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Verwirrung über Führerschein in Thailand

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Thailand
52 Beiträge 18 Kommentatoren 29.2k Aufrufe
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  • katjaworldK Offline
    katjaworldK Offline
    katjaworld
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Eine schöne Erinnerung @juanito, zumal es einige Länder schon lange nicht mehr gibt 😀. Und dit warn ja damals noch sooo viele! Ich hab grad mal nachgeschaut, wer gemäß des Musters von 2010 in der FeV als Vertragsstaaten übrig geblieben ist: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.

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    • katjaworldK Offline
      katjaworldK Offline
      katjaworld
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @wiener-michl, wenns Arschel brummt, führt eine gesunde Herzaktivität eben nicht zwangsläufig zur Bereicherung des Threads, wie du hier eindrucksvoll bewiesen hast.  Stattdessen wird das Thema verfehlt und völlige Ahnungslosigkeit und fehlende Ausdauer beim Lesen und Verstehen anderer Beiträge mit Substanz demonstriert, bis dir auffällt, dass Deutschland nicht Österreich ist und andersherum? Ich für meinen Teil habe meine Hausaufgaben gemacht, du hingegen kopierst lieber nochmal den gleichen Schwung, der schon im Eingangspost zu finden ist. Denn genau das ist hier seit 2 Seiten bereits das Thema und stiftete auch erst Verwirrung, als du mit deinen fehlgeleiteten Interpretationen zum Thema um die Ecke kamst. 👀
      @Suzimausi, vielleicht tut es dir ganz gut, erstmal den Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung zu recherchieren, da gibt es sicher auch was von Wikipedia, was dich in deinem hier häufig zum Besten gegebenen Halbwissen nach vorn bringt. Wir reden hier auch nicht über „ältere und teilweise nicht mehr gültige Gesetze bzw. Regeln….“, sondern über Verordnungen, die in der Praxis nicht täglich zur Anwendung kommen und somit nicht jedem Mitarbeiter in einer Behörde geläufig sind. Nicht jeder Mitarbeiter ist Beamter und auch nicht jeder Beamte oder Verwaltungs(fach)angestellte ist gut geschult in Bezug auf die Umsetzung selten vorkommender Verwaltungsvorgänge, wie in meinem letzten Posting aus praktischem Erleben heraus bereits geschildert. Ansonsten hatte ich bereits die wichtigen Paragraphen aus der entsprechenden Verordnung (nicht Gesetz) genannt, so dass jeder, wenn er möchte, bei Bedarf dort ansetzen kann.
      @Düren, druck dir mal lieber §25b FeV aus, wenn du zur Fahrerlaubnisbehörde flitzt. „Tante Katja hat gesagt“ hilft bei manchen Behörden nicht so viel…😆
      PS: Auf der Homepage unseres Straßenverkehrsamtes wird im Aufgabenspektrum nur „der eine“ internationale Führerschein „beworben“ mit der Bemerkung, dass ein internationaler Führerschein grundsätzlich 3 Jahre gültig ist. Aufgrund dieser "halben Wahrheit" und meiner jüngsten Erfahrungen macht es für mich tatsächlich Sinn, bei Bedarf im Vorfeld die Behörde telefonisch zu kontaktieren, um mich mit meinem Anliegen „anzumelden“, damit sowohl das entsprechende Formular als auch ein versierter Ansprechpartner vor Ort sind.

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      • wiener-michlW Offline
        wiener-michlW Offline
        wiener-michl
        Verwarnt
        schrieb am zuletzt editiert von wiener-michl
        #23

        lies nochmal das erste Wort von meinem letzten Posting, ging wohl unter in deinem Zorn.
        Ansonsten fällt mir zu deinem verbalen Rundumschlag gegen einige User hier nur eines ein: selbstherrlich, eingebildet, arrogant, wie das meiste von dir.

