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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Azur Air

Korrekt ist, dass alle für verspätete Azur Fluggäste relevanten Aspekte bereits im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausführlich behandelt sind. Dort kann man ggf. auch erfahren, dass die sogenannte in block time den Zeitpunkt markiert, an dem die Verspätung bemessen wird. Zusätzlich findet man diverse Links zur aktuellen Rechtsprechung - insofern müssen solche hier nicht wiederholt beigetragen werden.

Interessierte können sich über Verspätung / Flugzeitenänderungen / Annullierung oder Nichtbeförderung informieren, über Fristen und sogar über mögliche Unterstützung bei den Einreden ... man musste hier demnach gar nichts "einführen".

Der Export in diesen Thread beruht auf Fragen von Usern; man könnte sie kurz und präzise beantworten anstatt von einer Frankfurter Liste zu schwurbeln, das wäre in der Tat "schlanker" ... :wink:

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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

Ich verlinke hier mal ins Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen mit dem Hinweis auf eine BGH Entscheidung zu sog. Einzelleistungen (leider nur Hotel!) aus dem Jahre 2016.

Auf den erst Blick müsste diese Entscheidung Grundlage für viele der hier betroffenen Nur Hotel Kandidaten sein, die Ihre Buchung bei FTI vorgenommen haben. Es wurde zu Anfang von einem User berichtet, dass er für seine reine Hotelbuchung eben jenen Sicherungsschein erhalten hat.

Ich denke die Betroffenen sollten ihre Reiseunterlagen nochmals genau durchsehen, ob sie etwas übersehen haben.

Zwar verstehe ich nicht so ganz, weshalb der DRSF immer wieder betont, die reinen Hotelbuchungen seien durch ihn nicht abgesichert. Da müsste dann aber im Lichte dieser Entscheidung schlüssig argumentiert werden, warum sie nicht zur Anwendung kommt.

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Sahra Su Luxury Resort/Edit--jetzt: Sahra Su Holiday Village

Du kannst ja gerne "Hilfestellungen" geben - worin aber (außer der mehr als abenteuerlichen "Empfehlung" einen Rechtsweg mit (höflich formuliert) höchst zweifelhaftem Ausgang zu bestreiten) sollten diese bestehen?

Aber sicher bist Du so überzeugt von Deiner Empfehlung eines Rechtswegs, daß Du gerne sämtliche Kosten übernimmst, wenn diese "Hilfestellung" bei anderen ein Schlag ins Wasser wird, oder?

Alle relevanten Optionen wurde bereits mehrfach (im übrigen größtenteils nicht von Dir) genannt - alles andere ist mit Verlaub, Mumpitz!

Und ja, diese "Hilfestellungen" gehören ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Und nun sollte hier themenkonform diskutiert werden - und da geht es um Informationsaustausch zum genannten Hotel!

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Vtours Teil I

@seldako

Das "Problem" ist ja, dass es derzeit keine "Rechte" gibt, da Flugzeiten immer noch voraussichtliche / mögliche sind.

Eine Zumutbarkeit liegt - und m. E. auch vor Gericht - in einer Verschiebung von ca. 6 Std. Ob auch bei 8 Std., kann ich dir nicht sagen.

Für die 10 1/2 Std. der Nachhinten-Verlegung wird i. d. R. im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" geraten, den RV anzuschreiben und es mit einer Erstattung von 50% eines Tagessatzes zu versuchen... die der RV gewähren kann aber nicht muss.

Wäre nett, wenn du noch meine obige Frage beantworten würdest. ;)

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Byebye

curi, den Hang zu wilden Vermutungen wird @Richard nicht ablegen (können).

@Richard

Ich find's aber gut, dass du ein wenig in andere Threads geschaut hast. Dort wirst du gewiss festgestellt haben, dass die Beschwerden wegen Flugzeitänderung nicht selten sind.

