@dus sagte:
- bis dahin erstmal zinsfreies Vorfinanzieren.
Ach komm, in Zeiten von Negativzinsen noch mit Zinsschaden zu argumentieren, ist nun wirklich kein Argument, es sei denn, Du kannst einen Nachweis erbringen, weil Du z.B. Dein Konto überziehen musstest. "Hätte", "wäre" und "stellt Euch mal vor" sind nach den Buchstaben des Gesetzes erst einmal nicht zu berücksichtigen, sondern nur der tatsächlich entstandene materielle Schaden.
Wie vonschmeling schon richtig geschrieben habt, könnt Ihr, wenn Ihr es geschickt anstellt, vielleicht eine kleine Kulanzerstattung rausschlagen, da ein Rechtsstreit für den Veranstalter auch bei guten Gewinnchancen ebenfalls lästig und teuer ist. Falls Ihr das aber vor Gericht durchziehen wollt, müsst ihr schon eine verdammt gute Show vor Gericht abziehen und einen Richter mit sehr, sehr weichen Herz finden, um da was wegen "zerstörter Urlaubsfreuden" rauszuschlagen...




aber da zeigt sich mal wieder wie der rundum-sorglos-Urlauber in Verzweiflung gerät wenn was nicht so wie geplant verläuft. Anscheinend hat der TE aber grundsätzlich alles richtig gemacht und die Freundin dürfte auch wieder beruhigt sein, also alles gut. Ansprüche dürften, da keine Mehrkosten, keine entstanden sein, der Rest ist eh nur hypothetisch.