Schwerbehinderten Behandlung/keine kostenlose Sitzplatzreservierung vom VA
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Warnung vor FTI - sehr schlechter Umgang mit Schwerbehinderten.
Habe leider auch schlechte Erfahrungen mit FTI als Schwerbehinderter gemacht. Reisebüro war Abindenurlaub, Veranstallter FTI, Fluggesellschaft Corendon. Der Flug ging nach Gambia hin und zurück. Die itzplatreservierung sollte ich laut Reisebüro bei de Fluggesellschaft vornehmen. 6 Wochen vor Abflug habe ich das dann auch gemacht und bei Corendon kostenlose Sitzplatzreservierung bekommen. Für den Rückflug sei das aber erst wieder 6 Wochen vorher möglich. Wie ich das machen wollte, hies es von Seiten Corendon, das ich das jetzt über FTI machen müsse, die darauf bestünden. uns siehe da , plötzlich wurden mir 40 € für Hin- und Rückflug abgebucht, worauf ich dieses sofort reklamierte. Von meinem Reisebüro erhielt ich eine Email, dass ich das Geld umgehend vom Veranstalter zurück überwiesen bekäme. Doch dabei blieb es. FTI weigert sich das Geld zurück zu überweisen, mit dem Hinweis alle Passagiere würden gleichbehandelt. Ich finde das eine Frechheit, da wir die Sitzplatzreservierung ja gerade wegen der Behinderung gezielt vornehmen müssen. Was kann man gegen so ein Verhalten unternehmen? MfG aber sauer Peter Kuhlmann -
Ich denke, das gehört eher in den Bereich "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", da alle IATA Fluggesellschaften für Schwerbehinderte eine kostenlose Sitzplatzreservierung (ggf. sogar für eine Begleitperson!) anbieten.
Insofern ist das Verhalten von FTI unbegreiflich, da ja Corendon vermutlich gar keine Kosten verlangt hat für die Reservierung. -
Hab den Thread mal verschoben..............
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@Pkupeter
Ich möchte dir raten FTI zu einer Stellungnahme aufzufordern mit dem Hinweis, dass gem. einer IATA Empfehlung alle IATA Airlines Sitzplätze für Schwerbehinderte kostenlos bereitstellen.
Ersuche FTI höflich, die Kostenforderung seitens des Luftverkehrsunternehmens zu übermitteln, damit du deinerseits eine entsprechende Beschwerde gegen diese führen kannst. Durchsetzungsstelle ist das LBA.Es sind zwar formal nur Empfehlungen, allerdings richten sich meines Wissens alle IATA LVU danach und legen keinen großen Wert darauf, sich als diskriminierend hervorzuheben.
Befremdlich ist die von dir kolportierte Aussage der FTI man wolle "alle Fluggäste gleichermaßen behandeln".
Das widerspricht der VO(EG)1107/06, wonach die Personen mit Einschränkungen gleichzustellen sind und folglich Anspruch auf entsprechende Unterstützungsleistungen haben.
Dazu gehört auch die Bereitstellung eines geeigneten Sitzplatzes ohne Kosten.Verlange kurz und knackig einen Nachweis der von der Airline erhobenen Reservierungsgebühr (ich mutmaße, FTI kann diesen nicht erbringen!).
Falls sie sich auf eine über den Veranstalter zu entrichtende Gebühr berufen konfrontiere sie mit der Handhabe der TUI klick
So oder so ist es völlig grotesk sich hinsichtlich der Gebühren von den von LVU selbstverständlich geforderten Standards lossprechen zu wollen und eigenmächtig quasi "Veranstaltergebühren" zu erheben ... -
Nein! In der Verordnung steht, AUF WUNSCH BEMUEHEN...UM SITZVERGABE! Es gibt also keine kostenlose Sitzplatzreservierung, FTI ist absolut im Recht! Wuenscht der Passagier einen bestimmten Sitzplatz im voraus zu reservieren und wartet nicht die Sitzvergabe am Flughafen ab, so ist eine Bezahlung absolut gerechtfertigt.
Ausserdem pruefen die Veranstalter die Notwendigkeit, z.B. durch den Schwerbehindertenausweis PLUS Eintrag G oder B oder H. Ich denke mal, dass hier keiner vorgelegt wurde... -
Ich beziehe mich nicht auf die VO sondern auf die Empfehlung der IATA, jaykayham.
