Fluglotsen-Streik
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Habe noch nichts zu diesem Thema gefunden.
Ganz aktuell Heute in der Tageszeitung gelesen: Fluglotsen-Streik angekündigt. -
Ab Montag kommender Woche soll es wohl losgehen, s. hier.

@ Peter, wieso fragst du nach der RRV, willst du wohl aufgrund dieser Angelegenheit deinen Urlaub komplett abblasen? Glaub ich nicht, dass die RRV sowas als Rücktrittsgrund akzeptiert oder steht das etwa in deinen Bedingungen?
VG viaje09
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Das kann ich mir ehrlichgesagt garnicht vorstellen, dass die RRV da greift. Streik von Fluglotsen fällt nämlich laut Reiserecht unter höhere Gewalt. Erstattung bekommst du da nicht.
Hat irgendjemand Erfahrung welche Flüge als erstes gestrichen werden? Ich hab mal gehört, dass erst die innerdeutschen dann die europäischen und dann erst die internationales gestrichen werden. Stimmt das?
Ich hab schon bisschen Bammel, unser Flug nach Punta Cana geht am 22.04.2010.

LG
Alex -
Hallo,
ich fliege am Sonntag nach PMI und habe versucht, mir den Flugplan des Düsseldorfer Flughafens für die kommende Woche anzeigen zu lassen. Es werden allerdings auf einmal nur Flüge bis 17.4. dargestellt, was sehr ungewöhnlich ist. Normalerweise kann ich mir den Flugplan für Flüge die weit im Voraus liegen anzeigen lassen. Hat das wohl etwas zu bedeuten?
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Hallo Ihr Lieben,
nein , ich würde bestimmt nicht stornieren wollen, meine Frage war : wer trägt dann die Kosten für gestrichenen Flug und das Hotel ?
Aber wie es aussieht , es soll die nächste Woche event. gestreik werden da sind wir schon in Urlaub.
Allerdings hoffe ich für die allen , die dann ihre Flüge haben, dass es zu Einigung kommt.
Sonnige Grüsse:
Peter. -
Die Kosten des gestrichenen Fluges hat man selbst zu tragen. Das ist ja das ganze, wenn dein Flug wegen einem Fluglotsenstreik gestrichen wird, kannst du wieder nach hause fahren und dir ne schöne Woche dahein machen. Von der Kohle sieht man nichts! Soviel ich zumindest weiß!
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Sorry aber dass ist totaler Humbug. Sicher wird man befördert. Du hast schließlich einen Vertrag mit einer Airline geschlossen und nicht mit den Fluglotsen.
Selbst wenn der Flug gestrichen wird, wird man evtl. umgebucht oder zu einem späteren Zeitpunkt befördert. -
Bist du dir da sicher? Da ein Fluglotsenstreit unter höhere Gewalt fällt, ist es meiner Meinung nach nicht sicher, dass man befördert wird. Wenn es drei Meter schneit, werden auch Flüge gestrichen. Und alle Passagiere können ja nicht umgebucht werden. Ich denke schon, dass da einige Leute wieder nach Hause fahren müssen.
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In dem Artikel ist von einem Streik der Flugfahrtunernehmen die Rede. Wenn die Piloten von der Lufthansa streiken is es ja was anderes als würden die Fluglotsen streiken. Wenn die Piloten streiken, muss die Lufthansa die Kosten erstatten, weil diese Einfluss auf den Streik nehmen könnte. Wenn du Fluglotsen streiken, kann jedoch die Flugggesellschaft garnichts machen (hat damit auch keine Schuld, deswegen fällt ein Fluglotsenstreik auch unter höhere Gewalt) und muss die Kosten deswegen auch nicht erstatten.
So versteh ich das ganze. Mir wär es anders auch lieber!
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Ist schon richtig, aber die Überschrift lautet "Fluggastrechte im Fall von Streiks"
Du redest ja von Kosten erstatten und Kohle ganz weg, es geht ja mehr darum befördert zu werden und nicht um die Zahlungsverpflichtung von Ausgleichsleistungen.
Du hast einen Vertrag und der muss erfüllt werden.
Gruß
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Wir fliegen am Dienstag nach Ägypten ( hoffe ich doch mal
)
Aus Angst vor dem Streik und was wäre wenn habe ich heute im Reisebüro angerufen und nachgefragt wenn ausgerechnet unserer Flughafen bestreikt würde.
Zur Auskunft bekam ich folgendes:
Falls gestreikt wird heißt es noch lange nicht das der Flug gestrichen wird. Als erstes werden wenn dann Inlandsflüge gestrichen.
Bei Pauschalreisen wird zu 99% nie der Flug gestrichen, wenn dann nur verschoben bis max. 12 Stunden. Oder man muss von einem anderen Flughafen fliegen, denn durch den geschlossenen Vertrag muss die Fluggesellschaft die Beförderung sicherstellen. Wie bereits erwähnt, entweder durch Wartezeit oder kurzfristige Umbuchung auf einen anderen Flughafen.
Die Ausfallzeit wird vom Reiseveranstalter rückvergütet.
Schönen Urlaub. LG -
moin,na das ist doch mal gut zu wissen.
gruß patrick -
Puuuh, Gott sei Dank! Dann hängt es jetzt ja "nur" noch an der Wolke

