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FTI Teil II

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #981

    Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
    Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
    Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt 😶😨...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
      Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
      Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt 😶😨...

      wuppiandreW Offline
      wuppiandreW Offline
      wuppiandre
      schrieb am zuletzt editiert von
      #982

      Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

      SokratesS vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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      • leosneffeL Offline
        leosneffeL Offline
        leosneffe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #983

        ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

        Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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        • wuppiandreW wuppiandre

          Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Admin Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #984

          @wuppiandre sagte:

          Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

          Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • wuppiandreW wuppiandre

            Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #985

            @wuppiandre sagte:

            Und wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist ...

            Das gibt´s kaum, die Geltungsdauer ist zumeist kürzer.
            Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Gutschein wertlos, genau wie eine unbezahlte Rechnung, deren Verjährung nie gehemmt wurde.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • leosneffeL leosneffe

              ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #986

              @leosneffe sagte:

              ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

              Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)

              Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
              Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry.

              meufelM 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                @leosneffe sagte:

                ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

                Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)

                Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
                Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry.

                meufelM Offline
                meufelM Offline
                meufel
                schrieb am zuletzt editiert von
                #987
                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                • Günter/HolidayCheckG Offline
                  Günter/HolidayCheckG Offline
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #988
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                  • meufelM Offline
                    meufelM Offline
                    meufel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #989
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Frank BrackmannF Offline
                      Frank BrackmannF Offline
                      Frank Brackmann
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von Frank Brackmann
                      #990

                      Kurze Info.FTI hat die 14 Tage BGB Frist zur Rückerstattung des Reisepreies ab Storno Rechnungsdatum leider verstreichen lassen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #991

                        @Frank Brackmann
                        Das kommt auch in normalen Zeiten vor und auch bei anderen Veranstaltern.
                        Derzeit ( = keine normalen Zeiten) sollte man vielleicht ein wenig Geduld haben.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SokratesS Sokrates

                          @wuppiandre sagte:

                          Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

                          Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

                          LG

                          Sokrates

                          wuppiandreW Offline
                          wuppiandreW Offline
                          wuppiandre
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #992

                          @sokrates sagte:

                          Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

                          LG

                          Sokrates

                          Hallo , noch mal bitte , verstehe ich dann vieleicht. Wenn der RV von sich aus (wäre clever) einen Gutschein auf drei Jahre Gültigkeit ausstellt ,wann könnte ich dann eine Barauszahlung erlangen? Danke

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #993

                            Nach Ablauf - also nach 3 Jahren.
                            Da sie aber (u.a.) nicht die notorischen ********** sind, als die sie hier bisweilen persifliert werden, beträgt die Geltungsdauer nur 1 Jahr, nach dessen Verstreichen du eine Auszahlung begehren kannst.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • reisefux99R Offline
                              reisefux99R Offline
                              reisefux99
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #994

                              Ein Aspekt, den ich in der bisherigen Diskussion vermisst habe, nämlich den
                              "Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651 AGBG"
                              Kundengelder für Reiseleistungen von FTI sind abgesichert bis zu einer Höhe von 110 Mio €.

                              Am Ende det Tages gibt es ja nur 2 Szenarien:
                              1) FTI schlittert NICHT in die Pleite - dann bekommt man den Reisepreis zurück, vermutlich wirds halt einige Wochen dauern (auch wenn sich die RV davor wehren wollen in Form von Gutscheinen, Umbuchungen u.ä.)
                              2) FTI schlittert in die Pleite - dann wird die Versicherung zur Leistung gebeten werden
                              (Milchmädchen-Rechnung: durchschnittlicher Reisepreis 3.000.- // 110 Mio = 37.000 Reisen wären damit abgesichert)

                              Lieg ich mit meiner Überlegung so daneben ??

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #995

                                Du liegst in sofern daneben als das die Deckungssumme von 110 Mio alle RV betrifft, die beim jeweiligen Versicherer versichert sind.

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • reisefux99R Offline
                                  reisefux99R Offline
                                  reisefux99
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #996

                                  @ jlechtenboemer
                                  für dich ganz allein, ich zitiere:
                                  "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                                  Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                                  Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                                  SokratesS CandecorC jlechtenboehmerJ 3 Antworten Letzte Antwort
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                                  • reisefux99R reisefux99

                                    @ jlechtenboemer
                                    für dich ganz allein, ich zitiere:
                                    "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                                    Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                                    Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                                    SokratesS Offline
                                    SokratesS Offline
                                    Sokrates
                                    Admin Experte Istanbul
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #997

                                    @jlechtenboemer

                                    An @reisefux99 scheint die TC-Pleite letztes Jahr spurlos vorbeigegangen zu sein!😉

                                    LG

                                    Sokrates

                                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • reisefux99R reisefux99

                                      @ jlechtenboemer
                                      für dich ganz allein, ich zitiere:
                                      "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                                      Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                                      Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                                      CandecorC Offline
                                      CandecorC Offline
                                      Candecor
                                      Bekannter Forentroll Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                                      #998

                                      Tut sie aber nicht ... und das ist das Problem bei der Deckungssumme (und somit bei Gutschein oder Umbuchung)

                                      Nachtrag für Sokrates:
                                      Es ist nicht jeder betroffen gewesen und auch nicht jeder den ganzen Tag in einem Reiseforum unterwegs: Ich schätze, dass das mit der Deckungssumme keine 5 % der Deutschen zwischen 18 und 80 wissen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • reisefux99R reisefux99

                                        @ jlechtenboemer
                                        für dich ganz allein, ich zitiere:
                                        "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                                        Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                                        Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                                        jlechtenboehmerJ Offline
                                        jlechtenboehmerJ Offline
                                        jlechtenboehmer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #999

                                        @reisefux99 sagte:

                                        @ jlechtenboemer
                                        für dich ganz allein, ich zitiere:

                                        Nun ändert aber mal ein Zitat nichts an der Rechtslage .... ansonsten kämen wir heute mit einem Zitat von J.F. Kennedy ein ganzes Stück weiter : „Frage nicht was der Staat für dich tun kann. Frage was du für den Staat tun kannst.“

                                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Vive la FranceV Offline
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                                          Vive la France
                                          schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                                          #1000

                                          ntv online :

                                          +++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
                                          Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

                                          altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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