR, DerHotel, TUI, ThomasCook, LTU-plus oder bei Hotelagenturen wie HRS, Hotel, booking usw.. Direktbuchungen
im Hotel, zumindest in Europa, rechnen sich häufig nicht.
Vorteil: Ganz nach meinen Vorstellungen und teilweise erheblich günstiger.
Das ist aber abhängig von der Reisezeit. Persönlich bin ich oft an die teure
Weihnachts-/Neujahrszeit gebunden, um am Stück mal 9 - 12 Tage Urlaub
zu machen. Da war ein Linienflug zu den Kanaren ( 1x Umsteigen Madrid oder
Barcelona) , im Sommer rechtzeitig gebucht, praktisch nur halb so teuer
wie jeder Charterflug zu dieser Saisonzeit. Hin- und zurück Euro 260,
Charter um die 500 Euro pro Person.
Das gleiche gilt für Hotel. Klassisches Beispiel auch dieses Jahr zur Weihnachtssaison
TUI 4 ****+ Faro Jandia Fuerteventura ohne Flug mehr als doppelt
so teuer als HRS. Ausserdem entstehen bei Buchung über Internet-Hoteldatenbanken bei Rücktritt keinerlei Gebühren ( nicht überall, daher vor Buchung prüfen ). Das ist für mich ein gewaltiger Vorteil, weil ich von meiner Kundenseite her schlimmstenfalls immer damit rechnen muss, Urlaub leider verschieben zu müssen. Und keiner zahlt gerne für nicht zu nutzenden Urlaub.
Wir buchen vor Ort häufig 2 Hotels in 12 Tagen und können so ganz
individuell verschiedene Orte / Landschaften kennenlernen.
Nachteil: Keine Haftung im Sinne der Pauschalreisen wie Sicherungsschein.
Bei den von mir gebuchten Reisen wird das Hotel aber erst vor Ort im Hotel bezahlt, bei Fluggesellschaften wie Condor, HLF, AirBerlin, LTU schätze ich momentan das Geld-Ausfallrisiko nicht als sehr hoch ein. Letztes Jahr gab es Kunden, die wegen Insolvenz bei V-Bird (Mallorca + Kanarische Inseln) und AeroLloyd draufgezahlt haben.
Da wir vor Ort sowieso von Flughafen bis Flughafen während des gesamten Urlaubs Leihwagen nutzen, ist das gegenüber Sammeltransfers eine weitere Annehmlichkeit, auf die wir nicht verzichten wollen.
Auf Reiseleitung, zumindest in europäischen Zielgebieten, legen wir keinerlei Wert.
Unsere nächsten selbst zusammengestellten Reisen sind:
Wien mit AirBerlin + GoldenTulip-Hotel / Flug + 4 Nächte ÜF 222 Euro /Person
Berlin mit GermanWings + Dorint Schweizerhof / Flug + 3 Nächte ÜF 190 Euro /Person
Also einfach mal vergleichen und dann entscheiden.
Wie toll die Versicherer sich gegenseitig schützen, zeigen folgende Beispiele:
2 x Steinschlag und neue Windschutzscheibe = Kündigung von der KFZ-Versicherung.
Mehr als 25 Jahre Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen, alter Vertrag, alte
Konditionen. Wahlweise Prämienanhebung um mehr als 100% oder Kündigung.
Das Fatale daran ist, wenn Versicherung kündigt, ist es fast unmöglich,
neuen Vertrag abzuschliessen, da Neuversicherer fragt, wer hat gekündigt.
Was kann man für die Reisebranche daraus folgern ?
und somit zurück zum Thema, verständlich für Alle:
Vorabentscheidung des EU - Generalanwalts
gegen Interessenverbände der Fluggesellschaften:
Entschädigungsregeln für Fluggäste gültighttp://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=economicsNews&storyID=2005-09-08T085740Z_01_DEO832236_RTRDEOC_0_EUROPA-FLUG-GENERALANWALT-20050908.xml
hallo svkp
unter Berücksichtigung der von Dir genannten Punkte
sind diese Massnahmen sicher eine legitime Möglichkeit,
Missbrauch einzudämmen.