        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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        • katjaworldK Offline
          katjaworldK Offline
          katjaworld
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ja was soll´s, selbstherrlich, eingebildet, arrogant und von mir aus auch noch der Rest des Synonymwörterbuchs, aber dafür Beiträge mit Substanz. Das meiste von mir dürfte dir bisher verborgen geblieben sein, da sich unsere Interessen bezüglich des Reisens und des Kommunikationsbedarfs vermutlich selten kreuzen.
          Apropos Kommunikationsbedarf: Selbstherrlich (um bei deinen Worten zu bleiben, den Rest der Synonymkette erspar ich mir jetzt) und Stimmungsmache fand ich hingegen deinen ersten Beitrag (ich verzichte an dieser Stelle auf das vollständige Zitat), als du allen Usern im Quereinstieg ohne eigene Beitragsqualität und mehr als verfehltem Thema Unwissenheit, ellenlange Beiträge, unnötige Diskussionen zum Thema, fehlende Kompetenz zur Recherche ("Nach 10 Sekunden googeln weiss man,,,") usw. angedichtet hast. Das Thema war bereits gut sortiert durch und bedurfte keiner wertenden und substanzlosen Neuinszenierung gegenüber den bemühten Usern abseits der eigentlichen Fragestellung. Jeder User, der auch nur ansatzweise etwas psychologisch bewandert ist, weiß was dich dazu veranlasst hat, mit so einer Nullnummer hier durchzupoltern. Auch keiner deiner weiteren Beiträge trug in irgendeiner Weise zur weiteren Erhellung bei, außer dass ich mal wieder viel über gekränktes Ego und die daraus resultierende Reaktionskette gelernt habe.
          PS: Ich habe nicht nur das erste, sondern auch das zweite Wort deines inzwischen vorletzten Postings und den kläglichen Rest darunter, der schon eins zu eins so in der Eingangsfrage stand, zur Kenntnis genommen und vertrete somit guten Gewissens auch weiterhin den Inhalt meines letzten Beitrags.
          Aber mal zurück zum Thema: @!Simon, sind denn für dich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Wir hören so wenig von dir.

          wiener-michlW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • katjaworldK katjaworld

            Ja was soll´s, selbstherrlich, eingebildet, arrogant und von mir aus auch noch der Rest des Synonymwörterbuchs, aber dafür Beiträge mit Substanz. Das meiste von mir dürfte dir bisher verborgen geblieben sein, da sich unsere Interessen bezüglich des Reisens und des Kommunikationsbedarfs vermutlich selten kreuzen.
            Apropos Kommunikationsbedarf: Selbstherrlich (um bei deinen Worten zu bleiben, den Rest der Synonymkette erspar ich mir jetzt) und Stimmungsmache fand ich hingegen deinen ersten Beitrag (ich verzichte an dieser Stelle auf das vollständige Zitat), als du allen Usern im Quereinstieg ohne eigene Beitragsqualität und mehr als verfehltem Thema Unwissenheit, ellenlange Beiträge, unnötige Diskussionen zum Thema, fehlende Kompetenz zur Recherche ("Nach 10 Sekunden googeln weiss man,,,") usw. angedichtet hast. Das Thema war bereits gut sortiert durch und bedurfte keiner wertenden und substanzlosen Neuinszenierung gegenüber den bemühten Usern abseits der eigentlichen Fragestellung. Jeder User, der auch nur ansatzweise etwas psychologisch bewandert ist, weiß was dich dazu veranlasst hat, mit so einer Nullnummer hier durchzupoltern. Auch keiner deiner weiteren Beiträge trug in irgendeiner Weise zur weiteren Erhellung bei, außer dass ich mal wieder viel über gekränktes Ego und die daraus resultierende Reaktionskette gelernt habe.
            PS: Ich habe nicht nur das erste, sondern auch das zweite Wort deines inzwischen vorletzten Postings und den kläglichen Rest darunter, der schon eins zu eins so in der Eingangsfrage stand, zur Kenntnis genommen und vertrete somit guten Gewissens auch weiterhin den Inhalt meines letzten Beitrags.
            Aber mal zurück zum Thema: @!Simon, sind denn für dich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Wir hören so wenig von dir.

            wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @katjaworld sagte:

            Ja was soll´s, selbstherrlich, eingebildet, arrogant und von mir aus auch noch der Rest des Synonymwörterbuchs, aber dafür Beiträge mit Substanz.

