Imitate und der Zoll
-
Hallo,
die Türkei lädt sehr zum Einkaufen ein!
Da es aber fast nur Imitationen aller Art gibt, wollte ich nachfragen ob schon jemand Schwierigkeiten beim deutschen Zoll hatte.
Auf Eure Antworten wartend
Gruss
Peter -
Hallo Peter
komme gerade aus der Türkei. Wir hatten keinerlei Probleme beim Zoll. Ich denke mal, wenn Du nicht gerade den ganzen Koffer voll hast, wird auch keiner was sagen. Wir selber hatten 8 Teile dabei.
Gruß Anja -
Passend dazu kam vorhin um 22.00 Uhr ein Bericht im ZDF Heute-Journal. Es ging genau um diese Markenpiraterie in Ländern wie Türkei, Polen und China.
Die Zollbeamten machten aber auch klar, das bei der Einreise verstärkt Gepäckkontrollen durchgeführt werden!!
Entschärfend muß dabei gesagt werden, daß Produkte für den "eigenen Hausgebrauch" bis 175,00 € mitgenommen werden dürfen!! Ab 175,00 € greift das Gesetz, da die Grenze zur Straftatverfolgung überschritten ist.
Es geht hauptsächlich darum gewisse Händler, wie z.B. bei Ebay "auszutrocknen" um den Verlust bei den Original Marken einzudämmen.Das heißt, das ich ein paar T-Shirts, Sweat-Shirts, Jeans oder anderes bis zu einem Wert von "geschätzten" 175,00 € ruhig in der Türkei im Bazar oder auf einem Markt kaufen und auch nach Deutschland einführen darf!
Na prima!
Aber nicht übertreiben, gelle? -
... was bedeutet, daß ich mit einer Diesel-Jeans und zwei Esprit-Shirts bei den 175 Euronen angelangt bin, eher drüber ...
Dieses Problem scheint sich zu verschärfen, Fakes können als Original gewertet werden, obwohl man nur € 40 dafür bezahlt hat.
Vielleicht sollte ich mal wieder bei zoll.de nachschauen...
-
Das mit den 175 Euro ist mir bekannt. Aber ich hatte das durch diverse Berichte (den heutigen habe ich leider nicht gesehn) inzwischen so verstanden , das so Sachen wie T-Shirts, Brillen, Taschen etc. sprich gefakten Markenartikel generell verboten sind ???? Ich habe inzwischen nämlich schon überlegt, ob mein Sohn noch genug "normale" passende T-Shirts hat, damit wir nicht bei Einreise schon solche Sachen dabei haben lach
@Erika: Auf der Seite hat sich nix getan. Da hab ich heute noch geguckt
LG ELLI
NOCH 56 TAGE BIS URLAUB -
Nee, ich glaub eher die gehen von den dortigen "Marktpreisen" aus.
Sonst wird eben der "Rest" auf mehrere Koffer bzw. Personen verteilt und das teuerste angezogen. (Schwitz!!)Dazu fällt mir noch ein Satz von H.-D. Hüsch ein: "Der Rheinländer hat an sich von nix `ne Ahnung, kann aber alles erklären!!"
-
Das ist ja das Problem!
Die Sachen sehen echt aus (die Originale der Brands werden ja oft im Auftrag der Unternehmen in der Türkei hergestellt, exportiert und hier vielfach teurer verkauft). Die Käufer in der Türkei wissen ja nicht, was sie kaufen. Der deutsche Zoll empfiehlt, die Quittungen aufzubewahren und mitzunehmen... Nun sucht mal einen Basari, der einen Quittungsblock besitzt...!
Wenn ich überhaupt kaufe, dann nur noch ein oder zwei Teile, denn mittlerweile wird auf den Basaren viel minderwertige Ware verkauft, man muß schon genau hinschauen.
Besser ist es, eine Stadt in der Nähe zu besuchen und dort einzukaufen, wo die Einheimischen kaufen. Denn da gibt es auch "Hugo Boss", wo nicht Hugo Boss draufsteht... in hervorragender Qualität. Und wer braucht schon z.B. dieses dämliche Krokodil..?
-
Wenn du dich in den Hotels umschaust, wirst du aber recht schnell erkennen, das den meisten Menschen das Krokodil wichtiger ist als das Shirt oder die Hose selbst......
Greetz,
Stefan -
Hallo,
schaut mal was ich noch so gefunden habe:
Zitat:> Wenn die ital. Finanzpolizei "Bußgelder" verhängt, muß es in Italien doch wohl eine Strafvorschrift geben, die den Erwerb "nachgemachter" Markenartikel dem staatlichen Strafanspruch unterwirft. Natürlich gilt das Recht des "Tatorts". Jedenfalls für Deutschland ist mir aber keine derartige Vorschrift bekannt, lasse mich jedoch gerne aufklären.
Unstrittig ist, daß das deutsche Markengesetz (MarkenG) Schadenersatz- und Unterlassungspflichten statuiert, wenn jemand im "geschäftlichen Verkehr" eine fremde Marke benutzt. Diese Ansprüche sind aber rein zivilrechtlicher Art (§ 14 MarkenG).
Darüber hinaus stellt § 143 MarkenG die "widerrechtliche Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr" unter Geld- bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Bei "gewerbsmäßiger" Begehung ist die Strafe Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn sich jemand durch die Tat eine regelmäßige Einnahmequelle von einiger Höhe verschaffen will).
Diese Vorschriften des dt. Rechts betreffen aber alle nicht den Urlauber, der sich eine "falsche" Tasche, T-Shirt,... kauft. Dem es höchstens passieren, daß ihm der dt. Zoll den ganzen Krempel abnimmt:
§ 146 MarkenG: "Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen....auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist.Wenn aber jemand am Flughafen vom dt. Zoll mit zwei Koffern voll falscher Sonnenbrillen, Handtaschen usw. erwischt wird, liegt natürlich eine Markenverletzung im "geschäftlichen Verkehr" vor. Aber der Standard-Urlauber, der allein für den persönlichen Bedarf eingekauft hat....?
Noch was: Bitte die ganze Thematik nicht mit dem Urhebergesetz durcheinanderbringen (dieses beträfe z.B. nachgemachte Musik-CDs, Software usw.).
Noch was zum 2. (wird jetzt zwar Türkei-untypisch, gehört aber zum Thema -sorry Admin): Man muß gar nicht so weit gucken (Italien, Türkei): Auf den Basaren an den deutschen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien wird nur solch nachgemachtes Zeug verkauft (Textilien, CDs usw.). Abgesehen davon, daß es keine regelmäßigen Zollkontrollen mehr gibt, ist dieser höchstens dann eingeschritten, wenn jemand die Wertgrenzen überschritten hatte (also mehr als eine Stange Zigaretten, 1 Flasche Schnaps usw.).
Zitatende
Ich betone nochmals der v.g. Text ist nicht von mir, sondern ich habe ihn in einem Forum gefunden!Gruss
Peter -
Und schon hast du das Recht des Urhebers verletzt.
++++
Falls jemand mit einer falschen Rolex kommt, die kann sofort beschlagnahmt werden.
Auch bestimmte Gartenzwerge aus Polen, welche in D. unter Gebrauchsmusterschutz stehen, werden eingezogen. Der Zoll, z.B. in Frankfurt (Oder) hat eine Liste mit Fotos der vom Hersteller in D. geschützten (Tiere) ähem Gartenzwerge.