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Auf Klage ankommen lassen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ADEgiA Offline
    ADEgiA Offline
    ADEgi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    erik e. wrote:
    Ob fehlender Volleyball das Urlaubsvergnügen schmälert ist subjektiv.

    Hallo,

    das ist keine Frage. Wenn etwas so ausgeschrieben wird, dann muß es auch da sein. Rein die Höhe der Entschädigung ist ein anderes Thema. Und darum geht es hier.

    Beispiel: Wenn etwa die Stangen da gestanden hätten. Ein Netz aber fehlte, dann ist ein Mangel vorhanden. Dieser wird aber wohl maximal im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen.

    Nun weiß ich nicht, was ein Volleyballnetz kostet, aber ich gehe davon aus, daß das nicht allzuviel sein kann, sofern es vor Ort erhältlich gewesen wäre.

    Ich kann also zum Beispiel nicht 500,- € für diesen Punkt fordern, wenn ich selbst für vielleicht 50,- € Abhilfe hätte schaffen können. Kommt aber wiklich auf die genaue Situation vor Ort an.

    (Beträge als Beispiel vage herausgegriffen)

    Gruß

    Berthold

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Könnte es nicht auch evtl. sein, daß das Hotel aufgrund der Tatsache, daß viele bedingt durch die Unruhen umgebucht haben, nur sehr schwach belegt war? So schwach, daß es gar nicht genug Gäste für eine Volleyballpartie und andere Animationstätigkeiten gegeben hat? Animationsprogramme leben nun mal von Beteiligung - wenn nicht genug Beteiligung oder Gäste da sind, kann das durchaus als "höhere Gewalt" angesehen werden.

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      • BulgarienfanB Offline
        BulgarienfanB Offline
        Bulgarienfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Interessant wäre hier auch neben den Prozentsätzen die Bemessungsgrundlage. Also, ob die Entschädigung prozentual vom gesamten Reisepreis (incl. Flugkosten) oder von den reinen Aufenthaltskosten zu bemessen ist.

        Gruß

        Manfred

        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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        • HolzmichelH Offline
          HolzmichelH Offline
          Holzmichel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hm,

          ich will jetzt nicht den Umstand bewerten, daß Ihr Euren Familien-Jahresurlaub im Februar in einem 3-Sterne-Haus in Kenia verbringt, dafür 5000 Euronen (2 Erw., 2 Kleinkinder) ausgeben musstet, was sicher marktgerecht ist.

          Also, Ihr fliegt nach Kenia und findet keine animierten Volleyballspiele - sicher auch keine Interessenten dafür - vor, keinen Miniclub oder keinen funktionierenden Billardtisch vor !
          Klar, daß ist schon extrem schlimm !
          Und dann eben noch diese furchtbare Büffet !

          Zugegebener Weise hätten wir uns da auch beschwert - freut man sich doch so auf seinen Jahresurlaub, liest die wunderbaren Glanzbröschüren und, und, und - und nun ist der Billardtisch kaputt !

          Das Entschädigungsangebot, was Euch der RV gemacht hat, finde ich realistisch und würde es annehmen.

          Auch wenn`s jetzt für Verärgerung sorgt, lasse ich mich noch zu folgender Bemerkung hinreissen :
          Ich/wir waren noch nie in Kenia, wissen aber aus Literatur, Film und Geschichten um die tollen Schönheiten und Besonderheiten dieses afrikanischen Landes. Und gerade deshalb werden wir irgendwann nochmal dies Land kennenlernen - natürlich in einer Zeit, wo sich die innere Lage entspannt hat.
          Und wenn wir dort sind, werden wir sicher keine Billardspiel oder Volleyball vermissen, denn das erwarten wir von einer Reise nach Kenia am Allerwenigsten !
          Sorry!

          Erwin

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • erik e.E Offline
            erik e.E Offline
            erik e.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Na gut im Katalog wird von Beachvolleyball gesprochen. Der Beach ist öffentlich - denke an die "Unruhen".

            Der Gedanke von Sina1 ist da sehr gut. Mangelne Auslastung des Clubs u. damit eingeschränktes Angebot.

            ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ansprüche aus der Gewährleistung, so heißt das Ding richtig, können sowohl auf den einzelnen Tagespreis als auch anteilig auf den Gesamtreisepreis bezogen sein. Es hängt davon hab, inwieweit der Mangel eine quasi "Gesamtminderung" (oder Wertlosigkeit des Urlaubs) beeinflusst hat oder nicht.

              Nicht ganz korrekt ist die Aussage, was im Katalog drinsteht muss auch da sein. Denn das trifft nur dann zu, wenn man glaubhaft machen kann, diese Einrichtungen auch nutzen wollte: ein kinderloses Ehepaar wird kaum glaubhaft machen können, dass ein fehlender Miniclub einen Mangel dargestellt hat, so als Beispiel.

              Was sicherlich sein muss, dass Sportgeräte dem durchschnittlich zu erwartetenden Standard und Nutzung entsprechen muss. Allerdings denke ich dass ein mangelhafter Billardtisch eine eher untergeordnete Größenrolle bei Ansprüchen aus Gewährleistung darstellen wird.

              Zu den Themen Essen und Kinderclub wäre ich vorsichtig, ohne die genaue Beschreibung zu kennen! Abwechslungsreich heißt schon, dass mehrere Speisen täglich angeboten werden und diese täglich wechseln. Ich meine, so im fünf bis siebentägigen Rythmus dürfen sich dann aber wieder diese Speisen wiederholen.

              Beim Kinderclub wird es definitiv von der Beschreibung abhängen, was man sich da erwarten darf. Klar ist aber jedenfalls, dass objektiv erkennbare Verletzungsgefahren dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen wären (Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltpflicht).

              Ob hier nun 10 % angemessen wären oder mehr, kann ich so aufgrund der hier gemachten Angaben nicht wirklich sagen. Gefühlsmäßig - da es sich eigentlich dem Grunde nach nicht um Hauptleistungen handelt bzw. "Hauptleistung" Essen als solches erbracht wurde* - meine ich vielleicht in der Größenordnung Minimum 10 Maximum 20 % ...

              • Fisch... wenn im Katalog in irgendeiner Form erwähnt, wird man dagegen nichts sagen können. Schließlich liegt ja Kenia am Meer.

              Meint
              Peter

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              • höhenfliegerH Offline
                höhenfliegerH Offline
                höhenflieger
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo

                Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast die dann die Anwaltskosten übernimmt,dann lass es mit dem Anwalt,denn der will nur sein Geld verdienen und denkt da weniger an dich

                LG Ina

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • EharrietteE Offline
                  EharrietteE Offline
                  Eharriette
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Also ich würde ohne Rechtschutzversicherung das Risiko nicht eingehen.
                  Wir hatten mal ein Problem wo wir auch eindeutig vom Veranstalter übers Ohr gehauen wurden.
                  Der Strand sah super aus und es war auch nicht davon die Rede, dass man da nicht baden kann, weil der Hurrican vor 3 Jahren alles weggespühlt hatte und nur noch Felsen übrig waren usw.usw.
                  Das Angebot haben wir auch nicht angenommen und ohne Rechtschutzversicherung hätten wir gar nichts übrig behalten !
                  Also wenn Du dreist 5oo Euro mehr bekommst, aber die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten selbst übernehmen must, weil meist ein Vergleich abgeschlossen wird.
                  Da passt der Veranstalter schon drauf auf, dann hast Du nicht viel davon nur den ganzen Stress.
                  Lieber den Spatz in der Hand als ne "taube" auf dem Dach ! 😉
                  Gruß Elke

                  liebe Grüße Elke

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich persönlich würde die 10 Prozent nehmen.

                    Schließlich muß man aus den gesamten Reisekosten den Fluganteil rausrechnen, da dieser mängelfrei war. Und die reinen Hotelkosten sind nun mal in Kenia Penauts.

                    Wenn von den 5000 Euro unterm Strich nur 1500 Euro Hotelanteil sind dann werden sogar rund 30 Prozent erstattet.