            Substanz ? sowas hier ? Ich lach mich schlapp und werf mich hintern Zug.
            "letzte Woche bei unserer Führerscheinstelle angerufen mit folgendem Ergebnis: Herr P. hatte noch gar nicht davon gehört, aber das läge wohl daran, dass er noch nicht so lange dabei ist. Er empfiehlt mir, diese Woche ab Mittwoch doch mal Frau S. anzurufen, die wäre dann wieder da und wüsste da vielleicht auch mehr. Er könne sich aber auch vorstellen, dass Frau H. in der anderen Führerscheinstelle unseres Landkreises davon Ahnung hätte. Ich also nach mehreren Anrufen Frau H. erreicht, die immerhin schon mal „davon“ gehört hat, aber selbst noch nie einen derartigen Führerschein ausgestellt hat. Ab Donnerstag wäre aber Frau L. wieder im Haus, von der sie gehört hat, dass diese solche Führerscheine schon mal ausgestellt hat. Ich solle aber damit rechnen, dass auch Frau L. den Vordruck eventuell nicht vorrätig hat und erst anfordern muss."

            Wie kommst du darauf das es irgend jemanden Interessiert  wenn du und eure Führerscheinstellen so unfähig seid ?
            Ma echt jetzt, du hast doch den Schuss nicht gehört.
            So, das wars jetzt für mich hier, ich werde auf deinen Käse in Zukunft nicht mehr antworten, hält ja keiner aus, simply ignore.
            Wäre vielleicht besser wenn du es genauso machst, dem Forenfrieden wegen.
            Wie sagt man so schön im Forum hier- du kannst mir jetzt mal gepflegt die Schuhe aufblasen.

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • katjaworldK Offline
              katjaworldK Offline
              katjaworld
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ja sachliche Substanz zum Thema, da selbst erlebt, hat auch dieser Absatz, auch wenn er von dir aufgrund der verwendeten stilistischen Mittel inhaltlich nicht verstanden wurde, und er beginnt und endet mit wertvollen Hinweisen zu möglichen Gesetzgebungen und Verordnungen und beinhaltet zudem ein Resumee, was du aus reinem Selbstschutz alles entspannt aus dem Kontext gerissen hast. Wär schon blöd, wenn mein Beitrag doch noch Substanz vermuten lassen könnte. Und wer letztendlich aus deinen oder meinen Beiträgen oder einem gut aromatisierten Mecklenburgischen Tilsiter für sich mehr oder weniger interessante Informationen zieht , überlassen wir doch einfach dem mündigen User selbst. Forenfriede sei mit dir.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @ Admins,

                Habt ihr euren Besen verlegt oder warum wird hier nicht mehr ausgekehrt?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DürenD Offline
                  DürenD Offline
                  Düren
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @mkfpa: Warum nun nochmals anheizen? Der Abschluß war doch versöhnlich - Forenfriede sei mit Dir. Keinen Grund die beiden des Forums zu verweisen.
                  Ich gehe davon aus dass die beiden sich per PN befriedet haben.
                  Lass es doch so.

                  Sie beobachten Dich.........

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MetamorphM Offline
                    MetamorphM Offline
                    Metamorph
                    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                    #29

                    Auch die Beiträge schon etwas älter sind . . .
                    Rund um den - oder besser die Internationalen Führerscheine gibt es immer wieder Fragen.

                    Es gibt drei unterschiedliche Internationale Führerscheine.
                    Ich habe darüber ausführliche Berichte geschrieben:

                    Es gibt folgende Internationale Abkommen, welche neben den Fahrzeugzulassungen, den Strassenverkehrsregeln und -zeichen auch den internationalen Führerschein regeln:

                    Deutschland hat die Abkommen von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert und kann Internationale Führerscheine nach beiden Abkommen ausstellen.

                    Die Schweiz hat ebenfalls die Abkomme von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert, stellt heute aber nur noch Internationale Führerscheine nach dem Abkommen von 1968 aus - warum auch immer.

                    Österreich hat alle drei Abkommen unterzeichnet und ratifizert und kann auch Internationale Führerscheine nach allen drei Abkommen ausstellen.

                    Liechtenstein hat bis heute nur das Abkommen von 1926 unterzeichnet und ratifiziert.

                    Thailand hat die Abkommen von 1926 und 1949 unterzeichnet und ratifiziert.
                    Somit anerkennt Thailand folgende Führerscheine:

                    Den Thailändischen Führerschein und die Internationalen nach den Abkommen von 1926 und 1949.

                    Thailand hat das Abkommen von 1968 lediglich unterzeichnet aber nie ratifiziert!

