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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • ägyptenfan2711Ä ägyptenfan2711

    @flaggde sagte:

    @ägyptenfan,

    Beitrag entfernt, da aus Wikipedia ohne Link und Achtung des Urheberrechts übernommen.

    CandecorC Offline
    CandecorC Offline
    Candecor
    Bekannter Forentroll Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von Candecor
    #2181
    1. Du bist automatisch in Verzug, wenn du die Zahlungsfrist überschreitest
    2. Der RV muss dich anmahnen, bevor er dir stornieren kann
    3. Nein, du kannst die Reise nicht antreten, wenn du nicht gezahlt hast.

    In der Mahnung ist eine Aufforderung zur Zahlung bis spätestens Tax x enthalten. Nach diesem Termin kann er stornieren.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • flaggdeF Offline
      flaggdeF Offline
      flaggde
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2182

      @ägyptenfan,

      zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken!

      Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).

      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • MAN-mannM Offline
        MAN-mannM Offline
        MAN-mann
        schrieb am zuletzt editiert von MAN-mann
        #2183

        Moin,
        >Denn dann wird die Reisebranche vor der nächsten Umbuchung nicht mehr existieren. In solch einem Fall wird sich der Reisegast künftig nur noch an Online-Anbieter wenden können. Die allerdings interessiert das europäische Reiserecht schon gar nicht. Was überhaupt für alle im Internet gebuchten Reisen zutrifft. Alle Rechte werden ausgehebelt.< ,gelesen in diesem "Beitrag" ,? Internet gebuchte Reisen ??.

        Tschau,der Heiner & bleibt gesund !

        Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • flaggdeF flaggde

          @ägyptenfan,

          zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken!

          Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).

          CandecorC Offline
          CandecorC Offline
          Candecor
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2184

          @flaggde sagte:

          @ägyptenfan,

          zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken

          Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus

          Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).

          Irrtum - Der Schuldner ist zwar im Verzug, eine Mahnung aber vor der Stornierung zwingend notwendig. Wurde bereits in Gerichtsurteilen so bestätigt.

          flaggdeF 1 Antwort Letzte Antwort
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          • CandecorC Offline
            CandecorC Offline
            Candecor
            Bekannter Forentroll Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2185

            @MAN-Mann
            Alle Branchen unterliegen einem Wandel, auch die Reisebranche. Wo ein Markt ist, werden andere das Geschäft übernehmen und wenn der Kundenwunsch das klassische Pauschalreisegeschäft ist, dann wird es auch dafür einen Anbieter geben.

            Dass auch große Unternehmen verschwinden ist nichts neues Preusag, Mannesmann, Neckermann, Quelle, Schlecker sind nur ein paar Beispiele. Also, die Welt dreht sich auch ohne TUI und FTI weiter ...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • CandecorC Candecor

              @flaggde sagte:

              @ägyptenfan,

              zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken

              Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus

              Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).

              Irrtum - Der Schuldner ist zwar im Verzug, eine Mahnung aber vor der Stornierung zwingend notwendig. Wurde bereits in Gerichtsurteilen so bestätigt.

              flaggdeF Offline
              flaggdeF Offline
              flaggde
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2186

              @candecor sagte:

              Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus

              Nein!

              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • MAN-mannM Offline
                MAN-mannM Offline
                MAN-mann
                schrieb am zuletzt editiert von MAN-mann
                #2187

                @Candecor
                ...eine Antwort auf >Was überhaupt für alle im Internet gebuchten Reisen zutrifft. Alle Rechte werden ausgehebelt.< ist hilfreich für mich !

                der Heiner

                Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

                CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                • ägyptenfan2711Ä ägyptenfan2711

                  @vonschmeling sagte:

                  @ägyptenfan2711
                  Wenn du da nicht vergeblich wartest, da anstelle einer Mahnung die Stornorechnung ausgestellt wird.

                  noch nie so einen schwachsinn gelesen.
                  erst kommt mal eine mahnung mit fristsetzung das die kohle bezahlt werden soll. wenn wir glück haben ist bis dahin klar was die mai reisen betrifft.

                  Trostlos7!T Offline
                  Trostlos7!T Offline
                  Trostlos7!
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2188

                  @aegyptenfan2711 sagte:

                  noch nie so einen schwachsinn gelesen.
                  erst kommt mal eine mahnung mit fristsetzung das die kohle bezahlt werden soll. wenn wir glück haben ist bis dahin klar was die mai reisen betrifft.

