Auf Klage ankommen lassen?
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Hallo,
habe im Februar mit meiner Familie eine Pauschalreise nach Kenia mit 12Fly(Tui Group) gemacht. Gebucht war ein Hotel mit Miniclub, Animation, Billiard, Volleyball usw. Auch abwechslungsreiche Büffets wurden im Prospekt erwähnt, die in der Realität nur aus zwei bis 3 zur Auswahl stehenden warmen Gerichten bestanden, wobei ein GEricht davon IMMER, also JEDEN TAG, gegrillter Seefisch war.
Kinderbetreuung gab es gar keine, man musst die Animateure mehrmals dazu überreden, überhaupt irgendetwas zu tun, mit den Kindern haben sie nichts gemacht.
Der Billiardtisch war eine absolute Katastrophe, Löcherübersät und absolut unbespielbar.
Volleyball wurde in den kompletten 3 Wochen nicht ein einziges Mal angeboten.
Dreckiges Geschirr am Kaffeetisch war die Regel.Wir hatten noch einiges mehr zu beanstanden, was absolut nicht so war, wie im Prospekt beschrieben.
Da es unser Jahresurlaub war, mit zwei kleinen Kindern, sind wir absolut enttäuscht und nicht erhohlt zurückgekommen. Wären die Angestellten im Hotel nicht so nett gewesen, wir hätten die 3 Wochen nicht durchziehen können.Der Urlaub war sehr teuer, wir haben also nach mehrmaliger Beanstandung am Urlaubsort, nach unserer Rückkehr dem Reiseveranstalter geschrieben und um Reisepreisminderung gebeten. Nach mehrmaligem Schriftverkehr haben wir jetzt eine Reisepreisminderung von 10,78% zugesagt bekommen.
Für diesen Katastrophalen Urlaub ist uns das zu viel zu wenig, auf weitere Forderungen wird nicht eingegangen.Ein Anwalt sage uns, wir könnten realistisch 30 % bekommen, die Kosten für Gericht usw. belaufen sich auf 720 Euro, die wir nur bekommen, wenn wir Recht bekommen.
Meine Frage nun:
Sollen wir wirklich Klagen, oder stehen die Aussichten nicht so gut, wie unser Anwalt das darstellt?
Brauchen wir überhaupt einen Anwalt, um beim Gericht eine Klage einzureichen? -
Hallo,
ob klagen oder nicht, das kann/sollte man Dir hier eher nicht raten. Da dies eventuelle Rechtfolgen für den Schreiber haben kann.
Beim Reisedatum fällt mir eigentlich nur ein, daß die Reise kurz vor, nach oder während der Unruhen in Kenia stattgefunden hat. Hier könnte es durchaus auch sein, daß der eine oder andere Mangel aufgrund höherer Gewalt nicht zum tragen kommen könnte.
Wurdet Ihr eigentlich vorab informiert? Gab es eventuell ein Schreiben, daß mit Einschränkungen zu rechnen wäre? Dies ist sicherlich von der Rechtslage her relevant.
Gruß
Berthold
p.s. Wenn ich Volleyball spielen möchte und es in der Anlage irgendwo einen brauchbaren Ball und ein Netz gibt, dann spiele ich Volleyball und schaffe es auch ein Team zusammenzutrommeln. Dazu brauche ich nciht zwingend Animateure.
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er Viktoriabarsch ist doch sehr beliebt
Der Nilbarsch (Lates niloticus) ist eine Süßwasser-Fischart aus der Familie der Latidae aus der Ordnung der Barschartigen. Er wird bis etwa 1,80 m lang und bis zu 70 kg schwer. 100 g enthalten 93 kcal (389 kJ), 19,1 g Eiweiß und 1,8 g Fett.
Darüber hinaus weist der Nilbarsch einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren auf.Die Nilbarsche wurden im Viktoriasee ausgesetzt.
Ich hätte mich gefreut, jeden Tag Fisch zu bekommen

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@ juanito
Fisch oder nicht Fisch - das ist die Frage des Anglers - nicht die, um die es dem Threadöffner geht....

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Also wir haben vorab nur den Hinweis des Auswärtigen Amts bekommen, mehr nicht.
Das es keine Kinderbetreuung gibt, das kann wohl nicht höhere Gewalt sein.
Auch dass die Animateure nichts getan haben hat für mich nichts mit den Unruhen zu tun.Selbst ein Volleyballteam zusammenbekommen ist nicht meine Aufgabe, wenn es laut Prospekt angeboten wird.
Und auch dreckiges Geschirr und die anderen Mängel die wir ertragen mussten kann wohl kaum auf Unruhen zurückzuführen sein, die zumal an der Südküste nicht vorhanden waren.
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Darf ich fragen um welches Hotel es geht?
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Eine Klage ist immer ein Risiko, das muss euch klar sein. U.U. kommt es billiger sich außergerichtlich zu einigen und damit den Fall vom Hals zu haben als sich aufwendig, risikoreich und evtl. auch teuer 100 Euro mehr "herauszuschlagen".
Und um noch eine Frage des Eingangspostings zu beantworten - es gibt keine Pflicht sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen - diese Pflicht gibts (glaube ich) erst ab Landes- oder gar Oberlandesgericht aufwärts.
Saluti Tom
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sexysusi wrote:
Ein Anwalt sage uns, wir könnten realistisch 30 % bekommen, die Kosten für Gericht usw. belaufen sich auf 720 Euro, die wir nur bekommen, wenn wir Recht bekommen.Klar, sagen Anwälte sowas, sie verdienen ja daran.

