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Riesenproblem mit Ryanair-Buchung :-(

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  • BlumentigerB Offline
    BlumentigerB Offline
    Blumentiger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Zitat: So ähnlich wird's bei RyanAir auch sein, alles was nicht Standard ist, geht nicht.

    ...u.a. darum ist es so billig!!!

    Heinz


    Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

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    • kevkaK Offline
      kevkaK Offline
      kevka
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      ADEgi wrote:
      Hallo,

      das Problem hier dürften aber wirklich die unterschiedlichen Flugdaten sein. Dadurch ist es für die Airline keine Doppelbuchung. Hier könnte der Knackpunkt liegen.

      Gruß

      Berthold

      Genau da liegt das Problem. Allerdings bin ich der Meinung, dass es nach einem Fehlerreport, dass die Buchung leider nicht möglich war und man das Procedere bitte wiederholen soll, egal ist, ob man genau den Flug, gar keinen Flug oder einen anderen Flug wählt.

      Dumm ist nun eben, dass der Flug doch gebucht wurde, und die das als 2 reguläre Buchungen ansehen und selbstredend auch nicht ändern wollen (hey, das sind immerhin fast 500€ mehr für die)..

      Mein Problem ist nun, zu beweisen, dass die Seite einen Fehler hatte ..

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo,

        es ist halt so, daß man bei Ryanair mit Kulanz nicht viel erreicht. Vor allem weil die Gesellschaft auch von solchen Fehlbuchungen leben muß. Dinge, die bei unseren deutschen Charterairlines, oder einer renomierten Liniengesellschaft, mit einem Anruf (ggf. vom Reisebüro) erledigt werden können gehen halt bei Ryanair gar nicht. Vor allem vedient die Gesellschaft mit jedem Fax und jedem Anruf erneut an Dir.

        Oder anders herum gedacht. Früher, oder später erwischt die ganz legale ******* halt jeden mal.

        Gruß

        Berthold

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        • dreckbackeD Offline
          dreckbackeD Offline
          dreckbacke
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallole Berthold,

          ich schließe mich voll und ganz Deiner Meinung an - obwohl ich auch sehr oft mit Billigfliegern unterwegs bin und von den billigen Tickets profitiere hat dies eben auch seine Risiken.
          Ich rate den zwei Studentinnen auch eher die doppelten Tickets zu stornieren als lange zu lamentieren und auf Kulanz zu hoffen!

          Einfach eine Schadensbegrenzung machen - und die Stornos zahlen.
          Die 1,84 € Hotline am besten gleich vergessen - wie Du schon sagtest verdienen die da auch noch mal an uns..

          Hatte übrigens auch mal Stress mit ner Hotline - hat mich 20 € gekostet und die Einsicht dass sie doch nur eines von mir mögen... mein Geld!!

          Seither halte ich es wie chriwi - immer kurz nen screenshot und die Emails checken bewahrt einen oft vor bösen Überraschungen.

          Grüßle Ralf

          Meine Flugstatistik: 762.809 km 1031.51h 280 Flüge

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          • BlumentigerB Offline
            BlumentigerB Offline
            Blumentiger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            verstehe nun einmal mehr den oft in unserer Familie gehörten Ausspruch:

            Das Billigste ist oft das Teuerste!

            Heinz


            Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hallo Ralf,

              wenn ich richtig liege, dann kann man bei der Ryanair doch gar nicht vorher stornieren. Vor allem, wenn die Erstattung sich nicht ändert, würde ich das auf gar keinen Fall tun. Es sei denn vorher gibt es den Kerosinzuschalg zurück und danach nicht mehr. Denn wenn ich schon nicht mehr bekomme, dann soll Ryan auch nicht die Möglichkeit bekommen diesen Sitz erneut zu verkaufen.

              Gruß

              Berthold

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              • dreckbackeD Offline
                dreckbackeD Offline
                dreckbacke
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallole Berthold,

                klar da hast Du Recht. Vor 3 Jahren konnte ich noch meinen von FKB geplanten Flug für 50 € stornieren - hab gerade mal auf der Ryanair Seite geschaut und hab mit verwundern festgestellt dass es nur noch eine Rückerstattung der Steuern gibt und die Gebühr dafür 20 € beträgt.
                Damals gab es allerdings Meinenswissens auch noch nicht die Möglichkeit der Namensänderung - das kostet jetzt aber mittlerweile online 100 € pro Strecke.