Trotzdem bleibt aber immer ein gewisses Unbehagen
hinsichtlich "gläserner Mensch" usw..
@svkp
... und welche Kriterien werden da zugrundegelegt? Zwischen Nörglern wie beschrieben
und berechtigten Anliegen von geprellten Verbrauchern kann "der Computer" bestimmt
nicht unterscheiden. Wird vor der Vakanzabfrage schon die Adresse benötigt?
Datenschutz, ick hör dir trappsen.
Und am Ende verreisen alle ohne Veranstalter, macht ja auch irgendwo Sinn - oder ?
Es gibt auch Möglichkeiten, das Fachbuch günstiger zu beziehen.
Bei Amazon z.B. ab 55 Euro. Darüberhinaus gibt es vom gleichen
Autor auch Taschen-Fachbücher zum Thema schon ab ca. 12 Euro
wie "Mein Recht auf Reisen" - Guter Rat bei Urlaubsärger mit
Reiseveranstaltern, Fluglinien und Hotels.
Für Pauschalreisende und Individualurlauber.
Details unter http://www.reiserecht-fuehrich.de
Unabhängig von der Qualität der Diskussion hat mich sehr verwundert,
zumindest ist bei mir der subjektive Eindruck entstanden, dass es für
den einen oder anderen "Fachmann" besser ist, wenn die "dummen Touris"
nicht alles wissen. Da könnten Verbraucher dann schon lästig werden.
Womit wir wieder beim Ausgangsposting sind.
Um das Ganze noch abzurunden, auch beim Andenkenkauf in der Türkei
( hier 2 handgeknüpfte Teppiche für 45.000 EURO ! )
hat das LG Tübingen einem Widerruf des Käufers entsprochen.
Die Richter hielten deutsches Recht für anwendbar, weil zwischen dem
deutschen Reiseveranstalter und der türkischen Teppichknüpferei enge
Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestanden.
Auch hier spielte die "psychologische Situation" beim Urteil eine Rolle.
Arme Urlauber !
Details unter
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=203008
Irgendwo wird es auch Statistiken geben, welche Bereiche im Flugzeug im Notfall
eine größere Überlebenschance bieten - theoretisch. Wenn es aber diese Sitze gäbe,
wären sie längst vorgebucht. Die Exit-Plätze an den Ausgängen können im Ernstfall
natürlich am schnellsten geräumt werden, werden aber erst beim Einchecken
vergeben. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls sehr gering ist, hier
noch ein paar Tipps für sicherheitsbewusste Fluggäste:
http://www.noev.at/noevnet/Metanavigation/Security/Freizeit/Flugzeug.htm
Da scheint mir doch mal eine realistische Betrachtung angebracht. Zwischen "EVENT und KEINE LEISTUNG"
liegt zumindest bei Pauschalreisen der vertraglich zugesicherte Leistungsumfang. Am Beispiel TUI:
"Unsere Preise enthalten .. Erfrischungen bzw. Essen während des Fluges entsprechend der Tageszeit .."
Eine freiwillige Serviceleistung der Fluggesellschaft ist das Essen bei Pauschalreisen jedenfalls nicht.
Billigflieger USA: in 30 Jahren 1 Billion Passagiere - unfallfrei
Eine Stellungnahme zum Thema von EasyJet:
http://www.easyjet.com/DE/Neuigkeiten/berichterstattung_uber_flugsicherheit.html
Für alle mit Französischkenntnissen ist die "schwarze Liste" Frankreich,
welche 5 Fluggesellschaften aufführt, unter http://www.dgac.fr
jetzt einsehbar. Das Wesentliche auch in Deutsch hier:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten_aktuell/?cnt=718273
Einige Autovermieter übergeben vollgetankt und bei Laufzeiten ab einer Woche
wird der Wagen mit leerem Tank zurückgegeben. Das Benzin wird vorab
( manchmal auch etwas teurer als Pauschalpreis ) berechnet.
So kann keiner Deiner Freunde Unsinn anstellen.
