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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Grand Blue Beach Hotel

@Florian

Nur zur Info:

Ein Veranstalter kann nur die Hotels anbieten, die er in seinem Angebot hat.

Desweiteren:

Ja, man kann kostenfrei stornieren, wenn das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht und das angebotene Ersatzhotel nicht zusagt.

Ein Recht auf eine "Ausgleichszahlung" hinsichtlich höherer Kosten bei nachfolgender Neubuchung hat man m. E. nicht.

Stelle doch deine Frage ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" in den Thread "Hotel ist noch nicht fertig - was tun ?"  - klick hier   ;)

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Delphin BE Grand, ex Botanik, Lara

Sofern zugesagte Hoteleigenschaften nicht verfügbar waren kann man sich im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" über die Modi und ggf. den Erfolg einer Reklamation informieren.

Ne "Watschn" via Bewertung mag zwar befriedigen, bringt aber zumeist nichts ein! ;)

Mein letztes Rixos Erlebnis liegt etwas zurück - Fan bin ich nie geworden. :?

Daher ist es zwar nur Hörensagen aber ich kenne doch einige ehemalige Stammgäste, die aus verschiedenen Hotels der Gruppe enttäuscht berichteten bezüglich des Serviceniveaus und recht veränderten Publikums.

Solche Eindrücke sind immer subjektiv, jedoch regelmäßige im Pool schippernde "Stoffwechselendprodukte" dürfen einen schon mal missstimmen ...

:shock1:

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Erfahrung mit Jahn-Reisen ?

@SaschaG

Damit liegst du völlig richtig: Man sollte bei Buchung einer Pauschalreise nicht in Wunschzeiten investieren, denn dass diese sich jederzeit ändern können, kommt nicht nur bei Buchung über Jahn-Reisen vor, sondern auch bei Buchung über andere Veranstalter.

Nun schreibst du aber im geschlossenen Thread, du hättest nicht pauschal gebucht. Flüge und Hotel aber über Jahn ? Schau mal z. B. hier zur Definition Pauschalreise.

Lies auch mal ein wenig in diesem Thread (Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen") : Flugzeitänderung vor der Reise Dort findest du viele Beispiele.

Und willkommen im Forum, Sascha.

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Azur Air

Azur Air hat Kooperativität versprochen.

Die pauschale Aussage, direkte Einreden dauerten "immer ewig" ist schlicht falsch. Ich habe einen etwas tieferen Einblick und kann versichern, dass tatsächlich der weit überwiegende Teil in 4-8 Wochen erledigt ist - im Interesse des Fluggastes.

Wenn es mal knarzt und Gerichte bemüht werden, dauert es sehr demokratisch für alle gleich lang ... das liegt allerdings an den Gerichten und nicht an der Art der Beitreibung!

Der richtige Ort für diese Thematik ist übrigens das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, wo es bereits auch reichlichen Lesestoff dazu gibt.

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Situation der Hotels an der Türkischen Riviera

@2012berndf

schau mal bitte hier im Forum unter Reiserecht hier findest du sicher Hilfe bezüglich eines Rücktritts vom Vertrag.

Die Situation der Hotels in der Türkei würde ich selbst als sehr angespannt betrachten. Auch dort stehen vorallem die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund. Daher verstehe ich aus Sicht der Hoteliers eine Verschiebung der Eröffnung.

Nicht desto trotz ist es für dein einzelnen, den es betrifft, sehr ärgerlich und ich verstehe sehr wohl die Aufregung!

Ich wünsche dir trotzdem einen hoffentlich sehr erholsamen Urlaub!

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Wie würdet ihr entscheiden?

@Rovinia

Du kannst dein Eingangsposting kopieren und ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" stellen.

Allerdings hat @Mühlengeist gestern Nachmittag (17.14 Uhr) bereits das Wichtigste zusammengefasst - darunter, dass das Problem bereits seit 14 Tagen bekannt ist und sofort der RRV hätte gemeldet werden müssen, wenn Flugunfähigkeit besteht und dies vom Arzt attestiert wird.

Einzelheiten dazu solltest du aber im oben erwähnten Forum erfragen.

Noch besser wäre allerdings: RRV kontaktieren (ob's trotz der verspäteten Meldung  übernommen wird) und zusätzlich - wie ebenfalls schon geschrieben - Airline / Hotel kontaktieren im Hinblick auf no show.

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Onur Air

Nein, es gibt kein derartiges "Wahlrecht". Die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 kann nur vom Luftverkehrsunternehmen beansprucht werden, für die Veranstalter gilt indessen die Erstattungspflicht von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung (ungeachtet des Verschuldens) und natürlich für jede weitere.

Zudem findet die VO(EG)261/04 auch nur Anwendung auf Abflugdestinationen in der EU bzw. EU basierte Airlines für nicht EU Abflüge.

Ansonsten sind die Bestimmungen des MÜ anzuwenden (beispielsweise Rückflugverspätung).

Präzise Informationen zur Vorgehensweise findet man übrigens im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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1-2-Fly

Mucky01:

@bekodu

Das hat noch nichts zu sagen. Schau mal "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" 6 Tage vor Abflug - Hinflug storniert

Ich habe auch 4 Wochen vorher alle Unterlagen erhalten. War auch über 1-2 Fly gebucht, die Schadenersatzansprüche gehen an TUI. Deshalb ist in meinem Betrag TUI genannt.

Ich hoffe, dass es bei dir nicht so abläuft.

LG Mucky01

Du machst mir ja Mut.Ich hoffe aber das beste,bis jetzt haben wir noch nie Probleme gehabt.Der Flieger steht auch bei FMO auf dem Flugplan,also möchte ich mir die Vorfreude auch nicht nehmen lassen.

LG Bekodu

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Schlimmstes Hochwasser in Thailand seit 63 Jahren !!!

Stichwort "Prozessflut", ohne offizielle Reisewarnung des AA lehnen sich die Veranstalter völlig entspannt zurück und überlassen die Angelegenheit ihre routinierten Anwälten.

Diese bekommen ihre Kohle in jedem Fall... vom Kläger, der auch noch unfröhlich seinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten löhnen darf.

 

Auch Holginho, Merz und ich lehnen uns gelassen zurück und freuen uns schon auf die vielen neuen Beiträge im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ;)  

 

Ich sehe keinen Anlass meine Buchungen ab Mitte Januar für Bangkok, den Norden mit Chiang Mai und im Süden zwei Destinationen im Februar in Frage zu stellen :D

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!