Ich zitiere mal von einer Ratgeberseite aus dem Internet:
Beachten Sie, dass die Freigrenze immer nur pro Person und Sache(n) gilt. Beispielsweise kann nicht ein Ehepaar ein Laptop im Wert von 500 Euro zollfrei mitnehmen, da das Laptop die 430 Euro bereits überschreitet, und daher pauschaliert verzollt werden muss. Hingegen wäre es möglich, dass beide ein Laptop im Wert von je 400 Euro zollfrei mitnehmen.

), da es ja nunmal auf den US-Preis ankommt. Bei Apple ist das "umrechnen" nun sehr leicht, aber eventuell lesen hier ja auch Leute mit, die etwas anderes einführen wollen. Daher wollte ich nur klarstellen: Es kommt darauf an, was man im Ausland für ein Produkt bezahlt hat, nicht darauf, was man in Deutschland dafür bezahlen würde.