                  Zitat: "Falls Sie nicht leisten, laufen Sie Gefahr, Mahnkosten zu zahlen. Außerdem kann der Veranstalter - allerdings nur unter Fristsetzung und der Androhung vom Vertrag zurückzutreten - von sich aus den Vertrag kostenpflichtig stornieren (zurücktreten und Schadensersatz) verlangen."
                  https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • erik e.E Offline
                    erik e.E Offline
                    erik e.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2189

                    ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                    Quelle

                    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                    Holly-manH jlechtenboehmerJ 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • daniel113D Offline
                      daniel113D Offline
                      daniel113
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2190

                      Ich habe mein Zahlungsziel Mitte April. Sollte die Lage bis dahin weiter unklar sein, tendiere ich auch zur Fristüberschreitung bis Klarheit herrscht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • flaggdeF flaggde

                        @candecor sagte:

                        Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus

                        Nein!

                        CandecorC Offline
                        CandecorC Offline
                        Candecor
                        Bekannter Forentroll Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2191

                        @flaggde sagte:

                        Nein!

                        Dann halt nicht ... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MAN-mannM MAN-mann

                          @Candecor
                          ...eine Antwort auf >Was überhaupt für alle im Internet gebuchten Reisen zutrifft. Alle Rechte werden ausgehebelt.< ist hilfreich für mich !

                          der Heiner

                          CandecorC Offline
                          CandecorC Offline
                          Candecor
                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2192

                          @Heiner
                          Wenn dafür ein Markt da ist, dann wird der auch bedient. Auch ich würde nicht zwanglos bei einem Reise-Internetunternehmen buchen, das nicht vertrauenswürdig ist - und das ist aus meiner Sicht gerdade kein einziges.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • daniel113D Offline
                            daniel113D Offline
                            daniel113
                            schrieb am zuletzt editiert von daniel113
                            #2193

                            Mal zum Thema "schreibt doch den RV an und klärt das"...

                            Mein RV schreibt dazu auf seiner Homepage: "... Derzeit liegt unsere Bearbeitungszeit aus den vorgenannten Gründen bei 4-6 Wochen."

                            Michiii66M 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • erik e.E erik e.

                              ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                              Quelle

                              Holly-manH Offline
                              Holly-manH Offline
                              Holly-man
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2194

                              @erik-e sagte:

                              ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                              Quelle

                              Deswegen soll das Recht ja auch geändert (angepasst) werden

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • erik e.E erik e.

                                ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                                Quelle

                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2195

                                @erik-e sagte:

                                ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                                Quelle

                                Jemand der durch Klagen sein Geld verdient würde wohl auch selbstzerstörerisch handeln, würde er anderes behaupten. Andererseits sprechen bei uns noch immer Gerichte Recht und nicht irgendwelche „Experten“.

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • daniel113D daniel113

                                  Mal zum Thema "schreibt doch den RV an und klärt das"...

                                  Mein RV schreibt dazu auf seiner Homepage: "... Derzeit liegt unsere Bearbeitungszeit aus den vorgenannten Gründen bei 4-6 Wochen."

                                  Michiii66M Offline
                                  Michiii66M Offline
                                  Michiii66
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2196

                                  @daniel113 sagte:

                                  Mal zum Thema "schreibt doch den RV an und klärt das"...

                                  Mein RV schreibt dazu auf seiner Homepage: "... Derzeit liegt unsere Bearbeitungszeit aus den vorgenannten Gründen bei 4-6 Wochen."

                                  Wers glaubt !!!! Für mich ist das eine Hinhaltetaktik , das ist meine subjektive Meinung .

                                  Michi

                                  Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                    @erik-e sagte:

                                    ... Abspeisen mit Gutscheinen verstößt gegen geltendes Recht ...

                                    Quelle

                                    Jemand der durch Klagen sein Geld verdient würde wohl auch selbstzerstörerisch handeln, würde er anderes behaupten. Andererseits sprechen bei uns noch immer Gerichte Recht und nicht irgendwelche „Experten“.

                                    sswitiS Offline
                                    sswitiS Offline
                                    sswiti
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2197

                                    @jlechtenboehmer
                                    Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
                                    Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.

                                    Michiii66M vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmer
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2198

                                      @sswiti
                                      und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ?

                                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                      Holly-manH 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                        @sswiti
                                        und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ?

                                        Holly-manH Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von Holly-man
                                        #2199

                                        @jlechtenboehmer sagte:

                                        @sswiti
                                        und da kannst du jetzt welche Urteile benennen ?

                                        Sorry, hast du es immer noch nicht verstanden, dass derzeit immer noch das aktuelle Recht gilt ?

                                        Der Gutscheinmüll ist noch nicht (!) rechtens und das wird Dir jedes Gericht bestätigen. Wenn es dann soweit abgesegnet ist, drehen sich die Fakten

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2200

                                          Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.

                                          TBST 1 Antwort Letzte Antwort
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