                    Ich habe dazu auch einen Bericht geschrieben:

                    xx Hinweise und Verlinkungen zur eigenen HP sind nicht gestattetxx

                    Dieser Bericht ist aber nicht mehr ganz aktuell, da es nicht mehr möglich ist einen Touristen-Führerschein zu bekommen.
                    Für einen Thailändischen Führerschein muss man in Thailand einen Wohnsitz und ein Non-Immigrant Visa besitzen.

                    In den nöchsten Tagen werde ich den Beitrag überarbeiten und aktualisieren.

                    Ich hoffe, dass einige Fragen beantwortet werden konnten und wünsche allen eine gute Reise und tolle Erlebnisse.

                    Viele Grüsse
                    Dominique

                    MetamorphM 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MetamorphM Metamorph

                      Auch die Beiträge schon etwas älter sind . . .
                      Rund um den - oder besser die Internationalen Führerscheine gibt es immer wieder Fragen.

                      Es gibt drei unterschiedliche Internationale Führerscheine.
                      Ich habe darüber ausführliche Berichte geschrieben:

                      Es gibt folgende Internationale Abkommen, welche neben den Fahrzeugzulassungen, den Strassenverkehrsregeln und -zeichen auch den internationalen Führerschein regeln:

                      Deutschland hat die Abkommen von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert und kann Internationale Führerscheine nach beiden Abkommen ausstellen.

                      Die Schweiz hat ebenfalls die Abkomme von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert, stellt heute aber nur noch Internationale Führerscheine nach dem Abkommen von 1968 aus - warum auch immer.

                      Österreich hat alle drei Abkommen unterzeichnet und ratifizert und kann auch Internationale Führerscheine nach allen drei Abkommen ausstellen.

                      Liechtenstein hat bis heute nur das Abkommen von 1926 unterzeichnet und ratifiziert.

                      Thailand hat die Abkommen von 1926 und 1949 unterzeichnet und ratifiziert.
                      Somit anerkennt Thailand folgende Führerscheine:

                      Den Thailändischen Führerschein und die Internationalen nach den Abkommen von 1926 und 1949.

                      Thailand hat das Abkommen von 1968 lediglich unterzeichnet aber nie ratifiziert!

                      Ich habe dazu auch einen Bericht geschrieben:

                      xx Hinweise und Verlinkungen zur eigenen HP sind nicht gestattetxx

                      Dieser Bericht ist aber nicht mehr ganz aktuell, da es nicht mehr möglich ist einen Touristen-Führerschein zu bekommen.
                      Für einen Thailändischen Führerschein muss man in Thailand einen Wohnsitz und ein Non-Immigrant Visa besitzen.

                      In den nöchsten Tagen werde ich den Beitrag überarbeiten und aktualisieren.

                      Ich hoffe, dass einige Fragen beantwortet werden konnten und wünsche allen eine gute Reise und tolle Erlebnisse.

                      Viele Grüsse
                      Dominique

                      MetamorphM Offline
                      MetamorphM Offline
                      Metamorph
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @Ahotep

                      Ist schade, dass man hier nicht auf relevante und hilfreiche Beiträge verlinken darf.

                      Damit werden den Forennutzer wichtige Informationen vorenthalten, was einige Fragen beantworten und Probleme lösen könnte. 😉

                      Viele Grüsse
                      Dominique

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Ahotep2A 1
                        Ahotep2A 1
                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                        #31

                        Die Regeln gibt es nun einmal und werden bei Anmeldung akzeptiert. Wir können ja nicht alle Seiten auf den Inhalt überprüfen. Auch möchten wir keinerlei Eigenwerbung.

                        CandecorC MetamorphM 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Ahotep2A Ahotep2

                          Die Regeln gibt es nun einmal und werden bei Anmeldung akzeptiert. Wir können ja nicht alle Seiten auf den Inhalt überprüfen. Auch möchten wir keinerlei Eigenwerbung.

                          CandecorC Offline
                          CandecorC Offline
                          Candecor
                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @Metamorph

                          Deine "wissenschaftliche Arbeit" zum Thema Führerschein in Thailand verbreitest du ja im gesamten Netz und drängst sie jedem auf, ob er das will oder nicht.

                          Selbst wenn! du theoretisch recht haben solltest, spielt es in der Realität keinerlei Rolle, denn die Thailändisch Polizei akzeptiert sogar noch den "alten grauen Lappen (in Deutschland so bis in die 80er ausgestellt), ebenso selbst internationale Autovermieter wie Sixt, Europcar und Budget.