                    Es sieht zwar mit 10 Prozent auf den Gesamtreisepreis bezogen wenig aus, jedoch auf den reinen Hotelpreis ist es recht hoch.

                    LG
                    holzwurm

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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo Peter,

                      hier die relevanten Ausschreibungen für Dich.

                      Essen:

                      Hotel Diani Sea Lodge - all inclusive Verpflegung: Frühstück und Mittagessen von abwechslungsreichen Buffets. Das Abendessen ist mit Menüwahl, 2 x pro Woche abends Themenbuffets.

                      Unterhaltung:

                      Hotel Diani Sea Lodge - all inclusive Unterhaltung: Täglich abwechslungsreiches und unterhaltsames Amimationsprogramm, regelmäßig Folklore- und Tanzabende mit Livemusik.

                      Kinder:

                      Hotel Diani Sea Lodge - Für Ihre Kleinen: Für Kinder von 4-11 Jahren steht ein internationaler Miniclub von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr zur Verfügung.

                      Und zum Thema Miniclub und kinderloses Ehepaar.

                      Wie wäre es denn mit dieser Konstruktion: Weil kein betreuter Miniclub in einer so versprochenen Anlage vorhanden war, wurden die Urlauber durch ständig lärmende und herumrennende Kinder gestört, was ansonsten deutlich moderater ausgefallen wäre.

                      Könnt' doch klappen?

                      Gruß

                      Berthold

                      p.s. Ich sehe gerade, daß für abends gar keine Büffets, geschweige denn abwechslungsreiche, versprochen waren, sondern nur für Frühstück und Mittagessen. Bei Menüwahl würden ja zwei Menüs ausreichen. Sollte sich die reklamierten Büffets auf den Abend beziehen, wäre dem mit drei Speisen zur Auswahl genüge getan.

                      Hotel aus diesem Beitrag
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                      • SternediebS Offline
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                        Sternedieb
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        ADEgi wrote:
                        Wie wäre es denn mit dieser Konstruktion: Weil kein betreuter Miniclub in einer so versprochenen Anlage vorhanden war, wurden die Urlauber durch ständig lärmende und herumrennende Kinder gestört, was ansonsten deutlich moderater ausgefallen wäre.

                        Im Gegenzug präsentiert dann der RV die Buchungen aus dem Hotel und man sehe und staune - es waren gar keine Kinder in der Anlage. 😉

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                        • SpidernetS Offline
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                          Spidernet
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo Susi,

                          wenn ich so Eure Erwartungen vom Keniaurlaub lese, dann denke ich, Ihr seid entweder falsch beraten worden oder Ihr habt Euch vorab schlecht informiert.

                          Ein 3* Hotel in Kenia könnt Ihr nicht mit 3* Hotels in Europa oder z.B.Ägypten gleichsetzen.
                          Animation gibt es in Kenia ( Gott sei Dank ) nur in der Softversion ( Ausnahme hier vielleicht das Baobab Beach Resort). Wenn Beachvolleyball ausgeschrieben ist, dann findet das sowieso nur zu Zeiten statt, wo das möglich ist, bei Ebbe, dann wird auch am Strand aufgebaut ( ist in anderen Hotels auch so). Oftmals spielen auch die Beachboys gern mit den Gästen, so dass schon mal eine Mannschaft zusammenkommt. In einem unterbelegten Hotel ist das natürlich schwierig. Es sind, außer vielleicht an den Weihnachtsfeiertagen durch die Residenten, sowieso kaum Kinder in den Hotels, so dass hier sowieso generell kein umfangreiches Kinderprogramm erwartet werden darf.

                          In den Medien war zum Beispiel eine Reportage aus dem Schwesterhotel Diani Sea Resort zu sehen, die in der Hochsaison ( Januar/Februar) keine 20% Belegung hatten. Leider haben die Medien so ziemlich alles versaut, da schlecht oder untreffend über den keniaischen Tourismus in dieser Zeit berichtet wurde und es viele ( wie ich meine unnötige) Stornierungen gab.

