624 Ergebnisse für Suchbegriff Slowenien
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Krankenversicherungsschutz im Urlaub und gesetzl. Krankenversicherung
Weil es ja immer wieder Fragen zur Krankenversicherung im Ausland gibt – und mir gerade eine sehr aufschlussreiche Liste der gesetzlichen Krankenkassen in die Finger gekommen ist – will ich euch einmal ein paar Infos geben. Über einige Besonderheiten bin ich selbst ins grübeln gekommen.
Zuerst einmal : eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eigentlich unentbehrlich, da durch die gesetzlichen Krankenkassen weder Bergungs- noch Rücktransportkosten übernommen werden dürfen. Evt. Mehrkosten die durch die Behandlung im Ausland entstehen wie z.B. das der Arzt als Privatarzt abrechnet, Verordnungsgebühren und vieles mehr gehen immer zu euren Lasten.
Über eure elektronische Krankenversicherungskarte (die mit dem Bild auf der Vorder- und dem Eu-Symbol auf der Rückseite) habt ihr quasi einen Basisschutz im Akutfall in Höhe der Kosten die die dafür auch in Deutschland angefallen wären. Die entsprechenden Rechnungen müssen den Krankenkassen zwingend in deutscher Sprache, ersatzweise Kann auch englisch akzeptiert werden, im Original vorgelegt werden.
Versicherungsschutz mit der Karte gibt es in
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark mit Grönland
- Estland
- Finnland
- Frankreich mit Korsika, Französisch-Guayana, guadeloupe. Martinique, Reunion, Miquelon und Saint-Piere
- Griechenland mit den Inseln Kreta, Rhodos, Korfu
- Irland
- Island
- Italien mit Sizilien, Elba und Sardinien
- Kroatien
- Lettland
- Lichtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Montenegro
- Niederlande
- Norwegen
- Österreichs
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz nur für EU-Bürger
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien mit Mallorca, Menorca, Ibiza, Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa, Lanzarote, Ceuta und Melilla
- Tschechien
- Ungarn
- Großbritannien und Nordirland
- griechische teil von Zypern
Keine Gültigkeit hat die Karte in folgenden europäischen Regionen: Andorra, den britischen Kanalinseln, den Faröer Inseln, der Isle of Man, Monaco San Marino, Spitzbergen und der Bäreninsel sowie in Vatikanstadt. Und im ganzen großen Rest der Welt gibt es auch keinen Versicherungsschutz, aber auch nicht den kleinsten, über eure gesetzliche Krankenversicherung.
Und ehe ich es vergesse: für Urlaub in der Türkei,Tunesien und Bosnien-Herzegowina müsst ihr zwingend einen Auslandsreisekrankenschein anfordern, dort ist auch nichts mit der Karte direkt.
Falls es euch interessiert – vielleicht kann ein Admin die Liste irgendwo festtackern.
Bußgeldbescheid aus Italien
@ von Schmeling: Fey ist sich unsicher, ob das Schreiben echt oder ein fake ist. Dabei könnte ihr z.B. der ADAC helfen, bei dem derartige Anfragen sicherlich häufiger eingehen.
Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit könntest du mich ja mal aufklären.
„Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC nun in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt. Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen. „Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt“ , erinnert ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben.
Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen haben keine staatlichen Befugnisse. Der Autoclub AvD rät, Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.“
Aachener Zeitung vom 17.5.2016
„Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.“
ADAC Internetseiten 17.4.2018
Fazit: Eine Zwangsvollstreckung kann in D nur von einer Behörde durchgeführt werden. Ist das italienische Inkassobüro eine Behörde?
Trotzdem wird empfohlen: „Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.
Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.“
ADAC Internetseiten 17.4.2018
Problem mit Reisestornierung
Ich hab jetzt mal die relevanten Stellen aus den Sommer AGBs rausgesucht:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Frosch Touristik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Sommerkataloge 2008
Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen
o Spanien/Portugal
o Ägypten/Tunesien
o Türkei
o Griechenland/Kroatien/Slowenien/Montenegro
o Malta mit Gozo und Comino
o Italien
o Karibik/Mittelamerika
o Family
oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug /Nur-Hotel/Transfer/Nur-Ferienflug (mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus") sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug (mit der Kennzeichnung Reiseart: "Baus"):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn25%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn30%
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt75% des Reisepreises.
Da FTI Malta als Pauschalreise anbietet sind auch nur 20 Prozent Storno zulässig.