Die Abgabe des Fahrzeuges geht rasant schnell, da bei Vollkasko
auch evtl. kleine Lackschäden nicht geprüft werden.
nur eine kleine Ergänzung
:
Für deutsche Rufnummern Immer 0049 oder +49 und dann die bekannte Nummer wie 17x o.ä.
( jedoch ohne die 0) wählen.
Also 0049-17x xxxxxxx
Niemand kann das ausschliessen.
Andererseits gibt es hier motivierte Beamte - so hoffe ich -
beim LBA und die fragen nicht nach der Nationalität der Airline, sondern prüfen stichprobenweise ohne Ankündigung durch die Bank.
Da der Auslöser dieses Themas ein Bericht der türkischen Luftaufsicht war,
stand dieses auch im Vordergrund. Sollte das zu
einseitig geklungen haben, es war nicht beabsichtigt.
Auch TUI (wenn auch nicht für Deutschland) hatte Helios unter Vertrag. Auch ohne Vorverurteilung kann man wohl schon sagen, dass auch dort nicht alles zum Besten bestellt war. Und das war eine EU-europäische Fluggesellschaft. Nach welchen
Kriterien werden von den Veranstaltern Flugplätze geordert
Da Pauschalurlauber letztendlich keinen Einfluss auf die Fluglinie ihres Vertrauens haben, bleibt für mich - wie in den letzten Jahren bereits geschehen - nur Direktbuchungen bei den jeweiligen Airlines.
Anders herum wird es wirklich Zeit, dass die Reiseveranstalter, wollen sie ihre Kunden binden, verbindliche Zusagen zur Fluggesellschaft machen und evtl. notwendige flugtechnische Wechsel der Airline nur mit Zustimmung des Kunden vornehmen können. Der Veranstalter, der hier qualitätssichernd als Vorreiter auftritt, kann sich eines hohen Zuspruches sicher sein. Und viele Kunden werden das ggf. auch über einen Premium-Airline-Zuschlag honorieren.
Nicht die Standzeit ist das Problem, sondern die Art und Weise, mit der immer noch
Sicherheit vorgegaukelt wird, welche bei näherem Hinsehen wie in diesem Beispiel
offensichtlich nicht immer vorhanden ist.
Was nutzt einem die Zusicherung der Reiseveranstalter, dass die Flüge nur
mit Gesellschaften durchgeführt werden, welche den eigenen Anforderungen
entsprechen, wenn die Praxis zeigt, dass es im Saisongeschäft mehr auf
andere Dinge ankommt. Vornehmlich geht es wohl um Umsätze und Verdienst.
Leider zeigt der Bericht nicht auf, welche - ausser der türkischen
Linienfluggesellschaft - Airlines noch abgestraft wurden und
entsprechend sind Spekulationen Tür und Tor geöffnet.
Eigentlich sollte man Stellungnahmen der Veranstalter zu diesem hochsensiblen
Thema erwarten können. Denn hinterher ( was keiner hofft ) ist Bedauern zu spät.
Das ist schon ärgerlich, wenn einem bei einer durchaus berechtigten Reklamation
irgendein 08-15-Antwortschreiben vorgesetzt wird. Vielleicht reicht ja schon ein
weiterer Hinweis auf jetzige Erörterung in diesem Forum, um AirBerlin zu einer
zufriedenstellenden Lösung ( Fluggutschein o.ä. ) zu veranlassen.
Da der wahrscheinlich zuständige Caterer STOCKHEIM von AirBerlin gekauft wurde,
ist der Verweis auf Probleme mit dem Caterer wohl vorgeschoben.
Frankreich hat sich entschlossen, am kommenden Montag eine sogenannte
"schwarze Liste" im Internet unter http://www.dgac.fr für Jedermann zugänglich zu machen.
Dort sollen die Fluggesellschaften mit systematischen Mängeln aufgeführt werden, die
in Frankreich nicht fliegen dürfen. Ähnliches plant die Schweiz. Inwieweit eine EU-weite
Regelung, auch hinsichtlich Veröffentlichungen, getroffen werden kann, ist noch nicht abzusehen.
wurden durch die türkische Luftfahrtbehörde festgestellt.
Details unter:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,371369,00.html