                          Es ist auch kein einziger!!! Fall bekannt, wo ein Führerschein nicht anerkannt wurde.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Ahotep2A Ahotep2

                            Die Regeln gibt es nun einmal und werden bei Anmeldung akzeptiert. Wir können ja nicht alle Seiten auf den Inhalt überprüfen. Auch möchten wir keinerlei Eigenwerbung.

                            MetamorphM Offline
                            MetamorphM Offline
                            Metamorph
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @ahotep sagte:

                            Die Regeln gibt es nun einmal und werden bei Anmeldung akzeptiert. Wir können ja nicht alle Seiten auf den Inhalt überprüfen. Auch möchten wir keinerlei Eigenwerbung.

                            Dass es Regeln gibt verstehe ich.
                            Ist nur schade, wenn somit keine Informationen weitergegeben werden können.

                            Da ich in meinem Blog nichts verkaufe, sondern nur Informationen weitergebe, bin ich der Ansicht, dass ich keine Eigenwerbung im eigentlichen Sinne betreibe.

                            @Candecor

                            Hm, ich habe es nie als ''wissenschaftliche Arbeit'' angesehen.
                            Es sind lediglich Informationen, die eine Reise wesentlich vereinfachen und jemandem vor grossen Problemen bewahren können. 😉
                            Aufdrängen tu ich niemandem etwas.
                            Jeder sollte Herr über seinen Finger sein und somit selbst entscheiden was er anklickt und was nicht.

                            Nun, was die Polizei, im Einzelfall, akzeptiert oder nicht, ist die eine Sache.
                            Ich gebe einfach die rechtlichen Punkte weiter.
                            Wenn dann jemand gegen geltendes Landesrecht verstossen will - ist das seine Sache und muss im Falles eines auch die Konsequenzen selbst tragen.

                            Da die Fragen zum Führerschein in Thailand immer wieder auftauchen, gehe ich davon aus, dass Informationsbedarf besteht.

                            Viele Grüsse
                            Dominique

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • CandecorC Offline
                              CandecorC Offline
                              Candecor
                              Bekannter Forentroll Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                              #34

                              @Metamorph

                              Was du machst, ist ein Problem zu schaffen, das es gar nicht gibt.

                              Fakt ist, dass man mit dem normalen EU Führerschein 1. ein Auto mieten kann 2. diesen in einer Polizeikontrolle vorzeigen kann 3. es damit keine Probleme gibt, selbst, wenn man einen Unfall hat.

                              Was du mit deinen internationalen Führerscheinen willst, bleibt schleierhaft und ist für uns normale Touris absolut unwichtig, da nicht mal bei einem Unfall ein "internationaler Führerschein" verlangt wird.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von michi137
                                #35

                                Die Probleme gibt es auch nicht bei Anmietung oder Polizeikontrollen.
                                Die gibt es z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt ist und seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen will/muss.

                                Dann ist man nämlich ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, wenn man keinen internationalen 1926er Führerschein UND einen Motorradführerschein hat, und guckt versicherungstechnisch in die Röhre.

                                Wie man vielerorts nachlesen kann, wird dies mittlereile auch verschärft kontrolliert und es soll in Kürze im Raum stehen, dass auch nur noch auf Vorlage der genannten Dokuemnte vermietet werden darf.

                                CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @michi137
                                  Wozu einen Motorradführerschein?

                                  Wenn ich mit meinem Auto einen Unfall baue, dann bin ich nicht ohne Führerschein unterwegs, sondern habe eine Fahrerlaubnis. Ob ich nun eine amtliche, standardisierte Übersetzung (nichts anderes ist der internationale Führerschein) dabei habe, spielt weder für meine Krankenversicherung noch für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges (Mietwagen) eine Rolle.

                                  Aber ich lasse mich ja gerne überzeugen, wenn es anders sein sollte ....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • michi137M michi137

                                    Die Probleme gibt es auch nicht bei Anmietung oder Polizeikontrollen.
                                    Die gibt es z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt ist und seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen will/muss.

                                    Dann ist man nämlich ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, wenn man keinen internationalen 1926er Führerschein UND einen Motorradführerschein hat, und guckt versicherungstechnisch in die Röhre.