                Grüßle Ralf

                Meine Flugstatistik: 762.809 km 1031.51h 280 Flüge

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                • AdelaideA Offline
                  AdelaideA Offline
                  Adelaide
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  SOLLTE sich die Buchungsseite wie hier dargestellt verhalten haben ist das ein ganz klarer Fehler von Ryanair den nicht der Kunde zu verantworten hat. SOLLTE Ryanair trotz des offenkundigen Irrtums (die selben Personen buchen den selben Flug zweimal kurz hintereinander) auf "Vertragserfüllung" bestehen wäre das nichts anderes als Betrug und das ist in keinem EU-Land statthaft. Hinzu kommt dass normalerweise Buchungsvorgänge protokolliert werden.

                  Da im Eingangsposting eine Rechtschutzversicherung erwähnt ist - raus aus dem Forum und ab zum Anwalt.

                  So einfach kann es sich die Airline nämlich nicht machen.

                  LG Adriana

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                  • BlumentigerB Offline
                    BlumentigerB Offline
                    Blumentiger
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @adelaide
                    Das Problem: Die Kunden haben eben NICHT 2 x den gleichen Flug gebucht, sondern zuerst am Tag X und dann - etwas später - am Tag Z, da mittlerweile die Preise für den Tag X bereits gestiegen sind. Es wird meines Erachtens schwer bis unmöglich, nachzuweisen, dass der Kunde nur am Tag X fliegen wollte und nicht am Tag X und Z.

                    ...möchte Ryanair nicht in Schutz nehmen, aber es wurde halt schon etwas übereilt (nochmals) gebucht, anstatt dass das E-Mail Kto. über eine allfällige Bestätigung gecheckt wurde. Es ist halt auch ganz toll , wenn die Flugpreise fast im Minutentakt ändern, wollen wir, d.h. die Kunden das wirklich? Aber das ist ein anderes Thema....

                    Vielleicht sollten die Fluggesellschaften ihr ganzes Angebot bei Ebay verkaufen...

                    Gruss

                    Heinz


                    Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bumblebeeB Offline
                      bumblebeeB Offline
                      bumblebee
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Wie weit liegen denn die zwei Flugtermine auseinander? Wurde noch Hotel etc gebucht?
                      Ich würde auf jeden Fall gebrauch von der Rechtschutz machen, und versuchen nachzuweisen dass die Flüge Urlaubsflüge sind (Überschneiden sich vielleicht auch die Zeiträume der Hin- und Rückflüge?), sprich keine Businessflüge wo man gerne auch mal innerhalb von ein paar Tagen rumjettet, und es daher total bekoppt wäre 2 Flüge zu buchen. Die Argumentation, dass die Flüge inzwischenzeit für das ursprüngliche Datum teurer geworden sind, finde ich schon schlüssig...

                      Ich drück euch die Daumen!

                      Viele Grüße, bumblebee
                      01.04.09 - 17.04.09 Vietnam (Süd-Nord-Tour)
                      17.04.09 - 12.05.09 Bangkok, Krabi und Umgebung, Koh Phangan / Koh Tao, Chiang Mai u.v.m freu

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                      • kevkaK Offline
                        kevkaK Offline
                        kevka
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Dankeschön ! Die zwei Buchungen überschneiden sich. Ryanair könnte nun noch argumentieren, dass wir vielleicht später einen besseren Termin gefunden haben und nun einfach so tun, um den ersten Flug wieder "loszuwerden".

                        Denn Storno ist wie erwähnt überhaupt nicht möglich. Flüge verkaufen ? Mit Gebühren übersteigen die Werte die Lufthansapreise sehr und außerdem: Sind wir nicht schuld.

                        Wegen der Spekulation seitens Ryanair, dass wir es aus Absicht gemacht haben: Ich habe beiden Damen gesagt, dass sie löschen können, was sie wollen. Uns ist das grade ziemlich egal. Antwort: Nö.

                        Dass wir wohl schlecht zweimal hinfliegen können, bevor wir überhaupt zurückgeflogen sind, interessiert dort auch keinen. Oh mann ey .. Also doch Herr Advocat ..

                        Danke euch für die vielen Antworten!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bumblebeeB Offline
                          bumblebeeB Offline
                          bumblebee
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Aber ganz sicher zum Rechtsanwalt!! Vor allem da es sich überschneidet!!! Ich drück euch die Daumen!