Meine Kritik richtet sich gegen die Gebühr des Veranstalters, wobei dieser durchaus "im Recht" sein mag.
Im Übrigen finde ich die Unterstellung, ein Nachweis der Behinderung sei nicht erfolgt ziemlich sportlich ...
Für mich liest sich die Auskunft "alle Fluggäste gleich behandeln" eher nach einer kategorischen Ablehnung, die überhaupt keine Option der Darlegung zuließ. -
Moin zusammen! Es kursieren hier einige Ansichten, die zum Stirnrunzeln Anlass geben:
Fakt ist: jede Fluggesellschaft ist verpflichtet, gehbehinderten Passagieren kostenlos Hilfestellung zukommen zu lassen. Das bedeutet: es müssen an Flughäfen Rollstühle und Personal zur Verfügung stehen, um den Passagier vom Check-In zum Flugzeug zu bringen bzw. beim Umsteigen von einem Flugzeug zum anderen. Dabei unterscheidet man drei Kategorien: WCHR (Ramp / Runner), welcher kurze Strecken gehen kann, WCHS (Stairs / Stepper), welcher kurze Strecken gehen, aber keine Treppen steigen kann und WCHC (Carry/Cabin), welcher überhaupt nicht gehen kann, mit einem Bordrollstuhl zu seinem Sitzplatz gefahren werden und dann hineingehoben werden muss. Das war es auch schon.
Die Bestellung eines WCH-Services kann jeder Passagier vornehmen, der meint, die Strecken z.B. zwischen einem Flugsteig und einem anderen nicht bewältigen zu können. Auch bestellen viele Passagiere solche Services, die sich aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verständigen können und auch so Probleme bei der Orientierung haben, und ein Nachweis über körperliche Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. Für die jeweilige Stufe WCHR/S/C ist jeder selbst verantwortlich. Leider geschieht es immer wieder, dass Passagiere den WCHR-Status haben, dann aber sagen, sie könnten die Treppe nicht hinunter gehen, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass es Vorfeldpositionen gibt. Das ist nicht das Problem einer Fluggesellschaft, denn jeder ist gehalten, sich zu informieren. Das ist das mindeste, was man erwarten darf. Die WCH-Leistungen sind IMMER kostenlos und wie erwähnt, ohne Nachweis zu gewähren.
FALSCH ist es, dass ein WCH-Passagier eine kostenlose Sitzeplatzreservierung bekäme. Nur weil jemand gehbehindert ist, bedeutet das eben nicht, dass man ihm eine kostenpflichtige Leistung kostenlos zur Verfügung stelle. Wenn dieses so wäre, was würde denn das bedeuten? Massenhafte Inanspruchnahme des WCH-Service durch völlig unbeeinträchtigte Kunden natürlich. So etwas spräche sich herum in nullkommanix. Und: was wäre denn ein "geeigneter" Sitzplatz? Einer mit extra viel Beinfreiheit? Am Notausgang vielleicht? Sorry, Passagiere mit körperlicher Beeinträchtigung - und das ist bei einem WCH-Service anzunehmen - werden sicher NICHT an einem Notausgang sitzen, denn dort erwartet man sogenannte Able-Bodied-Persons, also fitte Passagiere, die im Notfall andere bei einer Evakuierung unterstützen können.
Ein Mindestmaß an Verantwortung kann man also einfordern und jedem WCH-Passagier ist es zuzumuten, dass er sich eine Reservierung kaufe, sofern er an einem bestimmten Sitzplatz Interesse hätte. Die Airline kann ohnehin nicht wissen, welchen Sitzplatz ein Passagier am liebsten hätte. Wer ein Problem mit seinem linken Bein hat, sitzt vermutlich lieber auf einem Platz D, rechts am Gang. Wer trotz Behinderung und bestelltem WCH-Service dennoch einen Notausgangsplatz reserviert, die Fragen nach Eignung, welche im Reservierungsprozess enthalten sind, wahrheitswidrig mit JA beantwortet, wird vom Kabinenpersonal weggesetzt und kann auch keine Erstattung seiner Reservierungsgebühr erwarten. Die Sicherheit aller steht naturgemäß über dem Komfort eines einzelnen und das ist richtig so.