Ich würde die Gesellschaft nochmal anschreiben und vorschlagen, sich auf 20% Nachlass zu verständigen, dann würdest Du auf den Klageweg verzichten.Wenn die nicht drauf angehen, nimm das Angebot an. Ich würde das Prozesskostenrisiko nicht eingehen, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Falle auch eintritt. I.d. Regel "gewinnt" man so ein Verfahren ja nicht, sondern man vergleicht sich vor Gericht. Und dann bleibst Du in jedem Falle zumindest auf einem Teil der Anwalts- und Prozesskosten sitzen.
Und wie's ausgeht? Du kennst ja den Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man Gottes Hand......"
Gruß Serramanna
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Es geht um das Hotel Diani Sea Lodge.
Und es geht nicht um 100 Euro, die wir mehr wollen. Bei einem Reisepreis von fast 5000 Euro geht es um 1000 Euro mehr, da uns bisher nur 500 angeboten wurden.
Die zuständige Dame sagt, die Minderung ist nur auf den Aufenthalt anzurechnen, nicht auf die Gesamtreisekosten. Sie weiß das, denn Sie arbeitet schon länger in diesem Bereich. (Ihre Aussage)
UNd somit sind, laut Ihr, 500 Euro mehr als angemessen und es gibt keinen Cent mehr.Bei dem Anwalt habe ich übrigens nur eine Anfrage gestellt, was das Kosten würde und wie er die Chancen beurteilt.
Wenn ich ihn jetzt nicht damit beauftrage will er 50 Euro Beratungsgebühr, dafür, dass er mir die Chancen und die Kosten geschrieben hat. (Bin übers Internet auf Ihn gestossen)Das ist ja auch heftig, ich frage an und schon kostet es 50 Euro.....Super echt
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Na ja, geh mal zu nem Arzt und schüttle dem die Hand, das macht auch gleich 20 Euro Beratungsgebühr ... weshalb soll ein Anwalt umsonst arbeiten? Das mit den 100 Euro war nur ein Beispiel und sollte verdeutlichen dass evtl. das Risiko am Ende mit nicht mehr als vorher bei doch erheblichem Mehraufwand dazustehen zu groß ist.
Du willst 1500, bekommst 500 geboten, am Ende einigt man sich vor Gericht auf 1000 und du hast 400 Mehrkosten - ob sich das lohnt musst halt selbst entscheiden.
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sexysusi wrote:
Selbst ein Volleyballteam zusammenbekommen ist nicht meine Aufgabe, wenn es laut Prospekt angeboten wird.Hallo klar bist Du dazu nicht verpflichtet. Die Frage ist aber, was im Katalog steht. Falls dort einfach unter kostenlosen Sportarten "Volleyball" steht, dann reicht ein Netz und ein Ball.
Es steht nirgends im Katalog, daß dort ein Animateur dies anbietet. Ich hatte den Winterkatalog gerade zur Hand. Davon, daß ein Animateur ein Spiel leiten oder organisieren wird ist nirgends die Rede.
Auch wenn ich weiß, daß es im Normalfall anders üblich ist. Einen Rechtsanspruch bezüglich dieses Punktes kannst Du sicher schon knicken.
Wäre schön, wenn Du postest um welches Hotel es sich gehandelt hat. Dann könnte man mehr sehen.
Danke
Berthold
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sexysusi wrote:
Es geht um das Hotel Diani Sea Lodge.Also ich würde die 500 € nehmen, bevor du noch mehr Geld für den Anwalt zahlst