                          Viele Grüße, bumblebee
                          01.04.09 - 17.04.09 Vietnam (Süd-Nord-Tour)
                          17.04.09 - 12.05.09 Bangkok, Krabi und Umgebung, Koh Phangan / Koh Tao, Chiang Mai u.v.m freu

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                          • kevkaK Offline
                            kevkaK Offline
                            kevka
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Danke dir !

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DerCavemanD Offline
                              DerCavemanD Offline
                              DerCaveman
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Erklaerungsirrtum nach BGB 119 I (evtl. in Verbindung mit BGB 120). Anfechtung nach BGB 121 ist anscheinden umgehend erfolgt, ein ersatzpflichtiger Schaden nach BGB 122 I duerfte kaum oder nur in geringer Hoehe entstanden, evtl. sogar nach BGB 122 II ausgeschlossen sein.

                              Viel Spass bei der gerichtlichen Durchsetzung!

                              Gruss
                              Caveman

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BlumentigerB Offline
                                BlumentigerB Offline
                                Blumentiger
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Wo ist denn der Gerichtsstand? Deutschland oder Irland?

                                Falls die Prozessakten auf Englisch übersetzt werden müssten, überschreiten bereits die Kosten für die Übersetzung den Streitwert - wobei die Kosten dann die unterlegene Partei tragen müsste.

                                Heinz


                                Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Hallo,

                                  ich befürchte trotz allem, daß hier einfach die Klage nicht funktioniert, da ganz einfach der Beweis fehlt. Ob ein Screenshot als solcher fungieren könnte, wäre auch fraglich. Kann aber unter Umständen ausreichen.

                                  So lange also ein definitiver Beweis fehlt wird die Klage keinerlei Erfolg haben.

                                  Ich erinnere mich an ein Beispiel mit der Ryanair bei der ein Kunde gleich mehrere Tickets zu einem Euro am gleichen Tag gekauft hat. weil er einen Umsteigeflug geplant hatte. Dieser hatte dann aber wegen schlechten Wetters (Schnee) soviel Verspätung, daß Ihm das dann auch nichts genutzt hat.

                                  Somit ist also eine Mehrfachbuchung auf verschiedenen Flügen für die Airline nichts ungewöhnliches und somit kann daraus auch keinerlei Anspruch erwachsen, daß dies die Fluggesellschaft hätte erkennen müssen. Dies wäre einzig bei zumindest teilweise identischen Flügen gegeben.

                                  Somit heißt meine Prognose, daß hierbei nichts herausspringen wird. Meine Meinung: Die Steuern zurückfordern und das nächste mal nicht mehr mit Ryanair fliegen, wobei die hier nur eingeschränkt etwas dafür können. Mit etwas Geduld hätte das auch anders geklappt. Aber nachher ist man halt immer schlauer.

                                  Einfach unter Lehrgeld verbuchen.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BlumentigerB Offline
                                    BlumentigerB Offline
                                    Blumentiger
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    kevka wrote:
                                    Dankeschön ! Die zwei Buchungen überschneiden sich. Ryanair könnte nun noch argumentieren, dass wir vielleicht später einen besseren Termin gefunden haben und nun einfach so tun, um den ersten Flug wieder "loszuwerden".

                                    Denn Storno ist wie erwähnt überhaupt nicht möglich. Flüge verkaufen ? Mit Gebühren übersteigen die Werte die Lufthansapreise sehr und außerdem: Sind wir nicht schuld.

                                    Wegen der Spekulation seitens Ryanair, dass wir es aus Absicht gemacht haben: Ich habe beiden Damen gesagt, dass sie löschen können, was sie wollen. Uns ist das grade ziemlich egal. Antwort: Nö.

                                    Dass wir wohl schlecht zweimal hinfliegen können, bevor wir überhaupt zurückgeflogen sind, interessiert dort auch keinen. Oh mann ey .. Also doch Herr Advocat ..

                                    Danke euch für die vielen Antworten!

                                    Hallo
                                    Also wenn die Flüge mit den Gebühren nicht oder nur unwesentlich mehr Kosten als bei der Lufthansa, frage ich mich, wieso nicht gleich bei Lufthansa gebucht worden ist - so wären jetzt zumindest Stornomöglichkeiten und eine bessere Beratung vorhanden.