                          Gebt Euch zufrieden, mit dem, was Euch der Veranstalter angeboten hat. Kenia ist sicherlich immer eine Reise wert - auch ohne Animation und sicherlich in besseren Hotelkategorien.
                          Eure rechtlichen Aspekte habe ich hier bewußt außer Acht gelassen.

                          Gruß Spidernet

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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Sternedieb wrote:
                            Im Gegenzug präsentiert dann der RV die Buchungen aus dem Hotel und man sehe und staune - es waren gar keine Kinder in der Anlage. 😉

                            Die waren aber alle mit anderen Vedranstaltern da! 😆

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Sternedieb
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @ ADEgi

                              um dem vorzubeugen habe sie die Buchungen aus (alle) dem Hotel präsentiert - nicht die Buchungen für (eigene) das Hotel. 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • weißnix221W Offline
                                weißnix221W Offline
                                weißnix221
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                😆 😆 😆 kein volleyball und kein billard, und dann noch fisch essen, 10%sind zuwenig! da fliegt man wegen dieser prioritäten nach kenia im februar und dann daß! ich rate zur betrugsanzeige mit schadensersatz und schmerzensgeld! man muß sich doch nicht abspeisen lassen! 😆 😆 😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bcronenbergB Offline
                                  bcronenbergB Offline
                                  bcronenberg
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  So jetzt gebe ich noch meinen Senf dazu.

                                  Wir klagen auch gegen einen RV. (Uns wurden damals auch 10 % geboten, gefordert haben wir 30 %. Wir hatten Baulärm Tag und in der Nacht mit FLutlicht und noch ein paar andere Sachen.) Und dies schon seit einem Jahr.

                                  Schlichtungstermin geplatzt. Nun wurden unsere Zeugen angeschrieben. Und auch die Reiseleitung, die nie vor Ort war. Schön ist, dass sie jetzt zugegeben hat, dass Tag und Nacht gebaut wurde. Und dann hat sie auch noch zugegeben, dass sie nie auf der Insel war. Dies wurde nämlich beim Schlichtungstermin behauptet worden.

                                  Mein Fazit: Mit Rechtsschutzversicherung, Durchstehvermögen und keine Not das Geld schnell zubekommen oder evtl. zu verlieren, würde ich es darauf ankommen lassen.

                                  Sonst würde ich das Geld nehmen.

                                  LG
                                  Birgit

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Ronny87R Offline
                                    Ronny87R Offline
                                    Ronny87
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Warum klagst du denn, wenn es dir nicht auf das Geld was du forderst ankommt? Verstehe ich nicht ...

                                    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • carstenW.C Offline
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                                      carstenW.
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      wenn eine angebotene Leistung nicht erbracht wurde kann ich den Weg einer Klage sehr gut verstehen. Schließlich hat man für eine Leistung bezahlt, die einem nicht geboten wurde.
                                      LG

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Mausebaer120M Offline
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                                        Mausebaer120
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Wegen eines defektes Billiardtisches und eines nicht vorhandenen Volleyball-Netzes würde ich bestimmt nicht klagen. 😉

                                        Die anderen Punkte sind ja zum größten Teil wirklich Lesefehler und Auslegungssache...

                                        Ich würde das Angebot annehmen.

                                        Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                                        ( Epikur von Samos )

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                                        • sexysusiS Offline
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                                          sexysusi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          weißnix wrote:
                                          😆 😆 😆 kein volleyball und kein billard, und dann noch fisch essen, 10%sind zuwenig! da fliegt man wegen dieser prioritäten nach kenia im februar und dann daß! ich rate zur betrugsanzeige mit schadensersatz und schmerzensgeld! man muß sich doch nicht abspeisen lassen! 😆 😆 😆

                                          Sehr lustig, wirklich.....

                                          Ich habe diese Punkte angebracht, damit verstanden werden kann, was uns alles laut Katalog versprochen wurde und nicht erbracht wurde.
                                          Und im Gegensatz zu anderen KeniaUrlaubern sind wir nicht dorthin, um Safari zu machen und das Land zu erkunden, das ist mit einem 6 Monate alten Baby und einem 6 jährigen Kind nicht machbar.

                                          Auf blöde Anspielungen kann ich verzichten- Dankeschön

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