LG
holzwurm
KFZ-Versicherung im Ausland..Infos...Folgen...
als Nachtrag ein Link zur Info:
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.207;cmid;6;crid;8
Land Personenschäden Sachschäden
Andorra Unbegrenzt € 300.506,05
Albanien LEK 20 Mio. pro Person LEK 5 Mio.
Gesamtschaden: LEK 50 Mio. pro Schadenfall
Belgien Unbegrenzt Unbegrenzt
Bosnien-Herzegowina € 140.605 € 84.363
Bulgarien BGN 200.000* BGN 100.000 pro Schadenfall
* Gesamtschaden: Bei Personenschäden max. BGN 240.000 pro Schadenfall
Dänemark DKR 81 Mio. DKR 16 Mio.
Deutschland € 2,5 Mio pro Person / pro Unfall
€ 500.000
pro Unfall
Estland EEK 5,5 Mio. pro Person EEK 1,6 Mio. pro Person
Finnland Unbegrenzt € 3.300.000
Frankreich Unbegrenzt € 460.000 pro Unfall und Fahrzeug
Griechenland € 500.000 pro Unfall € 100.000 pro Unfall
Großbritannien Unbegrenzt GBP 250.000
Iran RIs 80 Mio. pro Person RIs 2 Mio.
Irland Unbegrenzt € 114.276,43 pro Unfall
Island ISK 1,35 Mrd. ISK 228 Mio.
Israel Unbegrenzt Keine Pflichtversicherung
Italien € 774.685,35 pro Unfall € 774.685,35 pro Unfall
Jugoslawien US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person
US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person
US$ 200.000 bei mehreren Personen
US$ 200.000 bei mehreren Personen
Kroatien HRK 1,4 Mio. HRK 750.000
Lettland LVL 10.000 LVL 9.000
Litauen LTL 30.000 LTL 30.000
Luxembourg Unbegrenzt Unbegrenzt (Feuer und Explosion ausgenommen)
Malta Unbegrenzt LM 50.000
Marokko Unbegrenzt Unbegrenzt
Mazedonien DM 100.000 DM 100.000
Moldawien Unbegrenzt ML 180 mindestens
ML 180.000 höchstens
Niederlande € 907.560 € 907.560
Norwegen Unbegrenzt nKr 1 Mio.
Österreich € 1.090.092 € 1.090.092
Polen € 350.000 € 200.000
Portugal € 600.000 € 600.000
Rumänien lei 1Mrd. max. lei 800 Mio. max.
Schweden sKr 300 Mio. sKr 300 Mio
Schweiz sFr 3 Mio. sFr 3 Mio.
Slowakische Republik Unbegrenzt Unbegrenzt
Slowenien SiT 110 Mio. SiT 22,9 Mio.
Spanien € 350.000 pro Person € 100.000 pro Schadenfall
Tschechische Republik CZK 18 Mio. CZK 5 Mio.
Tunesien TD 50.000 TD 50.000
Türkei Ltq 40 Mrd. pro Person
Ltq 4 Mrd. pro Person
Ltq 200 Mrd. pro Unfall Ltq 8 Mrd. pro Unfall
Ukraine UAH 8.500 UAH 25.500
Ungarn HUF 300 Mio. HUF 500 Mio.
Zypern C£ 2 Mio. C£ 60.000
Voyager of the Seas - Adriatische Küste
Hallo zusammen,
wollte noch kurz über unseren Ausflug in Slowenien berichten, für alle, die die Tour noch vor sich haben und in Koper eventuell einen Ausflug auf eigene Faust planen.
Wir hatten das Taxi über
für 2 Personen den ganzen Tag gebucht für einen Ausflug zu den Postojna-Höhlen und zum Gestüt Lipica, Preis 120,00 EUR. Um 9.00 Uhr sollten wir vom Schiff abgeholt werden. Ich habe kurz vor 9.00 Uhr die mitgeteilte Telefon-Nummer angerufen, der Fahrer war irrtümlich auf 11.00 Uhr eingestellt, hat sich aber 1000mal entschuldigt und war nach ca. 15 Min. am Schiff. Sein Name war Emil und er sprach deutsch. Wir hatten einen Mercedes Vito nur für uns allein, für 4 Personen hätte der gleiche Preis gegolten.