                                    Wie man vielerorts nachlesen kann, wird dies mittlereile auch verschärft kontrolliert und es soll in Kürze im Raum stehen, dass auch nur noch auf Vorlage der genannten Dokuemnte vermietet werden darf.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @michi137 sagte:

                                    Die Probleme gibt es auch nicht bei Anmietung oder Polizeikontrollen.
                                    Die gibt es z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt ist und seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen will/muss.

                                    Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                    Dann ist man nämlich ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, wenn man keinen internationalen 1926er Führerschein UND einen Motorradführerschein hat, und guckt versicherungstechnisch in die Röhre.

                                    Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                    Wie man vielerorts nachlesen kann, wird dies mittlereile auch verschärft kontrolliert und es soll in Kürze im Raum stehen, dass auch nur noch auf Vorlage der genannten Dokuemnte vermietet werden darf.

                                    Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                    Hast du schon mal was von einem Hoax gehört? Die Story mit dem Führerschein in Thailand ist ein superschönes Beispiel.

                                    michi137M 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • CandecorC Candecor

                                      @michi137 sagte:

                                      Die Probleme gibt es auch nicht bei Anmietung oder Polizeikontrollen.
                                      Die gibt es z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt ist und seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen will/muss.

                                      Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                      Dann ist man nämlich ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, wenn man keinen internationalen 1926er Führerschein UND einen Motorradführerschein hat, und guckt versicherungstechnisch in die Röhre.

                                      Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                      Wie man vielerorts nachlesen kann, wird dies mittlereile auch verschärft kontrolliert und es soll in Kürze im Raum stehen, dass auch nur noch auf Vorlage der genannten Dokuemnte vermietet werden darf.

                                      Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                      Hast du schon mal was von einem Hoax gehört? Die Story mit dem Führerschein in Thailand ist ein superschönes Beispiel.

                                      michi137M Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.

                                      https://bangkok.diplo.de/th-de/service/fuehrerschein/1352806#content_0

                                      Offiziell genug? Oder ist die Seite der Boschaft auch ein Hoax?

                                      Dass man ohne entsprechenden gültigen deutschen Führerschein keinen internationalen erhält, ergibt sich von selbst.

                                      Wenn man in Deutschland keinen Motorradführerschein besitzt, darf man auch andernorts kein Motorrad fahren (und die 125er in Thailand sind nunmal Motorräder).
                                      Ich fahre auch nicht Auto in fremden Ländern, wenn ich keinen Führerschein habe, nur weil die Vermieter nicht hinterfragen.
                                      Ich könnte es tun, aber legal wäre es nicht.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • CandecorC Candecor

                                        @michi137 sagte:

                                        Die Probleme gibt es auch nicht bei Anmietung oder Polizeikontrollen.
                                        Die gibt es z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt ist und seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen will/muss.

                                        Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                        Dann ist man nämlich ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, wenn man keinen internationalen 1926er Führerschein UND einen Motorradführerschein hat, und guckt versicherungstechnisch in die Röhre.

                                        Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                        Wie man vielerorts nachlesen kann, wird dies mittlereile auch verschärft kontrolliert und es soll in Kürze im Raum stehen, dass auch nur noch auf Vorlage der genannten Dokuemnte vermietet werden darf.

                                        Bitte hierzu einen dokumentierten Fall und die Quelle dazu.

                                        Hast du schon mal was von einem Hoax gehört? Die Story mit dem Führerschein in Thailand ist ein superschönes Beispiel.

                                        michi137M Offline
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                                        #39

                                        @candecor sagte:

                                        Hast du schon mal was von einem Hoax gehört? Die Story mit dem Führerschein in Thailand ist ein superschönes Beispiel.

                                        Bitte eine Quelle dazu.

                                        CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #40

                                          von Metamorph: Die Schweiz hat ebenfalls die Abkommen von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert, stellt heute aber nur noch Internationale Führerscheine nach dem Abkommen von 1968 aus - warum auch immer.

                                          Thailand erkennt aber nur internationale Führerscheine nach 1926 an. Also fährt dort JEDER Schweizer mit ungültiger Fahrerlaubnis? Interessant...

                                          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Rayong
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                                          Santhiya Phuket Natai Resort & Spa
                                          Eastin Grand Hotel Phayathai
                                          Anantara Riverside Bangkok Resort
                                          Centara Grand Beach Resort Hua Hin
                                          Grand Mercure Khao Lak Bangsak
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