Nilkreuzfahrt gewonnen
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Ohh man,
wurde heute nachmittag doch tatsächlich angerufen, um auch an dieser tollen Umfrage, wie ich denn den Club Bertelsmann finden würde, teilnehmem zu dürfen.
Da ich ja wusste, dass man diesen Typ, der zu einem nach Hause kommt, nicht mehr so schnell los wird und er einem auch noch Lexika verkaufen möchte, habe ich natürlich abgelehnt, allerdings nichts von der Reise erwähnt, wollte mich nicht mit dem abärgern.
Naja, so on.
Schönen Gruß
N. -
pummelwuff wrote:
hallo ihr alle,man sollte doch meinen, dass sich die großen Lotteriegesellschaften an einer solchen Vorgehensweise stören, oder nicht? Hätten die nicht guten Grund und Möglichkeiten, um erfolgreich gegen solche Mitbewerber vorzugehen? Dann wär's auch nicht, als ob eine Ameise, sondern ein Elefant dem andern auf die Füße tritt.

Das ist doch grade die große Sauerei, die zahlen doch BC die Provisionen und dann sind das noch halb-ganz staatliche Organisatoren.Geh mal auf Glückspirale,dann weist du wer da beteiligt ist.Jemand der sein Glücksspielmonopol damit begründet, das er besonders verantwortungsvoll zum Schutz der Bürger damit umgeht!

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das ist alles ein Verein?! Auch "Aktion Mensch" und so was
Kann ich mir nicht vorstellen... Aber mir scheint, das Ganze geht sowieso über meinen Horizont.Möchte auch auf die Liste (Bottrop, NRW). Bei meinem derzeitigen Glück, bin ich bestimmt die 100.!
Bah, et gippt echt zuviel Raffzähne. Und Dummbatze wie mich, die sich fast en bisken gefreut hätten übber son Gewinn.
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Nö Da gibt es noch jemanden aus Brunsbüttel. Schau mal auf die Liste
klick hier -
Betreff: ANWÄLTIN GESUCHT
So Leute, ich meld mich dann auch nochmal kurz!
Sofern sich die ganze Sache am Ende als ein großer Fake herausstellen sollte, werde ich mich gerne als Anwältin bereit erklären, die Massensammelklage vor Gericht zu bringen! Und es ist tatsächlich natürlich besser, wenn sich zunächst einmal die Leute mit Rechtschutzversicherung verbünden würden
Die andern könnten dann gefahrlos nachziehen!Aber bevor man wirklich etwas zu durchsetzbaren Ansprüchen sagen kann, benötigt man die Unterlagen!
Solange werde ich die Diskussion hier verfolgen und nach Eingang der Unterlagen überlegen, ob man rechtlich weiter vorgehen kann! Schließlic h gehöre ich ja auch zu den überglücklichen Gewinnern ;)))
Am Ende werden die dann sicherlich noch beim Aufnahmetest für den Club die Berufe der einzelnen Mitglieder erfragen g.... damit zunmindest die lästigen Juristen wie meinewenigkeit nicht unter den Gewinnern sind

Also dann postet fleißig weiter!!!
LG Kessmania
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buki154 wrote:
bin ich eigentlich die einzige aus schleswig holstein
Kreut52
Laut Liste bin ich wohl der einzigste aus Schleswig-Holstein???? Die anderen wollen Ihren tollen Gewinn :? wohl geheimhalten.Also mal sehen ob sich noch welche aus unserem schönen Bundesland melden. 
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Hallo Kessmania,
herzlich willkommen im Club
Du bist Juristin...wie schön. Meine Frage an Dich; sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig? Gibt es nicht nur die Möglichkeit der sog Prozessverbindung, wo der zugelassene Amtsrichter, getr. Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung zulassen kann, wenn es bei allen Verfahren um die selbe Rechtsfrage geht? Und was will man überhaupt einklagen, den Gewinn? sprich den Aufenthalt auf einem Nilschiff mit Frühstück? und den Rest bezahle ich selber? Das ist doch vergebene Liebesmüh
Der Bertelsmann Konzern bewegt sich mit dieser Aktion noch im dunkelgrünen Bereich. In der Gewinnmitteilung stand lediglich: Sie haben gewonnen, was erfährt man erst wenn man die Hotline anruft.. halt eine Nilreise..stimmt ja auch, nur den Flug und die Verpflegung muss man noch bezahlen. Oder wie siehst Du die Sache?
Dies ist nur meine persönliche Meinung, bin ja auch kein Volljurist, nur eine RA-Fachangestellte.Gruß
Sabine -
weil es ja auch nur ein "Angebot" ist und war. Du hast lediglich den Aufenthalt auf dem Schiff gewonnen mit Frühstück
Über den Rest, wie Flug Verpflegung und Ausflüge, Transfer usw. unterbreitet man Dir dann großzügig ein Angebot 
Gruß
Sabine -
Ahotep wrote:
Hallo Kessmania,herzlich willkommen im Club
Du bist Juristin...wie schön. Meine Frage an Dich; sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig? Gibt es nicht nur die Möglichkeit der sog Prozessverbindung, wo der zugelassene Amtsrichter, getr. Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung zulassen kann, wenn es bei allen Verfahren um die selbe Rechtsfrage geht? Und was will man überhaupt einklagen, den Gewinn? sprich den Aufenthalt auf einem Nilschiff mit Frühstück? und den Rest bezahle ich selber? Das ist doch vergebene Liebesmüh
Der Bertelsmann Konzern bewegt sich mit dieser Aktion noch im dunkelgrünen Bereich. In der Gewinnmitteilung stand lediglich: Sie haben gewonnen, was erfährt man erst wenn man die Hotline anruft.. halt eine Nilreise..stimmt ja auch, nur den Flug und die Verpflegung muss man noch bezahlen. Oder wie siehst Du die Sache?
Dies ist nur meine persönliche Meinung, bin ja auch kein Volljurist, nur eine RA-Fachangestellte.Gruß
SabineHallo Sabine,
Du hast schon recht, dass es in Deutschland die typischen "Sammelklagen" so nicht gibt!
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Jeder Kläger muss in Deutschland seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Daher würde es vorliegend wohl eher zu einer Prozessverbindung kommen.
Ich meinte das mit der Sammelklage auch nur symbolisch.
In Bezug au den möglichen Klagerfolg kann ich zur Zeit nicht besonders viel sagen. Ich habe von dem Club nur eine telefonische Gewinnzusage, so dass es ohne weiteren Schriftverkehr nicht möglich ist, genaueres mitzuteilen. Es ist in diesem Fall eben nicht so, wie bei den Urteilen, in denen die " Gewinner" direkt angeschrieben wurden und denen eine konkreter Gewinn zugesagt wurde.
Aber ich denke, dass wird man schon sehr bald feststellen!
LG
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@ Tosca,
da schlägt der Hot Button erst nächste Woche zu
Mich würde ja wirklich mal interessieren, wieviele Gewinner es überhaupt gibt? Ich habe die Damen im Pflegestift meine Schwiegermutter, die alle im BC sind, gewarnt...nicht anrufen und keine Lose kaufen...wäre ja auch eine Frechheit bei Demenzkranken 
Gruß
Sabine