                                    Im Zeitalter wo es Mitmenschen gibt, welche auf Mallorca ein Wochenendhaus besitzen, ist das mehrmalige Fliegen innerhalb von 14 Tagen nicht so selten. Inbesondere kann ja der eine oder andere Hin- oder Rückflug bei einer anderen Gesellschaft gebucht worden sein, d.h. die etwas sonderbare Folge der Flüge beweist hier leider nichts.

                                    Andrerseits kann Ryanair die elektronisch generierte Bestätigungsmail vorweisen, kann also belegen - ungeachtet was auf Eurem PC erschienen ist - dass die Buchung korrekt entgegen genommen worden ist und Euch bestätigt worden ist.

                                    Ein seriöser Rechtsanwalt rät Euch m.E. hier von einer Klage ab (es sei denn er will sich auch noch an Euch bereichern), da es m.E. wirklich fast unmöglich ist, zu beweisen, dass ihr NICHT die nun gebuchten Flüge erstehen wolltet.

                                    ...und ich sehe es halt schon als "Fehler" eurerseits, bei Schwierigkeiten bei einer elektronischen Buchung, gleich in Panik zu verfallen und sofort - ohne abchecken des elektronischen Postfachs - eine erneute Buchung nachzuschieben. Die Preise hätten ja vielleicht um 5 Euro steigen können, also sofort, sofort, sofort buchen!

                                    Sehe das gleich wie Berthold: Als teures Lehrgeld abbuchen!!!

                                    Tut mir leid für Euch, da ich denke, dass ihr als Studenten das Geld sicher besser gebrauchen könntet. Wünsche trotzdem einen schönen Urlaub.

                                    PS. Bin nicht von der Reisebüro-Fraktion, weiss einfach, dass bei Schwierigkeiten bei einer Internet-Buchung NIE eine (zweite) Buchung nachgeschoben werden darf ohne eine evtl. Bestätigung abzuwarten!

                                    Heinz


                                    Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @Blumentiger

                                      Ich habe das so verstnden, daß die Flüge erst mit den Umbuchungsgebühren teuere werden als die LH Flüge.

                                      Aber wieso eigentlich LH beim Ziel Teneriffa? Die fliegt diese Strecke (ab FRA) doch gar nicht. Könnte also maximal ein Codeshare mit der Condor sein.

                                      Ich würde die Flüge je nach Reisezeit kurzfristig im Internet anbieten. Die Preise verändern sich ja und ab Hahn fliegt ja auch nicht gerade jeder. Einen Sinn macht das aber erst dann, wenn die regulären Ryanair Flüge teurer werden, als die von Euch gebuchten inklusive der Umbuchungsgebühr. Zumindest dann, wenn Ihr nicht nur Euren Verlust reduzieren wollt.

                                      Gruß

                                      Berthold

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                                        #39

                                        Gerichtsstand ist Irland

                                        Sehe es ebenfalls wie die beiden vor mir.

                                        Keine Kulanz bei Ryanair und keine Chance gerichtlich dagegen vorzugehen da die Beweislast definitiv beim Kunden liegt.

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                                          #40

                                          Blumentiger wrote:
                                          PS. Bin nicht von der Reisebüro-Fraktion, weiss einfach, dass bei Schwierigkeiten bei einer Internet-Buchung NIE eine (zweite) Buchung nachgeschoben werden darf ohne eine evtl. Bestätigung abzuwarten!

                                          Hallo Heinz,

                                          glaub blos nicht, daß auch nur einer der Reisebürofraktion eine gute Meinung zu der Gesellschaft hat. Die RB-Fraktion mag es einfach nicht wenn man Ihr verbieten will ein Produkt zu verkaufen. Das hat die Airline versucht.

                                          Offiziell, weil es zu viele Probleme gab. Inoffiziell natürlich weil auch die Ryanair den Vergleich scheut und bei im Reisebüro gebuchten Flügen die Zusatzleistungen halt auch oft dort gebucht werden und nicht auf der Homepage der Airline.

                                          Daher weht der Wind! Denn zu den Preisen kann auch Ryanair keinerlei Gewinne machen, wenn die Zusatzleistungen nicht gewinnbringend an den Mann, oder die Frau gebracht werden.

                                          Gruß

                                          Berthold

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