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Hallo,
ich pflücke dein Posting einfach einmal so auseinander, wei es ein gegnerischer Anwalt täte. Also nix persönliches, sondern einfach mal damit Du deine Chancen abschätzen kannst:
- abwechslungsreiches Büffet:
Also ich denke, daß drei warme Gerichte ausreichen sollten. Wenn sonst noch genug kaltes wie Salat und Dessert vorhanden war, denke ich, daß hier die Chancen schlecht sind. Täglich zwei neue Gerichte kann man im Zusammenhang mit den Rest schon als abwechslungsreich bezeichnen.
Wobei hier wichtiger wäre, ob das Essen geschmeckt hat.Nicht vergessen sollte man in diesem Zusammenhang auch die ausgeschriebenen drei Sterne. Da passt das schon.
- Miniclub:
Ich weiß nicht, ob es eine Definition hierfür gibt. Das einzige was ich lese ist, daß ein Miniclub zu bestimmten Öffnungszeiten angeboten wird. Das könnte aber auch ein einfaches Spielzimmer sein, denn es wird kein Wort von Animation und Unterhaltung für Kinder gesprochen. (Schon gar nicht in Deutscher Sprache) Noch nicht einmal eine Betreuung ist erwähnt.
Folglich der nächste Punkt, den Du knicken kannst.
Bleibt also noch vom Eingangsthread der Billiardtisch und das schmutzige Geschirr zum Frühstück übrig. Ersteres kannst Du sicher mit einem Foto beweisen. Bei zweiterem wird es auch schon schwieriger, zumal wenn ich die anderen Bewertungen ansehe.
Meine Idee ist, daß Du eventuell einiges, was Du von vorherigen Urlauben kennst einfach hineininterpretiert hast und als gegeben voraussetzt. Vor allem muß man einfach bei drei Sternen in Kenia zu Abstrichen bereit sein. Solltest Du also nicht noch mehr gravierendes posten, so denke ich, daß das Angebot von 12Fly nicht so schlecht war.
Gruß
Berthold
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sexysusi wrote:
Der Billiardtisch war eine absolute Katastrophe, Löcherübersät ~~~~~Ein Billardtisch öhne Löcher ist ein Caramboltisch.

Das mit dem fehlenden Netzt hast du bestimmt schriftlich.Das brauchst du als Beweis.Ein fehlendes Netz ist schwierig zu fotographieren. -
SO: wenn da mal jemand superschlau sein will:
Die Löcher die DU meinst, heißen Taschen.
ICH meinte Löcher mitten auf dem Tisch.
Ich weiß schon wovon ich rede, denn mein Mann spielt Billiard in der Liga.
Zum Netz:
Ich habe alles der Reiseleitung gemeldet, wir haben Bekannte die auch dort waren und das bestätigen können.Zum Buffet:
Hätte es jeden Tag was anderes gegeben, das wäre in Ordnung gewesen, aber es gab immer den selben Fisch und das zweite wiederholte sich auch sehr oft, das dritte gab es meist gar nicht.
Ich will wirklich nicht mekern, bin auch kein Nörgler und geniese meine Urlaube im Normalfall immer, aber das waren einfach riesengroße Mängel die uns den Urlaub sehr schwer genmacht haben.
Wenn von einem internationalen Miniclub von 4 - 11 Jahren die Rede ist, gehe ich nciht davon aus, das es ein kleiner stikiger viel zu heißer Raum mit vielen Verletzungsgefahren ist, in dem eine Plastikrutsche steht, die keine 6 jährige aushält und zerissene zerfledderte Spiele in einem Regal. Der Ausdruck MiniCLUB lässt eindeutig mehr erwarten.
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sexysusi wrote:
Der Ausdruck MiniCLUB lässt eindeutig mehr erwarten.Hallo,
ich will Deine Kritik ja nicht in Abrede stellen. Hat der Veranstalter ja auch nicht, denn sonst hätte er ja nichts angeboten.
Hier ist aber eine klare Interpretation vorhanden. Im Zusammenhang mit der Tatache, daß keinerlei Kinderanimation zugesichert wird ist es klar, daß da auch nichts passieren muß. Alles andere ist reine Annahme, auf die aber sicher kein Rechtsanspruch besteht.
Das mit der Verletzungsgefahr ist wieder etwas anderes. Die sollte nicht über das übliche Maß hinausgehen.
Nochmals zum Thema Billiard. Ein Tisch mit Löcher soll natürlich nicht sein. Es muß aber auch klar sein, daß garantiert in einem drei Sterne Hotel in Kenia kein Tisch vorhanden ist, der auch nur annährend Ligacharakter /-qualität aufweist. (Hast Du auch nicht gesagt - aber nur mal so nebenbei)
Gruß
Berthold
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Ich habe versucht einen Spaß zu machen aber wenn dein Freund supersuperschlau ist weil er Liga spielt frage ihn bitte warum man zu NeunerBall,Neuner Ball sagt und nicht NeunerKugeln.Billardspieler spielen mit Kugeln.Volleyballer mit Bällen und manchmal auch mit Netz.Kugeln haben auch keinen Hohlraum.Bälle schon.Warum sagt man Taschen?Wenn man eingelocht oder versenkt sagt und nicht eingetascht oder eingesteckt?
Ein Billardtisch hat Löcher auch wenn dazu Taschen gesagt wird.Wünsche der viel Erfolg und etwas mehr Humor.
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Hallo sexysusi
Vielleicht solltest Du ins Keniaforum wechseln.
Dir/Euch ist hoffentlich klar das es durch die "Unruhen" auch in den Hotels zu leichten Engpässen kam. Damit meine ich durchaus auch die Abwechslung am Büffet.
Ob fehlender Volleyball das Urlaubsvergnügen schmälert ist subjektiv.Kenia ist ein schönes Land, mir tut es Leid das ihr es so kennengelernt habt. :?
Erik