Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@flaggde sagte:
@ägyptenfan,
Beitrag entfernt, da aus Wikipedia ohne Link und Achtung des Urheberrechts übernommen.
- Du bist automatisch in Verzug, wenn du die Zahlungsfrist überschreitest
- Der RV muss dich anmahnen, bevor er dir stornieren kann
- Nein, du kannst die Reise nicht antreten, wenn du nicht gezahlt hast.
In der Mahnung ist eine Aufforderung zur Zahlung bis spätestens Tax x enthalten. Nach diesem Termin kann er stornieren.
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@ägyptenfan,
zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken!
Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).
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Moin,
>Denn dann wird die Reisebranche vor der nächsten Umbuchung nicht mehr existieren. In solch einem Fall wird sich der Reisegast künftig nur noch an Online-Anbieter wenden können. Die allerdings interessiert das europäische Reiserecht schon gar nicht. Was überhaupt für alle im Internet gebuchten Reisen zutrifft. Alle Rechte werden ausgehebelt.< ,gelesen in diesem "Beitrag" ,? Internet gebuchte Reisen ??.Tschau,der Heiner & bleibt gesund !
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@ägyptenfan,
zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken!
Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).
@flaggde sagte:
@ägyptenfan,
zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken
Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus
Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).
Irrtum - Der Schuldner ist zwar im Verzug, eine Mahnung aber vor der Stornierung zwingend notwendig. Wurde bereits in Gerichtsurteilen so bestätigt.
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@MAN-Mann
Alle Branchen unterliegen einem Wandel, auch die Reisebranche. Wo ein Markt ist, werden andere das Geschäft übernehmen und wenn der Kundenwunsch das klassische Pauschalreisegeschäft ist, dann wird es auch dafür einen Anbieter geben.Dass auch große Unternehmen verschwinden ist nichts neues Preusag, Mannesmann, Neckermann, Quelle, Schlecker sind nur ein paar Beispiele. Also, die Welt dreht sich auch ohne TUI und FTI weiter ...
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@flaggde sagte:
@ägyptenfan,
zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken
Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus
Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).
Irrtum - Der Schuldner ist zwar im Verzug, eine Mahnung aber vor der Stornierung zwingend notwendig. Wurde bereits in Gerichtsurteilen so bestätigt.
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@vonschmeling sagte:
@ägyptenfan2711
Wenn du da nicht vergeblich wartest, da anstelle einer Mahnung die Stornorechnung ausgestellt wird.noch nie so einen schwachsinn gelesen.
erst kommt mal eine mahnung mit fristsetzung das die kohle bezahlt werden soll. wenn wir glück haben ist bis dahin klar was die mai reisen betrifft.@aegyptenfan2711 sagte:
noch nie so einen schwachsinn gelesen.
erst kommt mal eine mahnung mit fristsetzung das die kohle bezahlt werden soll. wenn wir glück haben ist bis dahin klar was die mai reisen betrifft.Zitat: "Falls Sie nicht leisten, laufen Sie Gefahr, Mahnkosten zu zahlen. Außerdem kann der Veranstalter - allerdings nur unter Fristsetzung und der Androhung vom Vertrag zurückzutreten - von sich aus den Vertrag kostenpflichtig stornieren (zurücktreten und Schadensersatz) verlangen."
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991 -
@Candecor
...eine Antwort auf >Was überhaupt für alle im Internet gebuchten Reisen zutrifft. Alle Rechte werden ausgehebelt.< ist hilfreich für mich !der Heiner
@Heiner
Wenn dafür ein Markt da ist, dann wird der auch bedient. Auch ich würde nicht zwanglos bei einem Reise-Internetunternehmen buchen, das nicht vertrauenswürdig ist - und das ist aus meiner Sicht gerdade kein einziges. -
@erik-e sagte:
... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...
Jemand der durch Klagen sein Geld verdient würde wohl auch selbstzerstörerisch handeln, würde er anderes behaupten. Andererseits sprechen bei uns noch immer Gerichte Recht und nicht irgendwelche „Experten“.
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Mal zum Thema "schreibt doch den RV an und klärt das"...
Mein RV schreibt dazu auf seiner Homepage: "... Derzeit liegt unsere Bearbeitungszeit aus den vorgenannten Gründen bei 4-6 Wochen."
@daniel113 sagte:
Mal zum Thema "schreibt doch den RV an und klärt das"...
Mein RV schreibt dazu auf seiner Homepage: "... Derzeit liegt unsere Bearbeitungszeit aus den vorgenannten Gründen bei 4-6 Wochen."
Wers glaubt !!!! Für mich ist das eine Hinhaltetaktik , das ist meine subjektive Meinung .
Michi
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@erik-e sagte:
... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...
Jemand der durch Klagen sein Geld verdient würde wohl auch selbstzerstörerisch handeln, würde er anderes behaupten. Andererseits sprechen bei uns noch immer Gerichte Recht und nicht irgendwelche „Experten“.
@jlechtenboehmer
Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten. -
@sswiti
und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ? -
@sswiti
und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ?@jlechtenboehmer sagte:
@sswiti
und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ?Sorry, hast du es immer noch nicht verstanden, dass derzeit immer noch das aktuelle Recht gilt ?
Der Gutscheinmüll ist noch nicht (!) rechtens und das wird Dir jedes Gericht bestätigen. Wenn es dann soweit abgesegnet ist, drehen sich die Fakten
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Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.
