FTI Teil II
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Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt
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Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt
...Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
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Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
@wuppiandre sagte:
Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
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Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
@wuppiandre sagte:
Und wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist ...
Das gibt´s kaum, die Geltungsdauer ist zumeist kürzer.
Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Gutschein wertlos, genau wie eine unbezahlte Rechnung, deren Verjährung nie gehemmt wurde. -
@leosneffe sagte:
..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken
Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)
Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry. -
@leosneffe sagte:
..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken
Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)
Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Kurze Info.FTI hat die 14 Tage BGB Frist zur Rückerstattung des Reisepreies ab Storno Rechnungsdatum leider verstreichen lassen.
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@wuppiandre sagte:
Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
Hallo , noch mal bitte , verstehe ich dann vieleicht. Wenn der RV von sich aus (wäre clever) einen Gutschein auf drei Jahre Gültigkeit ausstellt ,wann könnte ich dann eine Barauszahlung erlangen? Danke
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Nach Ablauf - also nach 3 Jahren.
Da sie aber (u.a.) nicht die notorischen ********** sind, als die sie hier bisweilen persifliert werden, beträgt die Geltungsdauer nur 1 Jahr, nach dessen Verstreichen du eine Auszahlung begehren kannst. -
Ein Aspekt, den ich in der bisherigen Diskussion vermisst habe, nämlich den
"Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651 AGBG"
Kundengelder für Reiseleistungen von FTI sind abgesichert bis zu einer Höhe von 110 Mio €.Am Ende det Tages gibt es ja nur 2 Szenarien:
1) FTI schlittert NICHT in die Pleite - dann bekommt man den Reisepreis zurück, vermutlich wirds halt einige Wochen dauern (auch wenn sich die RV davor wehren wollen in Form von Gutscheinen, Umbuchungen u.ä.)
2) FTI schlittert in die Pleite - dann wird die Versicherung zur Leistung gebeten werden
(Milchmädchen-Rechnung: durchschnittlicher Reisepreis 3.000.- // 110 Mio = 37.000 Reisen wären damit abgesichert)Lieg ich mit meiner Überlegung so daneben ??
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Du liegst in sofern daneben als das die Deckungssumme von 110 Mio alle RV betrifft, die beim jeweiligen Versicherer versichert sind.
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@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen ! -
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !@jlechtenboemer
An @reisefux99 scheint die TC-Pleite letztes Jahr spurlos vorbeigegangen zu sein!

LG
Sokrates
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@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !Tut sie aber nicht ... und das ist das Problem bei der Deckungssumme (und somit bei Gutschein oder Umbuchung)
Nachtrag für Sokrates:
Es ist nicht jeder betroffen gewesen und auch nicht jeder den ganzen Tag in einem Reiseforum unterwegs: Ich schätze, dass das mit der Deckungssumme keine 5 % der Deutschen zwischen 18 und 80 wissen. -
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !@reisefux99 sagte:
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:Nun ändert aber mal ein Zitat nichts an der Rechtslage .... ansonsten kämen wir heute mit einem Zitat von J.F. Kennedy ein ganzes Stück weiter : „Frage nicht was der Staat für dich tun kann. Frage was du für den Staat tun kannst.“
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ntv online :
+++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.