Der Ausflug nach Postojna in die Tropfsteinhöhle ist auf jeden Fall zu empfehlen, weitere Informationen gibt es dazu im Internet. Die Führung dauert 1,5 Std, die Temperatur beträgt 8 - 10 °C, also etwas warmes zum Überziehen mitnehmen.
Nach der Besichtigung der Höhle sind wir zum Gestüt Lipica gefahren, dort gibt es ein Restaurant, was gutes und preiswertes Essen hat. Wir bekamen gerade noch einen Tisch und konnten uns direkt vor der Show mit den Lipizanern noch stärken. Die Show beginnt um 15.00 Uhr, man sollte eine halbe Stunde vorher bereits am Einlaß stehen, dann gibt es noch einen guten Platz, Eintritt 18 EUR. Daran anschließend findet die Führung durch die Ställe statt. Auf der Heimfahrt wurde auch das Wetter besser und in Koper haben wir noch eine kurze Führung unseres Fahrers durch die Stadt genossen. Er hat uns hervorragend den ganzen Tag begleitet und uns viel Informatives zu unserem Ausflug und über sein Land erzählt. Wir können diesen Ausflug wärmstens empfehlen, bei 4 Personen ist er vergleichweise günstig gegenüber den Angeboten des Schiffes.
Ansonsten hat uns die Reise sehr gut gefallen, der Service auf dem Schiff war hervorragend, besonders unser Kellner und der Zimmersteward haben uns bestens bedient. Auch die Vielfalt an Musikdarbietungen und Shows während der Reise haben uns sehr gut gefallen. Auf alle Fälle nicht die Eisshow verpassen, die ist wirklich super!
Ich wünsche allen, die die Reise noch vor sich haben, viel Spaß und einen wunderschönen Urlaub!
LG
Ilona
Erster Urlaub in Tunesien
Hinweis
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland (bis zu 4 Monaten), Österreich, übrige EU-Länder (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch unter (c).) ;
(b) Übrige Länder: Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Fidschi, Gambia, Guinea, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Montenegro, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, San Marino, Senegal, Serbien, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten) und Vatikanstadt.
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik;
II: Übrige Länder: Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Du kannst also ganz normal und ohne Visum einreisen.
Eure Urlaubsreisen in den letzten Jahren
1987-1997
Ungarn, Tschechien, Österreich, Deutschland, Frankreich
1998
Bulgarien: Bourgas
1999
Türkei: Kumköy
Tunesien: Monastir
2000
Marokko: Agadir
Griechenland: Kreta / Rethymnon
Rumänien
2001
USA: Buffallo
Kanada: Eriesee, Niagara Fälle, Toronto
Spanien: Mallorca / Calas de Mallorca
2002
Ägypten: Hurghada
Türkei: Kemer
Türkei: Lara
Italien: Rimini
2003
Türkei: Rundreise Türkische Riviera
Türkei: Patara
2004
Deutschland: Moseltal (Koblenz, Trier, Cochem,..)
2005
Kroatien: Orebic
Bosnien
Slowenien
2006
Dominikanische Republik: Samana / Las Galeras
Niederlande: Valkenswaard
2007
Marokko: Agadir
Spanien: Madrid
2008
Hongkong
Indonesien: Bali / Tanjung Benoa
Deutschland: Hamburg
2009
Spanien: Alcala de Henares, Toledo
Thailand: Bangkok, Phuket, Ko Samui
Ungarn: Budapest
2010
Niederlande: Amsterdam
Peru: Rundreise Süd-Peru
2011
USA: New York, Washington, Philadelphia
Indien: Rundreise Rajasthan, Mumbai
Italien: Rom
Niederlande: Rotterdam
2012
Italien: Mailand
Australien: Western Australia
Malaysia: Kuala Lumpur, Langkawi, Cameron Highlands
Singapur
Portugal: Madeira
Portugal: Algarve
2013
Vietnam& Kambodscha: Rundreise
USA: Florida
Spanien: Barcelona
2014
Niederlande: Rotterdam
2015
Niederlande: Amsterdam
Eure Urlaubsreisen in den letzten Jahren
1987-1997
'Ungarn', Tschechien, 'Österreich', 'Deutschland', Frankreich
1998
Bulgarien: Bourgas
1999
Türkei: Kumköy
Tunesien: Monastir
2000
Marokko: Agadir
Griechenland: 'Kreta' / Rethymnon
Rumänien
2001
USA: Buffallo
Kanada: 'Eriesee', Niagara Fälle, Toronto
Spanien: 'Mallorca' / Calas de Mallorca
2002
Ägypten: Hurghada
Türkei: Kemer
Türkei: Lara
Italien: Rimini
2003
Türkei: Rundreise Türkische Riviera
Türkei: Patara
2004
Deutschland: Moseltal (Koblenz, 'Trier', 'Cochem',..)