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Moin zusammen! Es kursieren hier einige Ansichten, die zum Stirnrunzeln Anlass geben:
Fakt ist: jede Fluggesellschaft ist verpflichtet, gehbehinderten Passagieren kostenlos Hilfestellung zukommen zu lassen. Das bedeutet: es müssen an Flughäfen Rollstühle und Personal zur Verfügung stehen, um den Passagier vom Check-In zum Flugzeug zu bringen bzw. beim Umsteigen von einem Flugzeug zum anderen. Dabei unterscheidet man drei Kategorien: WCHR (Ramp / Runner), welcher kurze Strecken gehen kann, WCHS (Stairs / Stepper), welcher kurze Strecken gehen, aber keine Treppen steigen kann und WCHC (Carry/Cabin), welcher überhaupt nicht gehen kann, mit einem Bordrollstuhl zu seinem Sitzplatz gefahren werden und dann hineingehoben werden muss. Das war es auch schon.
Die Bestellung eines WCH-Services kann jeder Passagier vornehmen, der meint, die Strecken z.B. zwischen einem Flugsteig und einem anderen nicht bewältigen zu können. Auch bestellen viele Passagiere solche Services, die sich aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verständigen können und auch so Probleme bei der Orientierung haben, und ein Nachweis über körperliche Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. Für die jeweilige Stufe WCHR/S/C ist jeder selbst verantwortlich. Leider geschieht es immer wieder, dass Passagiere den WCHR-Status haben, dann aber sagen, sie könnten die Treppe nicht hinunter gehen, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass es Vorfeldpositionen gibt. Das ist nicht das Problem einer Fluggesellschaft, denn jeder ist gehalten, sich zu informieren. Das ist das mindeste, was man erwarten darf. Die WCH-Leistungen sind IMMER kostenlos und wie erwähnt, ohne Nachweis zu gewähren.
FALSCH ist es, dass ein WCH-Passagier eine kostenlose Sitzeplatzreservierung bekäme. Nur weil jemand gehbehindert ist, bedeutet das eben nicht, dass man ihm eine kostenpflichtige Leistung kostenlos zur Verfügung stelle. Wenn dieses so wäre, was würde denn das bedeuten? Massenhafte Inanspruchnahme des WCH-Service durch völlig unbeeinträchtigte Kunden natürlich. So etwas spräche sich herum in nullkommanix. Und: was wäre denn ein "geeigneter" Sitzplatz? Einer mit extra viel Beinfreiheit? Am Notausgang vielleicht? Sorry, Passagiere mit körperlicher Beeinträchtigung - und das ist bei einem WCH-Service anzunehmen - werden sicher NICHT an einem Notausgang sitzen, denn dort erwartet man sogenannte Able-Bodied-Persons, also fitte Passagiere, die im Notfall andere bei einer Evakuierung unterstützen können.
Ein Mindestmaß an Verantwortung kann man also einfordern und jedem WCH-Passagier ist es zuzumuten, dass er sich eine Reservierung kaufe, sofern er an einem bestimmten Sitzplatz Interesse hätte. Die Airline kann ohnehin nicht wissen, welchen Sitzplatz ein Passagier am liebsten hätte. Wer ein Problem mit seinem linken Bein hat, sitzt vermutlich lieber auf einem Platz D, rechts am Gang. Wer trotz Behinderung und bestelltem WCH-Service dennoch einen Notausgangsplatz reserviert, die Fragen nach Eignung, welche im Reservierungsprozess enthalten sind, wahrheitswidrig mit JA beantwortet, wird vom Kabinenpersonal weggesetzt und kann auch keine Erstattung seiner Reservierungsgebühr erwarten. Die Sicherheit aller steht naturgemäß über dem Komfort eines einzelnen und das ist richtig so.
@tancarino sagte:
Moin zusammen! Es kursieren hier einige Ansichten, die zum Stirnrunzeln Anlass geben:
Ja, zum Beispiel diese:
FALSCH ist es, dass ein WCH-Passagier eine kostenlose Sitzeplatzreservierung bekäme. Nur weil jemand gehbehindert ist, bedeutet das eben nicht, dass man ihm eine kostenpflichtige Leistung kostenlos zur Verfügung stelle.
Zumindest alle EU und US Airlines bieten kostenlose Sitzplatzreservierung für Personen mit eingeschränkter Mobilität (ggf. + Begleitperson).