Solltest du weitere Infos darüber einholen wollen (diese Beschwerden sind nämlich Legion), empfehle ich dir die Threads

"Flugzeitänderung" (155 Seiten): klick hier   und "Alles zum Thema Flugzeitenänderungen..." (188 Seiten); klick hier   - im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".  ;)

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Namensänderung bei FTI

Warum? Falls deine Klage Erfolg hat zahlt die Beklagte die Anwaltskosten.

Du musst ggf. den Sachstand von der Versicherung beurteilen lassen. Falls keinerlei Erfolgsaussichten bestehen wird die nämlich keine Verfolgung befürworten.

Nun gut, es gibt allerdings bereits eine einschlägige Spruchpraxis zum Thema "Ersatzperson". Mehr darüber solltest du im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen finden oder einfach mal das Schlagwort googeln.

Ferner wird nicht einfach etwas "im System" geändert, das ursprüngliche Ticket (non refundable) wird weitgehend entwertet und ein neues muss ausgestellt werden. Das hat mit X Produktion wenig zu tun, es handelt sich ein Linienflugticket, das bereits personalisiert ist und ungültig wird.

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Kurzfristige Reparaturarbeiten an der Poolanlage Beatriz Playa & Spa auf Lanzarote

Da der Titel dieses Unterforums "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" lautet hier mal meine Meinung:

Mit der Ankündigung von Baumaßnehmen entbindet sich der Veranstalter weitestgehend von Regressforderungen im Nachgang des Besuchs.

Was ich nicht so ganz verstehe: Ein geleerter Pool entbehrt meines Erachtens der vorgesehenen Bestimmung zum Baden, und Sonnenbaden dürfte bei der Beschreibung der Maßnahmen auch nur so mittel gelingen.

Lese ich richtig, dass es 3 Pools gibt? Falls immer 2 recht uneingeschränkt nutzbar sind sollte sich die Beeinträchtigung im Rahmen halten.

Bleibt eure Skepsis so wäre mein Rat: Suche nach Alternativen und unterbreite dem Veranstalter deine Änderungswünsche.

Leider sind die Angaben etwas unkonkret, daher fällt die Beurteilung der Wirkung auf den Erholungswert schwer.

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Sunexpress (XQ/XG)

Leider korrekt - bei einer Nicht EU-Airline ist ein Flug aus einem Nicht EU-Land vom Anpruch einer Kompensation gem. der VO(EG)261/04 ausgeschlossen.

Kundenbindung mittels Kulanz? Scheinbar Fehlanzeige. Das ist sehr ärgerlich ...

Allerdings gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und sind belegte Mehrkosten auf dieser Grundlage regelmäßig zu erstatten. Eine Ablehnung mit der Nichtzuständigkeit der VO zu verargumentieren erscheint mir reichlich billig ...

Günes Ekspres Havacilik ist übrigens Mitglied der Trägerschaft der SÖP Schlichtungsstelle. Ich würde das Beschwerdeformular beherzt benutzen um nicht tatenlos aufgeben zu müssen.

Sofern du weitere Optionen der Einrede erörtern möchtest empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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Umbuchung auf Partnerairline

Du schreibst hier im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", diese Aspekte sind geklärt: Das Einsetzen von Partnerairlines ist rechtens.

Außerdem möchtest du glauben machen, Avion Express habe euch mit einem Seelenverkäufer und "Aushilfspiloten", der zwischendurch in der Kabine gewirkt hat, geflogen? Du bestreitest, Avion Express habe die nötigen Voraussetzungen für einen Flugbetrieb in der EU genauso zu erfüllen wie Condor selbst? Du verlangst, dass eine Crew der deutschen Sprache mächtig sein müsse?

Sorry, aber selten eine größere Ansammlung vollkommen haltloser Vorwürfe gelesen ...

Im Übrigen führt all deine Empörung nicht zu rechtlichen Ansprüchen gegen Condor und ist hier demnach an der ganz falschen Stelle gepostet.

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!