2005
Kroatien: Orebic
Bosnien
Slowenien
2006
Dominikanische Republik: 'Samana' / Las Galeras
Niederlande: Valkenswaard
2007
Marokko: Agadir
Spanien: Madrid
2008
Hongkong
Indonesien: 'Bali' / 'Tanjung' Benoa
Deutschland: Hamburg
2009
Spanien: 'Alcala de Henares', Toledo
Thailand: 'Bangkok', 'Phuket', Ko Samui
Ungarn: Budapest
2010
Niederlande: Amsterdam
Peru: Rundreise Süd-Peru
Malta: 'Malta', 'Gozo', Comino
2011
USA: New 'York', 'Washington', Philadelphia
Indien: Rundreise Rajasthan, Mumbai
Italien: Rom
Niederlande: Rotterdam
2012
Italien: Mailand
Australien: Western Australia
Malaysia: 'Kuala Lumpur', 'Langkawi', 'Cameron' Highlands
Singapur
Portugal: Madeira
Portugal: Algarve
2013
'Vietnam'& Kambodscha: Rundreise
USA: 'Florida'
Spanien: Barcelona
2014
Niederlande: Rotterdam
2015
Niederlande: Amsterdam
Spanien: Mallorca
2016
Deutschland: Cochem
Ungarn: Budapest
Schweden: Stockholm
Der Fußball-Thread!
@'Ewing Oil' sagte:
@ Holginho: keine Angst tiefer rutschen wir nicht!! Am nächsten Samstag entern wir das rote Gummiboot und holen unseren ersten Auswärtsdreier!!!
(Das wäre zu schön um wahr zu sein - wird aber garantiert nicht passieren! Ich hab fast schon keine Lust das Spiel zu tippen, weil ich zum erstenmal realistisch keine Chance auf einen Punktgewinn sehe!!)
@Ewing Oil, ich verweise auf meinen Beitrag vom 26.05.2006 um 07:16 Uhr.
@'Ewing Oil' sagte:
Ja, PSG sollte wirklich gesperrt werden! Der Verein ist verantwortlich für seine Fans und sein Umfeld!Schafft er das nicht das selbst zu regeln muß halt von "außen" eingegriffen werden!
@Ewing Oil, demnach hätte Deutschland nach der WM in Frankreich (als deutsche Hooligans einen französischen Polizisten zum Krüppel schlugen) gesperrt werden müssen. Weiter Ausschreitungen deutscher Hooligans beim Länderspiel in Slowenien. Es hat den Anschein, als habe Deutschland seine Hooliganszene nicht im Griff.
Eine Sperre des Vereins PSG halte ich für nicht erforderlich. Allerdings muß man die Fans da treffen wo es weh tut, damit sie sich von den Hooligans distanzieren, nämlich Heimspiele von PSG ohne Zuschauerbeteiligung und vor allen Dingen Aufklärung der wirklichen Fans über die randalierende Minderheit, die mit Fußball und vor allem mit dem Verein nichts verbindet, sondern nur auf Ransdale aus sind.
Die deutschen Fans haben sich selbst, ich will mal sagen, gereinigt. Will ein kleines Beispiel zum besten geben, als 2 Hundertschaften Polizisten im Frankfurter Fan-Block ca. 20 Hooligans schützen mußten, ja ihr habt richtig gelesen, die Polizisten mußten die Hooligans schützen, da die wahren Fans (begleitet mit "wir wollen euch hier nicht sehen" rufen) auf die Hooligans eingedroschen haben. Als die Gegengerade dies mit bekam, waren in kurzer Zeit 1/3 der Plätze leer, man wollte den Eintracht-Fans unterstützen bzw. zur Hilfe kommen, was nnicht nötig war.
Dieses Beispiel soll zeigen, daß die wahren Fans ein gesundes Rechtsempfinden haben und in der Lage sind, durch Aufklärung und den Dialog mit den Verantwortlichen des Vereins, sich von jenen zu trennen, die dem Verein nur Schaden zuführen wollen. Ich glaube an die wahren Fans, auch bei PSG.
Gruß Werner