Noch mehr Mumpitz folgt:Ein Mindestmaß an Verantwortung kann man also einfordern und jedem WCH-Passagier ist es zuzumuten, dass er sich eine Reservierung kaufe, sofern er an einem bestimmten Sitzplatz Interesse hätte. Die Airline kann ohnehin nicht wissen, welchen Sitzplatz ein Passagier am liebsten hätte.
Wer ein Problem mit seinem linken Bein hat, sitzt vermutlich lieber auf einem Platz D, rechts am Gang. Wer trotz Behinderung und bestelltem WCH-Service dennoch einen Notausgangsplatz reserviert, die Fragen nach Eignung, welche im Reservierungsprozess enthalten sind, wahrheitswidrig mit JA beantwortet, wird vom Kabinenpersonal weggesetzt und kann auch keine Erstattung seiner Reservierungsgebühr erwarten. Die Sicherheit aller steht naturgemäß über dem Komfort eines einzelnen und das ist richtig so.
Innerhalb gewisser sicherheitsrelevanter Beschränkungen können diese Paxe ihren Sitzplatz frei wählen.
Das Argument "die Airline kann ja nicht wissen" ist daher vollkommen grotesk - muss sie es ja nicht. Sie muss lediglich wissen, dass der Fluggast eine eingeschränkte Mobilität nachweisen kann und demnach für die Reservierung seines Wunschplatzes nicht pekuniär in Anspruch genommen werden soll. Soweit die Regularien der LVU.
Bei einigen Flügen ist eine Reservierung nur über den Veranstalter möglich, und der sagt dann "Mein Flieger - meine Regeln!" und brummt Mann und Maus eine Gebühr auf mit dem Argument der "Gleichstellung"?
Nein, so war das von den Ersinnern der Gleichstellungscodes wahrlich nicht gedacht und darf durchaus hier kritisch hinterlassen werden!!Einmal mehr beherzt einen Riesenschwachsinn rausgehauen, tancarino - immer schön mit dem Nimbus deine Worte seien unbestreitbar in Marmor gemeisselt.
Sorry, ich wiederhole mich - aber vielleicht solltest du zum Wohle der geneigten Leserschaft tatsächlich mal weniger selbstvergessen vor dich hinschwafeln und stattdessen die Inhalte deiner Aussagen kritisch überprüfen?!
Oder stammst du aus NYC und glaubst daher über alles Bescheid zu wissen? -
Dies gilt auch bei anderen Behinderungen, wie bei mir Asperger Autismus oder Autismus Spektrumsstörung.
Code DPNA, die Fluggesellschaften innerhalb Europas müssen behinderten Menschen, die erforderliche Hilfe geben.
Wenn es verweigert wird, meldet euch an das Luftfahrtbundesamt...ggf. drohen dann saftige Geldstrafen. Es git aber meines Wissens nur in der EU. -
Dies gilt auch bei anderen Behinderungen, wie bei mir Asperger Autismus oder Autismus Spektrumsstörung.
Code DPNA, die Fluggesellschaften innerhalb Europas müssen behinderten Menschen, die erforderliche Hilfe geben.
Wenn es verweigert wird, meldet euch an das Luftfahrtbundesamt...ggf. drohen dann saftige Geldstrafen. Es git aber meines Wissens nur in der EU.@chris214 sagte:
die Fluggesellschaften innerhalb Europas müssen behinderten Menschen, die erforderliche Hilfe geben.
Ist bekannt - nur : in diesem Thread geht es nicht um eine Airline sondern um das Verhalten eines Reiseveranstalters.
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Trotzdem ist der Einwurf von Chris214 (übrigens: Willkommen im Forum von HolidayCheck! b)) absolut berechtigt.
Die Corendon Flüge nach Banjul sind Vollcharterflüge von FTI, weshalb es korrekt ist, dass die Reservierung nur über FTI erfolgen kann.
Corendon selbst bietet die kostenlose Reservierung für Schwerbehinderte an, es ist also kaum nachzuvollziehen, weshalb FTI ihrerseits stattdessen eine Gebühr verlangt!?
Auch das kann man bei LBA melden, da es sich ja um Kosten im Zusammenhang mit dem Flug handelt.
Nun gibt es diese Flüge ja noch nicht so lang, vielleicht war es tatsächlich nur eine ungeschickte Handhabe während der "Warmfliegphase"?
Sollte sich daran nichts geändert haben würde ich unbedingt eine Anfrage stellen, ganz unbeachtlich dessen wer die Gebühr erhebt!


Hauptsache geplappert 